Gozilla am 15.02.2008 um 19:20 Uhr
Mein Hund hat bei eimen Bekannte den Autogurt auf der Beifahrerseite angefressen, dort hängt auch der Airbag mit Rückholung dran. Habe eine Hundehaftpflichtversicherung. Wie beschreibe ich den Vorgang, sodas die Versichung zahlt?
die hundehaftplichtversicherung zahlt auch bei aufsichtspflichtverletzung, deshalb ist dies versicherung ja auch angeraten.
http://www.kanzlei-hecker.de/artikel_seite03.html
Nach § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet der Tierhalter grundsätzlich für jeden Schaden, den sein Tier verursacht, beziehungsweise mit verursacht hat. Dies gilt sowohl für Personenschäden, als auch für Sachschäden. Tierhalter ist, wer die Bestimmungsmacht über das Tier übernimmt, für die Kosten des Tieres aufkommt und den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt. Nach dieser Definition können grundsätzlich auch Minderjährige Tierhalter im Sinne des Gesetzes sein. § 833 BGB statuiert eine Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob den Halter tatsächlich ein Verschulden (wie etwas eine Aufsichtspflichtverletzung) trifft. Grund für die Gefährdungshaftung ist die gesetzgeberische Annahme, dass aufgrund der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens mit der Tierhaltung stets eine Gefahr von Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter verbunden ist. Ist ein Schadensereignis jedoch nicht durch eine typische Tiergefahr verwirklich worden, dann muss der Tierhalter auch nicht haften. Eine typische Tiergefahr ist zum Beispiel das Anspringen oder Beißen und Umrennen durch Hunde, Kollision eines Radfahrers mit den Radweg überquerenden Hund, der Deckakt ohne Wissen und Willen der Tierhalter. Die spezifische Tiergefahr scheidet aus, wenn das Tier so sehr der Wirkung durch äußere Kräfte ausgesetzt ist, dass ihm keine andere Möglichkeit als die des schädigenden Verhaltens bleibt. Dass ein äußeres Ereignis auf Körper oder Sinne des Tieres anreizend einwirkt (Lokomotivpfiffe, Motorengeräusch, flatternde Wäsche genügt nicht zum Ausschluss der Haftung. Der Hundehalter muss für seinen Hund haften, wenn der Hund direkt einen Schaden herbeigeführt hat (z.B. jemanden gebissen) und auch, wenn der Hund das Schadensereignis nur mittelbar ausgelöst hat. Beispiel: Der Hund folgt seinem Jagdtrieb, überquert eine Hauptverkehrsstraße und verursacht dort einen Verkehrsunfall, an dem unter anderem ein Gefahrguttransporter mit hochgiftigen Chemikalien beteiligt ist. Da die Rechtsprechung zur Tierhalterhaftung entsprechend weit geht, ist jedem Hundehalter anzuraten, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen
beschreiben, so wie es war, ganz einfach.
das muss die hunde-haftpflicht schon zahlen, wenn der hund das angestellt hat.
Wieso fragst Du danach, wie Du den Schaden der Versicherung schildern sollst? Hört sich ja gerade so an, als würdest Du die Versicherung gerne betrügen wollen. Schreib doch einfach genau dass was wie und wo passiert ist.
Taraa am 15. Februar 2008 20:17 Genau so ( ehrlich )habe ich das mal einer unserer Versicherungen geschildert und die wollten dann nämlich nicht zahlen!!! Ich kann gut verstehen das er sich vorab hier Rat holt.
Wenn die Versicherung nicht zahlen wollten war es wohl auch kein Schadenfall der versichert war. Deshalb versichere ich für verschiedene Risiken mit verschiedenen Versicherungen. Es kann ja wohl nicht sein, dass hier auf dieser Platform Tipps zum Betrügen weitergegeben werden. Das gefällt dem Support nicht.
du musst bei der versicherung anrufen, die schicken dir erstmal einen fragebogen zu. wenn du den komplett ausgefüllt hast, entscheiden die über die zahlungspflicht. beschreibe genau wie es passiert ist.
Indy72 am 15. Februar 2008 20:07 Die Versicherung muss bei einem Schadensfall "unverzüglich" verstäbigt werden, also praktisch spätestens innerhalb von 3 Tagen.
Warum war der Hund alleine im Auto? Wenn nicht, warum war er nicht gesichert...?
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Gozilla am 15. Februar 2008 19:27 Er hatte einen Gurt um. Aber wie er da dran gekommen ist weiss ich auch nicht.

Erst einmal gibt es keine besondere Formulierung um eine Versicherung zum Zahlen zu bewegen. Für diesen Fall ist die Haftpflicht ja da, um schäden die der Hund verursacht zu begleichen. Einfach in dem Bogen ausfüllen wie es dazu gekommen ist. Das geht am einfachsten mit einer bildlichen Erzählung. Der Sachbearbeiter muss sich ein sehr genaues Bild von der Sache machen können, dann klappt das auch mit der Kostenübernahme.
Gozilla am 15. Februar 2008 19:25 Ja, das stimmt. Ich habe aber gehört, wenn der Hund alleine im Auto war ist es schwierig ( Aufsichtspflichtverletzung) Wir waren nur 10 Minuten weg.
Wenn Du ehrlich bist, hast Du event. Pech. Aber auch wenn Du im Wagen bist, kann es passieren, denn beispielsweise in ein Gespraech verwirklicht und der Hund "arbeitete" geraeuschlos.
hanna2908 am 15. Februar 2008 19:43 eine Aufsichtspflichtverletzung heißt nicht 24 std ein Auge auf den Hund zu haben. Stell dir vor das wäre ein Kind und ist auf dem Spielplatz, Da kannst du auch nicht rund um die Uhr am Fenster stehen. Also Aufsichtspflichtverletzung wird kein Kriterium sein.
DH!