gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

45 

Wie zeitnah muss ein Fahrtenbuch geführt sein?

gefragt von bootrider am 25.04.2007 um 18:54 Uhr

Welche Richtlinien gelten? Wer kann mir Tipps geben?


Infobutton_rz  

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34826)
Steuern (2896)
Richtlinien (85)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von franlulay am 25. April 2007 19:42
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Fahrtenbuch muss genau zeitnah sein. Also bei der Losfahrt -Name und Km-Stand eintragen. Und es muss lückenlos sein.


lambada
beantwortet von lambada am 26. April 2007 07:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also immer auf dem neuesten Stand, das stimmt! Außerdem darf es nicht über Excel oder sonstige, jederzeit veränderbare Programme geführt werden. Das wird beim Finanzamt nicht mehr anerkannt! Am besten ist es, das Fahrtenbuch handschriftlich und peinlich genau zu führen!



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Weitere Informationen

Source_1
Fiskus will "zeitnahes" Fahrtenbuch
Finanzbeamte verlangen, dass Fahrtenbücher für Dienst- oder Firmenwagen ordentlich und "zeitnah" geführt werden. Dabei stellen sie hohe Anforderungen – und erhalten für ihre strenge Linie vom Bundesfinanzhof Rückendeckung.

So entschieden die Finanzrichter jetzt, dass Beamte die Anerkennung verweigern dürfen, wenn ein für 1997 abgegebenes Fahrtenbuch erst im zweiten Halbjahr 1998 gedruckt wurde. Der Kläger hatte argumentiert, er habe erst lose Notizen gemacht und sie vor Abgabe der Steuererklärung in ein neues Fahrtenbuch übertragen.




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.