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Wie würdet ihr reagieren, welche Konsequenz?

gefragt von fragdoch am 21.12.2008 um 18:24 Uhr

Kind 9Jahre, hat im Sommer mit neongelber Signalfarbe ein Garagentor mitsamt Pfosten und Gehwegplatten, sowie teilweise ein Regal in dieser Garage angesprüht! Konsequenz war, das dieses Kind das "wegputzen" mußte (was fast unmöglich ist)! Vor ein paar Tagen der Schreck! Kind hat wieder mit dieser VERBOTENEN Farbe habtiert. Diesmal betroffen: Wieder ein Regal, welches sich in dieser Garage befand und eine Obst und Gemüsewaage, wie sie oft in Geschäften / auf Märkten verwendet wird! Also auch weitaus teurer und ärgerlicher als das Regal! Wie reagiert man dann, wenn die 1. Strafe/ Konsequenz wohl fehlgeschlagen hat!? Mich hat diese Geschichte ganz schön beschäftigt und auch in meinem Freundeskreis gab es bei Diskussionen die unterschiedlichsten Meinungen! Wie seht ihr das?

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Kind x 2.623 Strafe x 572 Unsinn x 58 Konsequenz x 15 Jungenstreich x 2 Warnfarbe x 1

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Draschomat
beantwortet von Draschomat am 21. Dezember 2008 18:27
1x
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Hilfreichste Antwort

ja es kommt auf jeden kleinigkeit an...wann hat es das gemacht, woher bekommt das kind zum 2.x die farbe?????!!!

beste lösung ist immer REDEN, aber vll diesmal in verbindung mit einem kleinen verbot oder ner kleinen strafe...


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CFRAHM
beantwortet von CFRAHM am 21. Dezember 2008 18:26
5x
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Das Kind verschafft sich damit Aufmerksamkeit...

Kommentar von 85dc790c3c58a5e09d6e87a48b3cebe2smallAllesWisser1 am 21. Dezember 2008 19:45

DH


simikra
beantwortet von simikra am 21. Dezember 2008 18:25
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dafür sorgen das ein kind mit 9 jahren keinen zugang zu diesen farben hat


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 21. Dezember 2008 18:25
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Hoffentlich haben die Eltern eine gute Haftpflichtverletzung, auf jeden Fall haben sie die Aufsicht verletzt. Und das ganze hier gehört ins Forum - lies die FAQ.


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 21. Dezember 2008 18:25
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Es gibt Schlimmeres

Kommentar von 634ca6f9827bdbc70aabc26864896ba2smallsachab13 am 21. Dezember 2008 18:26

??????? Bitte ?????


moon73
beantwortet von moon73 am 21. Dezember 2008 18:31
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Den Schaden der Haftpflicht melden.

Zweitens Kind muß sich an den Kosten beteiligen und es wird ein Betrag abgemacht, den es abarbeiten muß.

Entweder gemeinnützige Dorfarbeit oder im Haushalt oder Nachbarschaftshilfe. Euch fällt dann schon was ein.

Drittens: Es gibt schlimmeres und mal nachfragen, warum es mit dieser Farbe spielt. War es absichtliche Sachbesch ädigung oder ein Kreativer Anflug? Bei zweiterem würde ich dem Kind Gelegenheit geben,daß es sich ganz legal mit Sprühfarben austoben darf.

Es gibt schließlich viele häßliche Garagentore und Müllhäuschen.


Baiana
beantwortet von Baiana am 21. Dezember 2008 18:26
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Ich würde das Zimmer des Kindes komplett in dieser Farbe streichen. Das sollte als Schocktherapie ausreichend sein ...

Sonnenbrille beim Putzen nicht vergessen!

;-)

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 21. Dezember 2008 18:32

naja aber Neongrün oder Neongelb? Bitte an das Kind Denken ....


Revan
beantwortet von Revan am 21. Dezember 2008 18:25
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Mal doch das Kind ein wenig mit der Farbe an, dann merkts wie beschissen das ist :)


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