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Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen?

gefragt von pansenklaus am 07.09.2009 um 21:56 Uhr

Hallo. Mir wurde im vergangenen Dezember der Spiegel auf der Beifahrerseite meines KFZ`s abgefahren. Der Verursacher wurde wohl dabei gesehen und hatte daraufhin die Polizei alarmiert. Ein Tag nach dem Vorfall fand ich dann eine polizeiliche Benachrichtigung über den Tathergang inklusive der Daten des Verursachers und einem Vermerk der Polizei, das der Unfallbericht nach Bearbeitung mir zugesandt werden würde. Aufgrund falscher Zustellung kam dieser leider erst Anfang April bei mir an. Da ich auch ein bißchen was um die Ohren hatte und eine Zeit lang gebraucht hatte, um den Kostenvoranschlag zu besorgen und einen Brief an den Schadensverursacher zu schreiben, kam ich erst gegen Ende Mai dazu, ihm die Unterlagen mit der Bitte um Überweisung des Betrages auf mein Konto, zu schicken. Jedoch keine Reaktion. Auch unter der angegebenen Handynummer ist niemand erreichbar. Ich wartete jedenfalls eine Weile ab, bis ich vor einem Monat einen erneuten Brief aufgesetzt habe, mit der Bitte um Überweisung innerhalb der nächsten 14 Tage. Zusätzlich habe ich noch einmal eine Kopie des Kostenvoranschlages beigelegt und alles als Einschreiben verschickt um sichergehen zu können das der Brief ankommt. Auch habe ich gedroht, bei Nichtüberweisung rechtliche Schritte einzuleiten. Wie befürchtet, geschah nichts. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Anzeigen? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Danke!!

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Strassenverkehr x 673 Sachbeschädigung x 93 Verjährungsfrist x 32

omikron
beantwortet von omikron am 7. September 2009 21:58
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Klage gegen den Unfallverursacher und Antrag auf Eintreibung der Reparaturkosten.


anonym
beantwortet von Jojoli am 7. September 2009 22:50
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Deine emotionale Position ist verständlich.
Ich würde mich genauso fühlen, aber rechtlich bleibst Du auf der Strecke und Dein finanzieller, und wohl auch neurologischer Schaden ist bestimmt höher als 200,--, wenn Du Dir einen teuren Krieg antust!
An sowas verdient immer nur die Advokatis!


anonym
beantwortet von pansenklaus am 7. September 2009 22:30
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ok, erstmal danke für eure antworten. gebe ja zu das ich mir da ein bißchen zeit gelassen habe, was aber für mich kein grund sein sollte, den schaden nun selber zu zahlen. immerhin handelt es sich um einen Betrag von knapp 200 euro und genannte person hat nun einmal den schaden verursacht, wonach er meiner meinung nach auch zur rechenschaft gezogen werden sollte. egal ob dies nach einer woche oder ein paar monaten gefordert wird. dies verändert doch wohl nicht die tatsache das er ein fremdes eigentum beschädigt hat. das dem so ist, hab ich ja sogar schriftlich. oder denk ich da jetzt einfach falsch??


anonym
beantwortet von Jojoli am 7. September 2009 22:05
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Du warst zu nachgiebig und zu langsam.
Jetzt ist allemal die Suppe teurer als die Zutat.
Bei Sachbeschädigung gilt Regel Nr. 1:
Traue niemandem und halte Dich schadlos, alle guten Worte und unverbindlichen Zusagen werden beinhart gegen Dich verwendet.
Sorry, beim nächsten Mal schneller und härter sein!


anonym
beantwortet von Sally2809 am 7. September 2009 22:02
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Der Aufwand lohnt sich nicht. Derjenige kann umgezogen sein in dieser Zeit. Der Vorfall war im Dezember und Du kommst jetzt aus dem Quark, weil Du was um die Ohren hattest... Gleich kümmern, dann klappts auch.


Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 7. September 2009 22:01
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Würde erst mal zu der polizeidienststelle gehen, dei dir das Schreiben geschickt hat, mit der Bitte um halterfeststellung bzw. Adressfeststellung des Schädigers. Wegen einer solchen Lapalie gleich einen Rechtsanwalt einschalten, wäre mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Liegt ja auch ein kleines bisschen an dir, dass sich die Sache so hinzieht - oder


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 7. September 2009 21:59
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ich möchte bezweifeln, daß sich der Aufwand lohnt, einen anwalt einzuschalten. Höchstens wenn du in einer Rechtschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung bist. sonst sind die Kosten nachher höher als der Schaden.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 7. September 2009 22:02

zur Info....mir wurde vor 2 Jahren der Außenspiegel abgefahren....Kosten incl.Leihwagen: knappe 1000 Euro

Also wahrscheinlich lohnt es auch mit Selbstbeteiligung

Kommentar von Bdce6dfc91f5d13259a6e1b12090ad2dsmallkochstuebchen am 7. September 2009 22:05

ok,dann ja.Dann nahme einen Anwalt und ziehe die Sache durch!!!!!!


stefanpeter
beantwortet von stefanpeter am 7. September 2009 21:59
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rechtliche Schritte einleiten....

Man sollte nicht drohen, wenn man nicht weiss, wie man nach Ablauf des Ultimatums reagieren soll. Ich empfehle Dir, den Spiegel selber zu bezahlen und das Ganze als lehrreiche Erfahrung abzuschreiben


anonym
beantwortet von funkey am 7. September 2009 21:58
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rechtsanwalt


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