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Wiedergutmachung

gefragt von syrophiasyrophia am 29.10.2009 um 12:11 Uhr

Hi zusammen,

ich hab mal eine Frage wie Ihr das seht. Warum wird der Täter nicht dazu verurteilt die Behandlungskosten der Opfer zu übernehmen??Wenn jetzt jemand von einem anderen, nehmen wir mal an, vergewaltigt oder misshandelt wird, wird das Opfer ja behandelt. Warum muss das der Täter nicht zahlen? Er hat es ja schließlich verursacht.


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anonym
beantwortet von docbde am 29. Oktober 2009 12:12
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Er muss es als Verursacher zahlen -nur das läuft im Zivilverfahren ab und hat mit der Strafzumessung nichts zu tun!

Im Strafverfahren kann man lediglich Schmerzensgeld fordern, wenn der Richter einer Zusammelegung dieser eigentlich getrennten Verfahren zustimmt. Das ist dann ein Ausgleich für entgangene Lebensfreude.

Kommentar von 74c9e3cd9eee8627b4fed326dfffe1ccsmallBlackSun1 am 29. Oktober 2009 12:14

Dann bekommst Du einen Titel und darfst 30 Jahre hinter Deinem Geld her laufen..traurig


mani08
beantwortet von mani08 am 29. Oktober 2009 12:14
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Das wird auch praktiziert. Wenn ein Geschädigter z.B. seiner Krankenkasse den Schädiger benennt , holt sich die Krankenkasse die Kosten vom Schädiger zurück.

Ich kenne solche Fälle , bei denen die Geschädigten Arbeitsausfälle hatten Der Betrieb hat sich die Lohnfortzahlung vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zurückgeholt.


anonym
beantwortet von Strolchi09 am 29. Oktober 2009 12:14
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Wenn der Täter verurteilt wird, kommt er i.d.R. in den Knast. Das ist seine Strafe. Ich frage mich auch öfters, warum sie dann nicht die Behandlungskosten tragen müssen, aber wenn er dann mehrere Jahre weggesperrt ist, kann er nichts verdienen und hinterher hat er dann sowieso probleme, wieder eine job zu bekommen. wovon also bezahlen...


syrophia
beantwortet von syrophia am 29. Oktober 2009 12:17
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Ich nochmal...warum wird der Täter dann nicht gezwungen dafür zu arbeiten? Ich meine, im Knast gibts doch auch Arbeit, der viele nachgehen und dann auch etwas Kohle bekommen. Warum müssen die Täter dann nicht im Knast die Kosten abarbeiten? So ein Täter kostet echt viel. Knast, die Behandlungskosten für die Opfer und und und.... Ja ich weiß, das hört sich jetzt etwas hart an, aber ich hab langsam echt die Schnauze voll von den armen Tätern...was ist den mit den Opfern???

Kommentar von Dd632432270339099daa2ce7bdf2ecafsmalldoddo am 29. Oktober 2009 12:22

-ja , du hast Recht , bei uns geht oftmals Täterschutz vor Opferschutz . Die Täter werden therapiert und sind nicht verhandlungsfähig und die Geldbußen kassiert der Staat ,der sie zwar häufig an gemeinnützige Organisationen weiterleitet, aber die Geschädigten müssen einen Zivilprozess führen und werden Jahre danach noch an das Geschehene erinnert,


YummiYummi
beantwortet von YummiYummi am 29. Oktober 2009 12:12
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das nennt sich schmerzensgeld und wird in der Regel auch verhängt (nur wird das nicht so oft an die große Glocke gehängt, weil es ja Geld für die Opfer sind und die Opfer oft nicht wollen, dass andere über den evtl. "Geldsegen" [ist oft nicht viel] bescheid wissen)

Kommentar von Simple_avatar9smallWetWilly am 29. Oktober 2009 12:13

Das hat mit dem Schmerzensgeld aber auch gar nichts zu tun.

Kommentar von A216c4d0ad227854a9c950c7db7ae68fsmallGeronimo1978 am 29. Oktober 2009 12:16

WetWilly hat recht. Schmerzensgeld ist keine Leistung für entstandenen Schaden, sondern soll aus Ausgleich für die Schmerzen, nicht für die Behandlungskosten, dienen. Na ja, so dolle sind die Beträge in der BRD aber auch nicht, darüber gibt's Tabellen, die von den Gerichten angewendet werden.

Kommentar von 74c9e3cd9eee8627b4fed326dfffe1ccsmallBlackSun1 am 29. Oktober 2009 12:13

Klar nur bekommen es die wenigsten,weil meist nichts zu holen ist..

Kommentar von crazyone1989 am 29. Oktober 2009 12:13

Denke nicht dass das real auch nur annähernd die Behandlungskosten der Krankenkasse deckt.

Ausserdem sollte das Geld an die KK gezahlt werden, denn wir finanzieren diese Gewaltbereitschaft mit!


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 29. Oktober 2009 12:12
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Weil das leider nicht im Gesetz steht.

Ich wär aber auch dafür, schließlich belasten solche Täter das Gesundheitssystem.


WetWilly
beantwortet von WetWilly am 29. Oktober 2009 12:12
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Muss er doch. Die Krankenkasse oder Unfallkasse nimmt den Täter nach einer Straftat in Regress.

Kommentar von crazyone1989 am 29. Oktober 2009 12:16

Ehrlich? Das wusste ich nicht!

Wenn sie dann noch zur Zwangsarbeit z.B im Steinbruch verurteilt würden wäre das perfekt. Dann ist da auch Geld zu holen.

Kommentar von Simple_avatar9smallWetWilly am 29. Oktober 2009 12:17

Nun ja, nicht ganz. Aber die Krankenasse hat einen vollstreckbaren Titel. Wenn der Täter also irgendwann (in den kommenden 30 Jahren) mal wieder zu Geld kommt, wird direkt die Hand aufgehalten.

Kommentar von crazyone1989 am 29. Oktober 2009 12:20

Oh je.

Wer von diesen Typen kommt denn in seinem Leben mal zu Geld...

Kommentar von Simple_avatar9smallWetWilly am 29. Oktober 2009 12:21

Das ist das Problem dabei... aber die Vollstreckung greift ja auch in vorhandenes Vermögen.

Kommentar von crazyone1989 am 29. Oktober 2009 12:26

Das ist dasselbe in grün.

Der Standardtäter hat kein Vermögen. Wo soll das auch herkommen ohne Arbeit, in jungen Jahren.

Ausser er erbt mal, aber das kann man dann auch umgehen dass dieses Vermögen auftaucht.


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 29. Oktober 2009 12:12
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Pack den meisten nackten mal in die Tasche..normal sollten sie 24 Std rund um die Uhr dafür Arbeiten müssen!


anonym
beantwortet von weisert am 29. Oktober 2009 12:13
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das nennt sich schmerzensgeld und wird in der Regel auch verhängt er hat ja dann auch kein geld mehr wenn er in den knast kommt er kann dan das ja nicht mehr bezahlen


Carlo02
beantwortet von Carlo02 am 29. Oktober 2009 12:13
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das muß er. die jeweiligen krankenkassen holen sich das geld von ihm für die behandlungskosten wieder. deswegen wird er auch nicht da drauf veruteilt.


ryz93
beantwortet von ryz93 am 29. Oktober 2009 12:13
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ja das stimmt


RickyEU
beantwortet von RickyEU am 29. Oktober 2009 12:13
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diese Kosten können auf dem zevilen Weg eingeklagt werden


merci27
beantwortet von merci27 am 29. Oktober 2009 12:13
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weil ein großteil der Täter nicht die Finanziellen Mittel dafür hat und die Opfer auf ihren Kosten sitzenbleiben würden.


Tessa13
beantwortet von Tessa13 am 29. Oktober 2009 12:14
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es wird ja meist ein Schmerzensgeld erhoben,welches der Täter zahlen soll,dann ist er mal wieder zahlungsunfähig..und die Staatskasse bezahlt,wenn nicht hilft der weiße Ring,oder das Opfer bleibt auf allem allein sitzen,wie so oft.


anonym
beantwortet von Sonnenblumen84 am 29. Oktober 2009 12:14
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Über ein Zivilfahren kann man auf Schmerzgeld verklagen. Allerdings ist das ein langwiriger Prozess. Wenn der Anklagte nichts hat, dann sieht es meistens schlecht für die Opfer aus.


anonym
beantwortet von Wickie05 am 29. Oktober 2009 12:26
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Erst mal find' ich's richtig, dass unsere Sozialsysteme zuerst einspringen. Stell' Dir mal vor, dass das Opfer noch versuchen müßte vom Täter die Behandlungskosten einzutreiben und wenn das nicht geht erst dann in Richtung Krankenkasse etc. gehen kann. (Fänd' ich furchtbar, oder ?) Zwingen zur Arbeit, 24 Std. am Tag arbeiten lassen - na ja, aber die Grundrechte, die jeder Mensch hat müssen in einem Rechtsstaat auch für jeden gelten. Wenn wir hier anfangen Ausnahmen, wie berechtigt im Einzelfall auch immer, zu schaffen - wo hören wir dann auf ? Diese Ausnahmen können dann auch immer wie z.B. auch z.B. die Todesstrafe Unschuldige treffen bzw. willkürlich angewendet werden. (Autounfall - Fahrlässigkeit - Alkohol, Medikamenteneinnahme, jugendlicher Leichtsinn etc. wo hört's dann auf und vor allem wer entscheidet das ?) Ist leider unbefriedigend - aber wenn hier Ausnahmen entstehen geht aus meiner Sicht ganz viel an Rechtsstaatlichkeit "den Bach runter".


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