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Wie wird festgestellt, in welche Pflegestufe meine Mutter gehört?

gefragt von Flavia am 24.07.2008 um 11:00 Uhr

Wir haben einen Termin, bei dem die Pflegestufe festgestellt werden soll. Wer kann mir sagen wie so etwas gemessen wird?


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Reply


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 24. Juli 2008 11:05
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Hast du keine Unterlagen von der Krankenkasse bekommen? Ein sogenanntes Pflegetagebuch. Dort steht alles drin. Uns steht dasselbe bevor, wir warten noch auf den Termin. Ansonsten schau mal da, vielleicht hilft dir das was: http://www.medizinfo.de/pflege/versicherung/tagebuch.shtml


anonym
beantwortet von Auskunft am 24. Juli 2008 11:07
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Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird der Pflegebedürftige - je nach individuellem Bedarf - in eine der drei gesetzlich festgelegten Pflegestufen eingeteilt.

Pflegestufe 1 - Erhebliche Pflegebedürftigkeit Hilfebedarf besteht:

mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung. Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) entfallen.

Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftigkeit Hilfebedarf besteht:

mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss in diesem Fall wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen. Davon müssen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit Hilfebedarf besteht:

rund um die Uhr (auch nachts) bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung.

Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss in diesem Fall wöchentlich im Tagesdurchschnitt wenigstens fünf Stunden betragen. Davon müssen mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden.

(: http://kuerzer.de/PZRmMO1vL)


Maeuschen212000
beantwortet von Maeuschen212000 am 24. Juli 2008 11:03
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das wird gemessen daran wieviel externe Hilfe die betreffende Person braucht. z.B. Hilfe beim anziehen, waschen, essen, bettlegerich, Rollstuhl usw. und anhand dessen wird das dann eingestuft.


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 24. Juli 2008 11:08
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Du musst mindestens 46 Minuten pro Tag (wöchentliche od. unregelmässige Hilfen werden umgelegt) für körperliche Hilfe aufwenden. Z.b. Das Essen mundgerecht herrichten bzw. Essen eingeben wird angerechnet. Anziehen helfen, Waschen, Duschen, Tabletten eingeben,... Liegst du drunter wird sie nicht eingestuft.


anonym
beantwortet von Bluemelei am 10. August 2008 00:00
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Gaaaaaaaanz wichtig ist bei der Begutachtung auf die Formulierung zu achten... was viele nicht wissen... Der MDK hat da seine eigene Sprache und durch die passende Formulierung läßt sich oft noch einiges an Zeit mehr rausholen... Ist deine Mutter z.B. inkontinent und ist auf ein geschlossenes Vorlagensystem angewiesen kostet die Versorgung ja mehr Zeit als wenn es n offenes System wär... der MDK akzeptiert aber nur die (völlig würdelose) Formulierung "Windel", rechnet sonst mit der Zeit für n offenes System... Dann z.B. gehört zur Pflegezeit beim Waschen z.B. auch die Zeit für Maßnahmen wie z.B. Verbandswechsel oder Anziehn von Kompressionsstrümpfen soweit diese unbedingt vor der Waschung durchgeführt werden müssen. Dann zählt ein Transfer im Rollstuhl z. B. nur als Transfer wenn die Person Rollstuhlpflichtig ist, ansonsten gilt dies als Hilfestellung beim Gehen (wofür auch wieder mehr Zeit berechnet wird) Für Anleitung, Beaufsichtigung und Unterstützung muss der MDK mehr Zeit anrechnen als für die komplette Übernahme!! So steht es in den Richtlinien des MDK... aus denen die sich gerne rausreden!! Zur Nahrungsaufnahme gehört nicht nur das Essen reichen... sondern z.B. auch wieder die Anleitung zum Essen, das Zerkleinern der Speisen, das Reichen des Bestecks, etc. Es gibt da extra n Buch für... 100 Fehler bei der Formulierung von Pflegemaßnahmen oder so ähnlich... Die Begutachtung ist immer auch n Stück weit abhängig von der persönlichen Einstellung des Begutachters (Erfahrungswert!!) Sie sollten ihrer Mutter vorher in Ruhe erklären, wie wichtig es ist, dass sie sich nicht davor scheut ihre Schwächen / Hilfebedarf detailliert anzugeben... häufig schämen die Leute sich und tun so als könnten se noch ne ganze Menge mehr als es denn wirklich der Fall ist... Der MDK kommt vielleicht für 15 Minuten vorbei und macht sich daraus sein Bild!! Es zählt wirklich jede Pflegeminute!!! Der MDK wird euch Fragen stellen zu verschiedenen Aktivitäten des Lebens... was deine Mutter noch kann und wo sie Hilfe braucht... dann fragt der MDK nach den genauen Pflegeminuten / den Zeitaufwand der für deine Mutter täglich nötig ist. Der MDK arbeitet die Informationen aus und gibt an die Pflegekasse ne Empfehlung... die Tendenz wird der Person meist vom MDK schon direkt nach der Begutachtung mitgeteilt. Letztendlich entscheidet die Kasse über die Einstufung!! LG Bluemelei





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