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wiederholungstat

gefragt von mrsmarple am 15.03.2009 um 1:10 Uhr

hallo...mein sohn erwartet demnächst eine anzeige wegen 2 facher körperverletzung .....er hatte bereits eine anzeige (selben grund) und er wurde zu 60 arbeitsstunden verurteilt ...was könnte ihn jetzt erwarten?


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LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 15. März 2009 01:11
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wie alt ist er denn? ab 18 jahren sicher haft !

Kommentar von mrsmarple am 15. März 2009 01:12

hallo...ja er wird 20

Kommentar von Dc847bd73cef48b18202dfe0063535fasmallLaurenzDO am 15. März 2009 01:13

kommt auf den richter an, freiheitsstrafe auf bewährung wenn er mild richtet, ansonsten ohne !


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 15. März 2009 01:12
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Jugendhaft hoffentlich, denn er hat ja nichts gelernt und keine Besserung gezeigt.

Kommentar von mrsmarple am 15. März 2009 01:13

hallo...ne er lernt einfach nicht dazu

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 15. März 2009 01:14

Tut mir leid für Dich, aber ist ja irgendwie auch Deine Erziehung und irgendwie muss er es ja lernen. Denk mal an die Opfer, die müssen ihr Leben lang damit klarkommen.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 15. März 2009 01:13
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Na hoffentlich eine höhere Strafe als die 60 Arbeitsstunden, denn die haben scheinbar nicht gereicht. Sonst hätte er ja keine weitere Anzeige bekommen!?! Ich meins nicht böse, aber scheinbar versteht er nicht wirklich, dass seine Handlungen nicht gerechtfertigt sind...


ToDieFor
beantwortet von ToDieFor am 15. März 2009 01:11
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Es ist immer noch Bewährung drin, leider.


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 15. März 2009 01:12
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Haft, vermutlich. Wenn er nicht gerade auf einen SEHR milden Richter trifft.
Warum prügelt er denn ständig um sich?

Kommentar von mrsmarple am 15. März 2009 01:14

hallo...immer wenn er alk trinkt...meine nerven sind am ende

Kommentar von Krabbenkutter am 15. März 2009 01:24

Nuja, das soziale Netz hat Löcher. Wenn er nicht anfängt zu strampeln fällt er durch die Maschen, und landet letztendich unter der Brücke oder stellt mal was richtig übles an.
Ratschlag geben ist blöd in dem Fall, ich denke mal dass Du als Mutter schon alle Register gezogen hast.
Erklär ihm dass Du ihn liebhast, und traurig bist wenn er Schei.e anstellt. Sei für ihn da, aber zieh Dich zurück wenn er wieder auf'm Trip ist.
Mehr kannst nicht mehr tun, er ist erwachsen, es liegt in seinen Händen.
Blöd...


wim50
beantwortet von wim50 am 15. März 2009 01:12
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60 Arbeitsstunden waren ein Wink mit dem Zaunpfahl. Beim 2. mal kann er damit nicht mehr rechnen.


Springfield
beantwortet von Springfield am 15. März 2009 01:13
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Hoffendlich endlich Gefängnis alles andere schein Ihn ja nicht zu beeindrucken

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 15. März 2009 01:18

;-)


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 15. März 2009 01:15
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die arbeitsstunden waren wohl zu milde... er hat nicht aus seinen Fehlern gelernt. Sicher wird ihm diesmal Haft drohen.

Kommentar von mrsmarple am 15. März 2009 01:18

hallo,ja das denke ich auch


Eifelmensch
beantwortet von Eifelmensch am 15. März 2009 01:11
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Geht wohl in Richtung einer Bewährungsstrafe.


pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 15. März 2009 01:12
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evtl. ne Bewährungsstrafe.

Ungeschoren kommt er nicht davon, vorbestraft ist er dann auch und das steht immer im Führungszeugnis.

Er sollte sich von jetzt an absolut zurücknehmen.

Kommentar von 2981230080a295250c26957e07666379smallEifelmensch am 15. März 2009 01:15

IMMER ist sehr absolut! Es gibt Löschfristen!

Kommentar von 2d106a7fadda5d10f85ec9b4c2c80ec5smallpcfuzzi am 15. März 2009 01:18

Meinem Vater wurden bei einer Gerichtsverhandlung anläßlich einer Trunkenheitsfahrt mit anschließendem Führerscheinentzug seine Jugendsünden im Alter von 18 und 21, für die er vorbestraft war, vorgehalten - 40 Jahre später.

Soviel zu den Löschfristen.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 15. März 2009 01:12
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tendtiell wird die Strafe höher. Und weil es ein Wiederholungsfall ist, könnte das Gericht sogar von schädlichen Neigungen ausgehen. Also ein kleiner Arest könnte da schon drin sein. Also er ist ja, wenn ich es richtig im Kopf habe, gerade 19 Jahre alt. Kann natürlich auch sein, daß er garnicht mehr nach Jungendstrafrecht verurteilt wird. Dann wirds mindestens eine Geldstrafe.

Kommentar von mrsmarple am 15. März 2009 01:21

ich selber ahne echt schon knast


janka98
beantwortet von janka98 am 15. März 2009 01:14
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im knast lernt er noch mehr dummes zeug...ich würde ihn in ein erziehungscamp stecken.

Kommentar von mrsmarple am 15. März 2009 01:16

erziehungscamp wäre das richtige

Kommentar von D19484b9236fa59138fe13d174a64580smallSpringfield am 15. März 2009 01:16

blöde Erfindung die Erfahrung lehrt das auch das nicht hilft


KerstinLisa
beantwortet von KerstinLisa am 15. März 2009 01:14
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wenn er immer noch nicht schlau ist,wird wohl nur haft helfen


anonym
beantwortet von Cezka am 15. März 2009 01:17
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Also da es unter 90Arbeitsstunden ist, steht es schonmal nicht im Führungszeugnis-> wird aber nach der 2. Anzeige innen stehen.

Kommt auf den Richter an.Leichte oder schwere Körperverletzung?War Alkohol im Spiel? sind viele Faktoren, zudem entscheidet der Richter ob er Nach Erwachsenem Strafrecht oder Jugendlichen Strafrecht verurteilt wird.

Ich denke es wird bei einer Bewährungstrafe bleiben.

Kommentar von D19484b9236fa59138fe13d174a64580smallSpringfield am 15. März 2009 01:19

Bewährung ist ja lachhaft

Kommentar von Cezka am 15. März 2009 01:22

Heutzutage kommt es täglich zu Anzeigen mit Körperverletzungen, würde man die ganzen Idioten wegen Körperverletzungen in den Knast schicken, dann könnte man hier an jeder Ecke ein Gefägnis aufbauen.

Natürlich kommen Wiederholungstäter und Täter die Schwere Körperverletzung begangen haben in die Haft, jedoch nicht alle ;D

Zudem spielen Alkohol,Kindheit heutzutage auch noch eine Rolle bei der Gerichtsverhandlung ;D

Kommentar von mrsmarple am 15. März 2009 01:22

ja es war wie immer alk im spiel

Kommentar von Cezka am 15. März 2009 01:28

Weißt du was du am besten jetzt machst?

du gehst ins Juraforum, ich weiß nicht ob ich den Link hier posten darf, von daher

gib bei google "Juraforum" ein und meldest dich dort an und schreibst einfach ins Forum was genau passiert ist usw. Dort wird dir weiter geholfen ;D Die werden dir genau sagen was auf deinen Sohn zukommt.


anonym
beantwortet von Denta am 15. März 2009 01:18
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Diesmal wird er nicht so glimpflich davonkommen, da er ja offensichtlich nichts gelernt hat, aber Du tust mir leid! Ich wünsche Dir viel Kraft für das, was noch vor Dir liegt. Alles Gute

Kommentar von mrsmarple am 15. März 2009 01:20

hallo....danke...er wird zwar schon 20,aber ist ja trotzdem mein kind....ja kraft brauche ich,man reden wie ein wasserfall,er lernt nicht dazu...jetzt muss er da durch

Kommentar von 5f6270051475ecedd6010f67610dfd52smallChristlS am 15. März 2009 01:48

natürlich bleibt er Dein Kind. Er ist aber erwachsen. Gib ihm auf alle Fälle kein Geld, keinen Alkohol und sei streng und schmeiss ihn raus wenn er grob wird. Wird er ja sicher auch zuhause so sein.


holsch
beantwortet von holsch am 15. März 2009 01:20
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hoffe knast, Du versager !

Kommentar von mrsmarple am 15. März 2009 01:27

wem meinst du als versager?


Lorry
beantwortet von Lorry am 15. März 2009 01:30
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Ich bin Richter - gib mir mal das Aktenzeichen. Ich sprech mit meinem Kollegen, mal gucken was sich machen lässt. Auf jeden Fall Bewährung... Keine Sorge.

Kommentar von mrsmarple am 15. März 2009 01:32

hallo...sehr nett,aber woher weis ich ob du wirklich richter bist?


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