hallo...mein sohn erwartet demnächst eine anzeige wegen 2 facher körperverletzung .....er hatte bereits eine anzeige (selben grund) und er wurde zu 60 arbeitsstunden verurteilt ...was könnte ihn jetzt erwarten?
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Jugendhaft hoffentlich, denn er hat ja nichts gelernt und keine Besserung gezeigt.

Na hoffentlich eine höhere Strafe als die 60 Arbeitsstunden, denn die haben scheinbar nicht gereicht. Sonst hätte er ja keine weitere Anzeige bekommen!?! Ich meins nicht böse, aber scheinbar versteht er nicht wirklich, dass seine Handlungen nicht gerechtfertigt sind...
Haft, vermutlich. Wenn er nicht gerade auf einen SEHR milden Richter trifft.
Warum prügelt er denn ständig um sich?
hallo...immer wenn er alk trinkt...meine nerven sind am ende
Nuja, das soziale Netz hat Löcher. Wenn er nicht anfängt zu strampeln fällt er durch die Maschen, und landet letztendich unter der Brücke oder stellt mal was richtig übles an.
Ratschlag geben ist blöd in dem Fall, ich denke mal dass Du als Mutter schon alle Register gezogen hast.
Erklär ihm dass Du ihn liebhast, und traurig bist wenn er Schei.e anstellt. Sei für ihn da, aber zieh Dich zurück wenn er wieder auf'm Trip ist.
Mehr kannst nicht mehr tun, er ist erwachsen, es liegt in seinen Händen.
Blöd...

60 Arbeitsstunden waren ein Wink mit dem Zaunpfahl. Beim 2. mal kann er damit nicht mehr rechnen.

Hoffendlich endlich Gefängnis alles andere schein Ihn ja nicht zu beeindrucken
DaSu81 am 15. März 2009 01:18 ;-)
die arbeitsstunden waren wohl zu milde... er hat nicht aus seinen Fehlern gelernt. Sicher wird ihm diesmal Haft drohen.
hallo,ja das denke ich auch

evtl. ne Bewährungsstrafe.
Ungeschoren kommt er nicht davon, vorbestraft ist er dann auch und das steht immer im Führungszeugnis.
Er sollte sich von jetzt an absolut zurücknehmen.
Eifelmensch am 15. März 2009 01:15 IMMER ist sehr absolut! Es gibt Löschfristen!
pcfuzzi am 15. März 2009 01:18 Meinem Vater wurden bei einer Gerichtsverhandlung anläßlich einer Trunkenheitsfahrt mit anschließendem Führerscheinentzug seine Jugendsünden im Alter von 18 und 21, für die er vorbestraft war, vorgehalten - 40 Jahre später.
Soviel zu den Löschfristen.

tendtiell wird die Strafe höher. Und weil es ein Wiederholungsfall ist, könnte das Gericht sogar von schädlichen Neigungen ausgehen. Also ein kleiner Arest könnte da schon drin sein. Also er ist ja, wenn ich es richtig im Kopf habe, gerade 19 Jahre alt. Kann natürlich auch sein, daß er garnicht mehr nach Jungendstrafrecht verurteilt wird. Dann wirds mindestens eine Geldstrafe.
ich selber ahne echt schon knast

im knast lernt er noch mehr dummes zeug...ich würde ihn in ein erziehungscamp stecken.
erziehungscamp wäre das richtige
Springfield am 15. März 2009 01:16 blöde Erfindung die Erfahrung lehrt das auch das nicht hilft

wenn er immer noch nicht schlau ist,wird wohl nur haft helfen
Also da es unter 90Arbeitsstunden ist, steht es schonmal nicht im Führungszeugnis-> wird aber nach der 2. Anzeige innen stehen.
Kommt auf den Richter an.Leichte oder schwere Körperverletzung?War Alkohol im Spiel? sind viele Faktoren, zudem entscheidet der Richter ob er Nach Erwachsenem Strafrecht oder Jugendlichen Strafrecht verurteilt wird.
Ich denke es wird bei einer Bewährungstrafe bleiben.
Springfield am 15. März 2009 01:19 Bewährung ist ja lachhaft
Heutzutage kommt es täglich zu Anzeigen mit Körperverletzungen, würde man die ganzen Idioten wegen Körperverletzungen in den Knast schicken, dann könnte man hier an jeder Ecke ein Gefägnis aufbauen.
Natürlich kommen Wiederholungstäter und Täter die Schwere Körperverletzung begangen haben in die Haft, jedoch nicht alle ;D
Zudem spielen Alkohol,Kindheit heutzutage auch noch eine Rolle bei der Gerichtsverhandlung ;D
ja es war wie immer alk im spiel
Weißt du was du am besten jetzt machst?
du gehst ins Juraforum, ich weiß nicht ob ich den Link hier posten darf, von daher
gib bei google "Juraforum" ein und meldest dich dort an und schreibst einfach ins Forum was genau passiert ist usw. Dort wird dir weiter geholfen ;D Die werden dir genau sagen was auf deinen Sohn zukommt.
Diesmal wird er nicht so glimpflich davonkommen, da er ja offensichtlich nichts gelernt hat, aber Du tust mir leid! Ich wünsche Dir viel Kraft für das, was noch vor Dir liegt. Alles Gute
hallo....danke...er wird zwar schon 20,aber ist ja trotzdem mein kind....ja kraft brauche ich,man reden wie ein wasserfall,er lernt nicht dazu...jetzt muss er da durch
ChristlS am 15. März 2009 01:48 natürlich bleibt er Dein Kind. Er ist aber erwachsen. Gib ihm auf alle Fälle kein Geld, keinen Alkohol und sei streng und schmeiss ihn raus wenn er grob wird. Wird er ja sicher auch zuhause so sein.

hoffe knast, Du versager !
wem meinst du als versager?

Ich bin Richter - gib mir mal das Aktenzeichen. Ich sprech mit meinem Kollegen, mal gucken was sich machen lässt. Auf jeden Fall Bewährung... Keine Sorge.
hallo...sehr nett,aber woher weis ich ob du wirklich richter bist?
hallo...ja er wird 20
kommt auf den richter an, freiheitsstrafe auf bewährung wenn er mild richtet, ansonsten ohne !