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Wiedergutmachung wenn man unschuldig im Gefängnis saß. Was steht einem zu?

gefragt von Nilraucher am 31.08.2007 um 11:47 Uhr

In einer spektakulären Entscheidung z.B. hat das Oberste Gericht der kanadischen Provinz Ontario einen 62-jährigen Kanadier vom Vorwurf des Mordes freigesprochen - 48 Jahre nach der Tat. Wie will man das wiedergutmachen? Gibt es einen Jahressatz (z.b. 10000 Euro), der mal 48 genommen wird und denkt, jetzt ist alles gut? Willkürlich ein Leben zerstört. Kann man nichts dagegen tun?


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mauseengel
beantwortet von mauseengel am 31. August 2007 11:50
7x
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Also wenn einer wirklich unschuldig im Gefängnis war kann man das auch mit Geld nicht mehr gut machen. Das Leben ist zerstört.


KubaLibre
beantwortet von KubaLibre am 31. August 2007 11:50
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Mit Geld kann man so etwas nicht aufwiegen. Ungerecht ist nur, das der jenige, der eigentlich sitzen sollte, sein Leben normal draußen leben konnte.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 31. August 2007 20:48

Wenn es einen gibt. was ist aber, wenn ein Richter (ohne tatsächlich Schuldigen) so entschieden hat? Sollte er dann in den Knast?


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 31. August 2007 13:31
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Das steht im "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)" ; das wären nach § 7 III StrEG 11,00 € pro angefangenen Tag der Freiheitsentziehung, sofern die Strafverfolgungsmaßnahme nicht gem § 6 StrEG selbst herbeigeführt wurde (s.dort); dazu würde z.B. schon bei U-Haft auch zählen, wenn der Beschuldigte/Verdächtige schon während der U-Haft es unterlassen hat, gegen die U-Haft Rechtsmittel z.B. Haftprüfung beantragt oder Haftbeschwerde eingelegt zu haben, selbst wenn er unschuldig war und freigesprochen wurde! Soweit nach Deutscher Rechtsprechung. Für andere Staaten gilt anderes Wiedergutmachungsrecht.


Heartlight
beantwortet von Heartlight am 31. August 2007 11:56
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Das kann kein Geld der Welt wiedergutmachen würde ich sagen.

Es kann dem Betroffenen lediglich die letzten Jahre etwas angenehmer machen.


wschlotterbeck
beantwortet von wschlotterbeck am 31. August 2007 12:25
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Man kann nur hoffen, keinem Schwarzenegger als "Gourverneur" anheimgefallen zu sein, der dann in seiner grenzenlosen Weisheit das Gnadengesuch ablehnt! Die Entschädigung für eine solche Zeit kann gar nicht hoch genug ausfallen. Hier müßten alle persönlichen Ausgaben auf Lebenszeit vom Staat getragen werden. Eine Millionenabfindung zu Gunsten lachender Erben fände ich nicht gerechtfertigt!


reindatt56
beantwortet von reindatt56 am 31. August 2007 11:59
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Dem nutzt kein Geld dieser Welt mehr!!


sunshinefire
beantwortet von sunshinefire am 31. August 2007 14:36
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In Kanada (und/oder USA) wird ihm im Regelfall ein Vergleich angeboten, da die Angst der Behörden vor Klagen sehr groß ist. Das Geld aber nie annehmen, vor allem wenn es sowieso angeboten wird. Man hat bessere Chancen noch mehr einzuklagen. Das Leben ist aber wohl dahin, das ist klar.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 31. August 2007 14:55
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Vor wenigen Tagen wurde in den USA auch ein Mann entlassen, der 18 Jahre wegen angeblichen Kindesmissbrauchs gesessen hatte und dessen Unschuld jetzt durch einen DNA-Test nachgewiesen worden war - das gibt es sicher noch viel häufiger.

Geld ist hier sicher kein Ersatz, aber in den USA gibt es in solchen Fällen wenigstens "richtig" Geld und nicht solche kümmerlichen Beträge wie in Deutschland.


turbojoergi
beantwortet von turbojoergi am 31. August 2007 19:42
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In diesem speziellem Fall den Du aufführst , ist der "Täter" mit 14!! Jahren zum Tode verurteilt worden . Todesurteil wurde nach kurzer Zeit aufgehoben und in lebenslängliche Haft umgewandelt . Der " Täter " wurde nach etwa 10 Jahren auf Bewährung entlassen und konnte ein einigermaßen normales Leben führen . Das ist zwar alles schon schlimm genug , aber er hat nicht 48 Jahre im Knast gesessen .


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