Wie wird das gerechnet für die Partei im Vergleich zu einem Kreuz für die Liste? Wir bekommen gerade massenhaft Wahlwerbung ins Haus und mir ist das nicht ganz klar.
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Mit den Häufelstimmen kannst Du einem Kandidaten z.B. 3 Stimmen geben und einem anderen gar keine. Sonst stimmst Du für die Liste, wie sie ist. Also bekommt z.B. jeder auf der Liste mit dem Listenkreuz eine Stimme, ohne Unterschied.
Solltest Du aber einem Kandidaten z.B. 3 Stimmen geben, dann bleiben von deinen Gesamtstimmen 3 weniger übrig und die letzten 3 Kandidaten auf der Liste bekommen die Einzelstimme nicht mehr ab. Deshalb sind vordere Listenplätze auch wichtig, weil auf die Reststimmen verteilt werden. Die hinteren gehen eher leer aus.
Kommnalwahlen (Gemeinderatswahlen) sind Persönlichkeitswahlen. Jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatssitze vergeben werden. Diese Simmen kann der Wähler fast beliebig vergeben:
Kumulieren: Einem Kandidaten mehr als 1 Stimme geben (bis zu 3), insgesamt aber nicht mehr als die erlaubte Gesamtstimmenzahl (30 Kandidaten je eine Stimme oder 10 Kandidaten je 3 Stimmen).
Panaschieren: Auf die Liste einer Partei einen Kandidaten einer anderen Partei von Hand hinzufügen.
Wird eine Liste unverändert abgegeben, dann haben dieKandidaten vom ersten bis zum Platz der maximalen Stimmenzahl je eine Stimme.
Luise am 19. Februar 2008 19:21 Nö, stimmt nicht ganz. Von Hand dazufügen geht gar nicht, nur Kreuze auf anderer Liste und 1 Listenkreuz. Jahrelang Wahlhelfer gewesen. Siehe Link unten.
In BaWü (ich war Wahlvorstand) gilt folgende Regel:
Werden mehr als 1 Listenzettel abgegeben, MUSS entweder 1 Listenzettel gekennzeichnet sein (der ungekennzeichnete wird dann nicht gezählt) oder die Einzelnen Kandidaten auf beiden Listen müssen gekennzeichnet sein.
Die regel, dass ein Kandidat mit 3 Stimmen gekennzeichnet wird und die anderen nicht gekennzeichneten Kandidaten automatisch je eine Stimme (die letzten beißen die Hunde) erhalten, kenne ich aus keinem Wahlgesetz. In dem Moment, wo auf enem Stimmzettel auch nur 1 Kandidat gekennzeichnet wurde, sind NUR die gekennzeichneten Stimmen zu zählen! Die nicht durch Kennzeichnung vergebenen Stimmen verfallen!
Luise am 19. Februar 2008 20:51 Dann muss Bernadette sagen, für welches Bundesland sie fragt. In Bayern ist am 2.3. Wahl.
Nicht ganz richtig: Wird auf einem Stimmzettel einem Kandidaten eine 3 gegeben und keine weiteren Kennzeichnungen bei anderen Kandidaten vorgenommen (Kreuze oder Ziffern), dann hat der Wähler nur 3 Stimmen abgegeben, die anderen Stimmen verfallen, die werden keinem Kandidaten zugeordnet.
Nur wenn ein Stimmzettel keinerlei Kennzeichnungen enthält, bekommen die Kandidaten von oben gezählt je 1 Stimme.
Nö, das kenne ich anders, Panaschieren nennt sich das, siehe auch hier: http://www.stmi.bayern.de/service/publikationen/detail/09490/
Beispiel 4: Wahl von Personen in verschiedenen Wahlvorschlägen mit Kumulieren und Panaschieren sowie Vergabe eines Listenkreuzes
Stimmen können an Personen verschiedener Wahlvorschläge vergeben werden und außerdem kann ein Listenkreuz gesetzt werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn die wählende Person sicherstellen will, dass keine Stimme verloren geht. Durch das Listenkreuz werden die nicht an einzelne Personen vergebenen restlichen Stimmen in dem angekreuzten Wahlvorschlag den noch nicht einzeln gekennzeichneten Personen von oben nach unten zugerechnet, wobei mehrfach aufgeführte Personen bis zu drei Stimmen (entsprechend ihrer Mehrfachnennung) erhalten. Einzelstimmvergabe geht vor Listenkreuz
Das Listenkreuz kenne ich aus BaWü nicht. Hier gilt die Regel "wenn Kennzeichnung, dann müssen alle Stimmen gekennzeichnet werden, sondt verlorene Stimmen"