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wiederholungstat

Frage von mrsmarple mrsmarple

hallo...mein sohn erwartet demnächst eine anzeige wegen 2 facher körperverletzung .....er hatte bereits eine anzeige (selben grund) und er wurde zu 60 arbeitsstunden verurteilt ...was könnte ihn jetzt erwarten?

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Antworten (17)

  • 3
    Antwort von DaSu81 DaSu81

    Na hoffentlich eine höhere Strafe als die 60 Arbeitsstunden, denn die haben scheinbar nicht gereicht. Sonst hätte er ja keine weitere Anzeige bekommen!?! Ich meins nicht böse, aber scheinbar versteht er nicht wirklich, dass seine Handlungen nicht gerechtfertigt sind...

  • 3
    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Jugendhaft hoffentlich, denn er hat ja nichts gelernt und keine Besserung gezeigt.

    Kommentar von mrsmarple mrsmarple

    hallo...ne er lernt einfach nicht dazu

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Tut mir leid für Dich, aber ist ja irgendwie auch Deine Erziehung und irgendwie muss er es ja lernen. Denk mal an die Opfer, die müssen ihr Leben lang damit klarkommen.

  • 3
    Antwort von LaurenzDO LaurenzDO

    wie alt ist er denn? ab 18 jahren sicher haft !

    Kommentar von mrsmarple mrsmarple

    hallo...ja er wird 20

    Kommentar von LaurenzDO LaurenzDOLaurenzDO

    kommt auf den richter an, freiheitsstrafe auf bewährung wenn er mild richtet, ansonsten ohne !

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    Antwort von ToDieFor ToDieFor

    Es ist immer noch Bewährung drin, leider.

  • 1
    Antwort von lionbaby72 lionbaby72

    die arbeitsstunden waren wohl zu milde... er hat nicht aus seinen Fehlern gelernt. Sicher wird ihm diesmal Haft drohen.

    Kommentar von mrsmarple mrsmarple

    hallo,ja das denke ich auch

  • 1
    Antwort von Springfield Springfield

    Hoffendlich endlich Gefängnis alles andere schein Ihn ja nicht zu beeindrucken

    Kommentar von DaSu81 DaSu81DaSu81

    ;-)

  • 1
    Antwort von wim50 wim50

    60 Arbeitsstunden waren ein Wink mit dem Zaunpfahl. Beim 2. mal kann er damit nicht mehr rechnen.

  • 1
    Antwort von Krabbenkutter Krabbenkutter

    Haft, vermutlich. Wenn er nicht gerade auf einen SEHR milden Richter trifft.
    Warum prügelt er denn ständig um sich?

    Kommentar von mrsmarple mrsmarple

    hallo...immer wenn er alk trinkt...meine nerven sind am ende

    Kommentar von Krabbenkutter KrabbenkutterKrabbenkutter

    Nuja, das soziale Netz hat Löcher. Wenn er nicht anfängt zu strampeln fällt er durch die Maschen, und landet letztendich unter der Brücke oder stellt mal was richtig übles an.
    Ratschlag geben ist blöd in dem Fall, ich denke mal dass Du als Mutter schon alle Register gezogen hast.
    Erklär ihm dass Du ihn liebhast, und traurig bist wenn er Schei.e anstellt. Sei für ihn da, aber zieh Dich zurück wenn er wieder auf'm Trip ist.
    Mehr kannst nicht mehr tun, er ist erwachsen, es liegt in seinen Händen.
    Blöd...

  • 0
    Antwort von Lorry Lorry

    Ich bin Richter - gib mir mal das Aktenzeichen. Ich sprech mit meinem Kollegen, mal gucken was sich machen lässt. Auf jeden Fall Bewährung... Keine Sorge.

    Kommentar von mrsmarple mrsmarple

    hallo...sehr nett,aber woher weis ich ob du wirklich richter bist?

  • 0
    Antwort von holsch holsch

    hoffe knast, Du versager !

    Kommentar von mrsmarple mrsmarple

    wem meinst du als versager?

  • 0
    Antwort von Denta Denta

    Diesmal wird er nicht so glimpflich davonkommen, da er ja offensichtlich nichts gelernt hat, aber Du tust mir leid! Ich wünsche Dir viel Kraft für das, was noch vor Dir liegt. Alles Gute

    Kommentar von mrsmarple mrsmarple

    hallo....danke...er wird zwar schon 20,aber ist ja trotzdem mein kind....ja kraft brauche ich,man reden wie ein wasserfall,er lernt nicht dazu...jetzt muss er da durch

    Kommentar von Antica AnticaAntica

    natürlich bleibt er Dein Kind. Er ist aber erwachsen. Gib ihm auf alle Fälle kein Geld, keinen Alkohol und sei streng und schmeiss ihn raus wenn er grob wird. Wird er ja sicher auch zuhause so sein.

  • 0
    Antwort von Cezka Cezka

    Also da es unter 90Arbeitsstunden ist, steht es schonmal nicht im Führungszeugnis-> wird aber nach der 2. Anzeige innen stehen.

    Kommt auf den Richter an.Leichte oder schwere Körperverletzung?War Alkohol im Spiel? sind viele Faktoren, zudem entscheidet der Richter ob er Nach Erwachsenem Strafrecht oder Jugendlichen Strafrecht verurteilt wird.

    Ich denke es wird bei einer Bewährungstrafe bleiben.

    Kommentar von Springfield SpringfieldSpringfield

    Bewährung ist ja lachhaft

    Kommentar von Cezka CezkaCezka

    Heutzutage kommt es täglich zu Anzeigen mit Körperverletzungen, würde man die ganzen Idioten wegen Körperverletzungen in den Knast schicken, dann könnte man hier an jeder Ecke ein Gefägnis aufbauen.

    Natürlich kommen Wiederholungstäter und Täter die Schwere Körperverletzung begangen haben in die Haft, jedoch nicht alle ;D

    Zudem spielen Alkohol,Kindheit heutzutage auch noch eine Rolle bei der Gerichtsverhandlung ;D

    Kommentar von mrsmarple mrsmarple

    ja es war wie immer alk im spiel

    Kommentar von Cezka CezkaCezka

    Weißt du was du am besten jetzt machst?

    du gehst ins Juraforum, ich weiß nicht ob ich den Link hier posten darf, von daher

    gib bei google "Juraforum" ein und meldest dich dort an und schreibst einfach ins Forum was genau passiert ist usw. Dort wird dir weiter geholfen ;D Die werden dir genau sagen was auf deinen Sohn zukommt.

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    Antwort von KerstinLisa KerstinLisa

    wenn er immer noch nicht schlau ist,wird wohl nur haft helfen

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    Antwort von janka98 janka98

    im knast lernt er noch mehr dummes zeug...ich würde ihn in ein erziehungscamp stecken.

    Kommentar von mrsmarple mrsmarple

    erziehungscamp wäre das richtige

    Kommentar von Springfield SpringfieldSpringfield

    blöde Erfindung die Erfahrung lehrt das auch das nicht hilft

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    tendtiell wird die Strafe höher. Und weil es ein Wiederholungsfall ist, könnte das Gericht sogar von schädlichen Neigungen ausgehen. Also ein kleiner Arest könnte da schon drin sein. Also er ist ja, wenn ich es richtig im Kopf habe, gerade 19 Jahre alt. Kann natürlich auch sein, daß er garnicht mehr nach Jungendstrafrecht verurteilt wird. Dann wirds mindestens eine Geldstrafe.

    Kommentar von mrsmarple mrsmarple

    ich selber ahne echt schon knast

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    Antwort von pcfuzzi pcfuzzi

    evtl. ne Bewährungsstrafe.

    Ungeschoren kommt er nicht davon, vorbestraft ist er dann auch und das steht immer im Führungszeugnis.

    Er sollte sich von jetzt an absolut zurücknehmen.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    IMMER ist sehr absolut! Es gibt Löschfristen!

    Kommentar von pcfuzzi pcfuzzipcfuzzi

    Meinem Vater wurden bei einer Gerichtsverhandlung anläßlich einer Trunkenheitsfahrt mit anschließendem Führerscheinentzug seine Jugendsünden im Alter von 18 und 21, für die er vorbestraft war, vorgehalten - 40 Jahre später.

    Soviel zu den Löschfristen.

  • 0
    Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Geht wohl in Richtung einer Bewährungsstrafe.

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