markusros am 09.11.2006 um 18:00 Uhr
Welche Voraussetzung außer Jura-Studium sind notwendig? Werden das nur die besten Absolventen?
wie Moltobene richtig formuliert hat: Man wird berufen. Grundlage ist die Bundesnotarordnung (BNotO). Voraussetzung zur Berufung als Notar (§ 6 BNotO): - Befähigung zum Richteramt (2. juristisches Staatsexamen) - jünger als 60 Jahre - nach Persönlichkeit und Leistung für das Amt des Notars geeignet. => diese Voraussetzung wiederum ist das Schlüsselkriterium. In Abs. 2 der Norm heißt es dazu: - mindsestens fünf Jahre als Rechtsanwalt zugelassen - seit mindestens drei Jahren ohne Unterberechung in dem in Aussicht genommenen Amtsgerichtsbezirk hauptberuflich als Anwlat tätig. Damit tritt das Problem der gleich geeigneten Bewerber auf (hier kommt die Note des zweiten Staatsexamens ins Spiel). Dann soll nach persönlicher und fachlicher Eigung unter Berücksichtigung der die juristischen Ausbildung Abschließenden Staatsprüfung (2. Staatsexamen) entschieden werden. Wer mehr Informationen sucht, kann sich auf der Web-Seite der Bundesnotarkammer schlau sehen. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Selbstfindung der persönlichen und fachlichen Eigung befinden sich gerade im Umbruch. Bei weitergehenden Fragen helfe ich gern: Rechtsanwalt Frank Heinemann, Lippstadt

das kommt auf das bundesland an. in manchen bundesländern gibt es eine extra notarausbildung. in anderen bundesländern kann jeder rechtsanwalt mit einer zusatzqualifikation notar werden. und dann gibt es da auch noch weitere unterschiede, die ich nicht kenne., mit der note im examen hat das aber nichts zu tun. das heißt also, dass nicht jeder notar ein guter notar bzw. auch guter jurist sein muss.
Notare werden berufen. Ich glaube von der Anwaltskammer.Mann kann nicht einfach Notar werden.Die Anzahl ist begrenzt,zumindest in Bayern.