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wie wird eine kirchlichgeschlossene Ehe anuliert? Hat jemand erfahrung?

gefragt von Nicole73Nicole73 am 17.08.2007 um 12:35 Uhr
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familie x 9.397 ehe x 1.168 anulierung x 1

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 17. August 2007 12:52
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Nicole, das funktioniert nach Einzefall-Entscheidung der Kirchenvertreter (mein Bruder hat diesen Schritt nach 8 Jahren Ehe (zwei Kinder) vollzogen). Geh zu deinem Kirchenvertreter vor Ort (Pfarrer, Kaplan) und sprich für deinen Fall den weiteren Verlauf ab. Er wird sicher auch die Verbindung zum zuständigen Bischof aufnehmen und auf Basis dessen Entscheidung die weiteren Schritte einleiten. Es gibt da keinen Standard-Ablauf, weil es ja auch keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Die Anullierung hat sich dann auch über drei Jahre hingezogen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 17. August 2007 12:43
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Das Thema spielt wohl nur in der katholischen Kirche eine Rolle, weil dort Ehescheidungen nicht anerkannt werden.

  • Voraussetzung für die Annulierung ist dort etwa der "mangelnde Ehewille" eines Partners, etwa dass er oder sie keine Kinder will.

  • Auch Zeugungsunfähigkeit ist hier ein hinreichender Grund.

  • Ausserdem kann eine Ehe anulliert werden, wenn sie nicht vollzogen wurde.

In jedem Fall gibt es hier vor einer Anullierung hochnotpeinliche Verhöre des Paares, es dauert sehr lange bis zu einer Entscheidung und wird meist abgelehnt (ausser bei Prominenten?).

Kommentar von Simple_avatar2smallNicole73 am 17. August 2007 13:09

danke ! ich möchte ja nur wissen wie ich bei einer anullierung vorzugehen habe?!? gruß Nicole

Kommentar von Simple_avatar2smallNicole73 am 17. August 2007 13:37

Also, ich habe vor einigen jahren ev.geheiratet. Mein ex-Mann war ev. ich selbst bin kath. ich bin seinerzeit in unsere gemeinde gegangen und habe einen dispens bekommen! jetzt einige jahre später ist es so das ich glaube garnicht reif genug für das alles gewesen zu sein. Mein ex-Mann und ich haben nachca:3Monaten geheiratet und wiederum drei monate später lebten wir von Tisch und bett schon getrent! Für mich bedeutet die kichliche Ehe so viel und jetzt nach so vielen jahen der prüfung würde ich gerne wieder heiraten kath.! hast du vieleicht einen rat??? danke Nicole


anonym
beantwortet von vincent am 17. August 2007 12:36
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GArnicht, es sei denn du stammst dem Hause Grimaldi ab.

Kommentar von vincent am 17. August 2007 12:38

Meinst du nur die kirchliche Trauung?


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 17. August 2007 12:44
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Die kirchliche Ehe wird erst nach der standesamtlichen Eheschließung geschlossen. Vorher ist das gar nicht möglich. Und zählen tut sie schon für die Leute, die sich diese kirchliche Trauung gewünscht und daher vollzogen haben.

Eine kichliche Eheschließung kann nur in Ausnahmefällen annulliert werden. Z.B. wenn du deinem Partner verschwiegen hast, dass du keine Kinder bekommen kannst.

http://www.vkrg.de/Rechtsberatung/geschiedene.htm

Hier steht unter Anderem:

Frage: Wann ist eine Ehe kirchenrechtlich gültig bzw. ungültig?

Antwort: Damit eine kirchlich gültige Ehe zustande kommt, müssen zum Zeitpunkt der Eheschließung drei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muß (1.) die Ehefähigkeit, (2.) der Ehewille und (3.) die Eheschließungsform gegeben sein. Besteht in einem dieser drei Bereiche beim Akt der Eheschließung ein Mangel, so kommt keine kirchlich gültige, sondern eine kirchlich ungültige (= nichtige) Ehe zustande.

Ein paar Bemerkungen zur ersten Voraussetzung, der Ehefähigkeit: Normalerweise sind jeweils ein Mann und eine Frau fähig, miteinander eine Ehe zu schließen. Aber es gibt auch Gegebenheiten, durch die ein Mann und eine Frau nicht hinreichend, sondern nur mangelhaft ehefähig sind. Solche Gegebenheiten werden Ehehindernisse genannt. Der CIC/1983 kennt 12 Ehehindernisse (vgl. cc. 1083 - 1094). Die häufigsten Ehehindernisse, die in der Praxis vorkommen, sind: bestehendes Eheband, Religionsverschiedenheit, Weihe und Blutsverwandtschaft.

Die zweite Voraussetzung, der Ehewille meint die Bereitschaft der Partner, sich lebenslänglich als Person einander zu schenken und anzunehmen (c.1057 CIC). Auch der Ehewille kann Mängel aufweisen, die als Ehewillensmängel oder Konsensmängel bezeichnet werden (cc.1095 - 1103). Gängige Beispiele sind hier: Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe, Auschluss der Nachkommenschaft sowie psychisch bedingte Eheunfähigkeit etwa wegen sexuellen (z.B. Homosexualität; Transvestitismus, Sadismus), psychischen (z.B. sexueller Missbrauch, Drogenkonsum, innere Zwangsvorstellungen oder Angstzustände, übertriebene Fixierung auf ein Elternbild) oder psychiatrischen (z.B. Schizophrenie, Psychopathie) Besonderheiten; eher seltener werden Furcht und Zwang, Ausschluss der ehelichen Treue, Vortäuschung eines Ehewillens um eines anderen Zieles willen geltend gemacht.

Die dritte Voraussetzung, die Eheschließungsform besagt, dass ein Brautpaar, bei dem zumindest einer katholisch ist, (a.) auf Befragen eines trauungsberechtigten kirchlichen Amtsträgers (b.) in Gegenwart zweier Zeugen (c.) seinen Ehewillen erklärt (c.1108 iVm. c.1117 CIC). Ein Katholik, der sich in einem formalen Akt von der katholischen Kirche losgesagt hat (z.B. durch Kirchenaustritt), ist nicht (mehr) an diese Eheschließungsform gebunden. Außerdem kann auch eine Katholikin beim Eingehen einer bekenntnis- oder religionsverschiedenen Ehe auf Antrag von dieser Eheschließungsform befreit werden (cc. 1127 §2, 1129). Wenn also z.B. zwei Katholiken nur auf dem Standesamt ihre Ehe schließen, ist ihre Ehe wegen Formmangels kirchlich ungültig. Zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ich darauf hinweisen, dass die kirchliche Gültigkeit der Ehe nicht gleichbedeutend ist mit der Sakamentalität der Ehe; denn nur die (kirchlich) gültige Ehe unter zwei Getauften ist Sakrament (c.1055 §2), nicht aber die zwischen zwei Nichtgetauften oder die eines Getauften mit einem Nichtgetauften. Und (kirchliche) Gültigkeit der Ehe ist auch nicht deckungsgleich mit dem Vollzug der Ehe; denn die Gültigkeit der Ehe kommt durch die Eheschließung und nicht erst durch die geschlechtliche Vereinigung der Partner zustande. Ebenso heisst Gültigkeit der Ehe auch nicht Unauflöslichkeit der Ehe; denn unauflöslich ist erst und nur die sakramentale und geschlechtlich vollzogene Ehe (cc.1061 §1; 1141). Schließlich sagt Gültigkeit nichts über den Verlauf und das Glück der Ehe aus.

Kommentar von Simple_avatar2smallNicole73 am 17. August 2007 12:56

vielen lieben dfank für deine antwort! hm- bei mir schaut es so aus das ich vor einigen njahren geheiratet habe! Mein ex-Mann war ev. ich selbst bin kath. nach dem wir uns eine dispens der kath. Kirche besorgt haben , haben wir ev. geheiratet! ich bin schon seit jahren geschieden und möchte nun auch die kirchliche Ehe anullieren lassen??!!

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 17. August 2007 13:03

Meines Wissens kann man bei der evangelischen Kirche eine Scheidung noch problemloser als bei den Katholischen beantragen. Frag da am besten mal bei der Kirche nach, in der ihr geheiratet habt.


anonym
beantwortet von jojo1 am 17. August 2007 13:20
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Morris
beantwortet von Morris am 17. August 2007 12:39
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Die kirchliche gar nicht. Deshalb hat Heinrich der Achte damals in England die anglikanische Kirche gegründet, weil der katholiche Papst sich geweigert hatte, seine Ehe zu scheiden. Und immerhin brauchte er das ja mehr als nur ein mal...

Kommentar von F7572c4794be0d328204869058267f01smallquiltrr am 17. August 2007 13:14

Stimmt: genau zweimal. Seine restlichen 4 Ehefrauen wurden geköpft bzw. starben an Kindbettfieber.


Volume
beantwortet von Volume am 17. August 2007 12:36
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Eine kirchlich geschlossene Ehe sagt ja nicht aus und muss demnach ja auch nicht anuliert werden. Was zählt ist die standesamtliche Trauung. Die kirchliche Zeremonie zählt nicht.

Kommentar von heiuwe am 17. August 2007 12:48

Bitte schon die Frage lesen!

Kommentar von Bd7a9717d29c5ddcab1bc175eda1e298smallVolume am 17. August 2007 13:00

Was willst Du mir bitte sagen?!

Kommentar von Chrissi888 am 17. August 2007 14:55

dass sie kirchlich heiraten WILL

Kommentar von Bd7a9717d29c5ddcab1bc175eda1e298smallVolume am 17. August 2007 15:06

Das stand aber da nicht, wenn sie das später erklärt hat ist es was anderes Die Frage lautete: wie wird eine kirchlichgeschlossene Ehe anuliert? Hat jemand erfahrung? Also bitte, wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Kommentar von heiuwe am 17. August 2007 21:24

Mit Lesen und Schreiben hat es ja geklappt.Aber verstehen? Es wurde nicht gefragt, ob die Ehe anuliert werden muß, sondern wie sie anuliert werden kann.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 17. August 2007 12:46
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Hier ist ein interessanter Beitrag des Bayerischen Rundfunks zum Thema, in dem aufgezeigt wird, wie auch Katholiken eine Ehe auflösen können: http://tinyurl.com/33o888


Nicole73
beantwortet von Nicole73 am 17. August 2007 12:43
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hm klar ist schon das die ehe vom standesamt "einfach geschieden werden kann! jedoch möchte ich vielmehr wissen zur anulierung der Kirchlich geschlossenen ehe???

Kommentar von Bd7a9717d29c5ddcab1bc175eda1e298smallVolume am 17. August 2007 12:45

Die kann und braucht man nicht anullieren. Wozu auch, was zählt ist das Standesamt. Wenn man die kirchliche Trauung anullieren würde, bleibt man genauso verheiratet wie vorher. Welchen Nutzen sollte das haben? Und mit anullieren der Standesamtlichen Trauung ist die kirchliche Trauung doch automatisch mit hinfällig geworden, weil nicht mehr verheiratet.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 17. August 2007 12:52

Wenn sie aber katholisch kirchlich verheiratet WAR und das - mit einem neuen Partner - wieder tun möchte - dann MUSS vorher die "alte" kirchliche Ehe annulliert werden - es kann also schon einen Grund geben.

Kommentar von Simple_avatar2smallNicole73 am 17. August 2007 16:29

genau so sieht es aus! ich bin sehr stark mit der kath. kirche verbunden und möchte nicht von den sakramenten ausgeschlossen werden! damal die ehe war unüberlegt ,ich war zu jung und außerdem ist nach drei monaten schon schluss gewesen! gruß nicole


thebrain
beantwortet von thebrain am 17. August 2007 12:42
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kirchlich geschlossene ehen müssen nicht annulliert werden. das geht nur bei der standesamtlichen ehe, die ja voraussetzung für die kirchliche ist. diese ehe kann sicherlich annulliert werden allerdings nur innerhalb einer sehr kurzen frist (ich glaube drei wochen oder drei monate) und dann nur aus bestimmten, schwer einschneidenden und vorgegebenen gründen.

warum möchtest du das denn...


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