Wie wird ein Vertrag zwischen 2 Privatpersonen gültig?

6 Antworten

Ein VERTRAG ist juristisch eine "übereinstimmende Willenserklärung". Bis auf wenige Ausnahmen gibt es hierbei keine Formvorschriften. Im Prizip reicht also sogar ggf. ein Nicken als Zustimmung aus. Wichtig ist nur die EINIGUNG über ein bestimmtes Rechtsverhältnis.

Pratisch bedeutsamer ist es jedoch, dass derjenige, der eine Forderung (gerichtlich) durchsetzen will, diese auch BEWEISEN muss. Dies kann eine schriftliche Urkunde sein, es kann aber auch z.B. durch eine Zeugenaussage ein Beweis geführt werden. Verträge umfassen zudem sehr häufig Eventualfälle (wenn .., dann - Bedingungen). "Wenn nicht pünklich bezahlt wird ... dann dürfen x Euro Mahngebühren berechnet werden."

Wichtig ist, das Vereinbarte möglichst KLAR und EXAKT schriftlich zu formulieren. So sollte man z.B. nicht schreiben "wenn es dunkel wird", sondern besser "um 19:00 Uhr". Ein Richter der ggf. einen sich ergebenden Rechtsstreit zu entscheiden hat, muss in die Lage versetzt werden, das Eintreten einer Bedingung möglichst NEUTRAL beurteilen zu können. Je schwammiger daher eine Bedingung fomuliert wurde, umso schwieriger wird es, deren Eintreten zu beweisen.

Man sollte sich jedoch fragen, ob man, wenn mit Problemen zu rechnen ist, überhaupt einen Vertrag schliessen sollte. Wer bereits zu Beginn an seinem Vertragspartner zweifelt, sollte sich vielleicht besser nach jemand anderem umsehen. Aber sogar bei Geschäften mit guten Freunden, hilft eine klare und unmissverständliche schriftliche Fixierung (Schriftform des Vertrags), Streitigkeiten vorzubeugen.

Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit - man kann (meist) formfrei Verträge beliebigen Inhalts mit einem beliebigen Partner abschließen.

Ausnahmen:

  • der Vetragsgegenstand ist rechtswidrig (z.B. Hehlerei)
  • mindestens einer der Vertragspartner ist nicht voll geschäftsfähig
  • für den Vertragsgegenstand gibt es gesetzliche Formvorschriften (Schriftform, notarielle Beglaubigung, notarielle Beurkundung).

Ein Vertrag kommt immer durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Auch Vertragsstrafen können vereinbart werden für den Fall, dass eine Vertragspartei ihre Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt.

Ein Vertrag ist grundsätzlich schon mündlich geschlossen gültig. Um einen rechtlich wirksamen Vertrag zu schließen, bedarf es also lediglich eines mündlichen Angebotes und einer mündlichen Annahme dieses Angebotes.

Beispiel: Person A fragt Person B: "Möchtest Du mein Auto für 5.000,- € kaufen?" Person B antwortet: "Ja!" Somit haben Person A und Person B einen rechtlich wirksamen Kaufvertrag über As Auto für 5.000,- € geschlossen. Dadurch wird Person B verpflichtet, A 5.000,- € zu zahlen und Person A muss dafür B sein Auto sowie die Schlüssel und die dazu gehörigen Papiere aushändigen und vor allem übereignen (d.h., ihm das Eigentum daran verschaffen). Person B ist im Übrigen dazu verpflichtet, das Auto auch anzunehmen.

Obwohl es viele Kaufvertragsformulare für den Autokauf gibt, muss dieser Vertrag nicht schriftlich geschlossen werden. Eine mündliche Absprache reicht vollkommen aus. Allerdings ist es zu beweisrechtlichen Zwecken immer sinnvoll, einen Vertrag - insbesondere wenn es um höhere Summen geht - schriftlich festzuhalten.

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen ein mündlicher Vertrag nicht ausreicht. Zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie bedarf es eines notariell beurkundeten Kaufvertrags. Andernfalls ist der Kaufvertrag - selbst wenn er schriftlich geschlossen worden sein sollte - unwirksam. Ob und in wie weit ein Vertrag einer besonderen Form bedarf, ergibt sich aus dem Gesetz.

So, und um mal auf die bisher gebrachten Antworten einzugehen: Ein Vertrag muss nicht unbedingt von einem Rechtsanwalt geschweige denn von einem Notar gecheckt werden. Ihr geht ja auch nicht mit Eurem Rechtsanwalt in den Supermarkt und lasst ihn die Bedingungen des Kaufvertrags an der Kasse prüfen, oder?

Erst bei komplizierten, atypischen Verträgen oder bei der Prüfung von AGB macht es Sinn, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Dann werde doch mal "Spezifischer"
Was ist denn die PFLICHT die von einer KONDITION abhängt? Also wenn eine x-beliebige Bedingung erfüllt ist, tritt automatisch eine PFLICHT ein? HÄ?

hgart  08.08.2011, 02:12

Meine ANTWORT ist weg....

Müssen nicht alle Verträge von einem Anwalt überarbeitet werden, damit sie keine ungültigen Klauseln enthalten und nicht einer von zwei Partnern zu sehr auf die Fresse fällt, falls die Bedingungen für ihn ungünstig sind.

Immer schön bei MARK ZUCKERBERG nachfragen.

outfreyn  08.08.2011, 12:57
@hgart

Überlege mal, wie viele Veträge Du jeden Tag abschließt - die meisten davon durch konkludentes Handeln.

Lass die mal alle von einem Anwalt prüfen. LOL.

Hallo,

ich habe mal gehört, das wenn ihr euch mündlich einigt es besser ist einen schriftlichen Vertrag zu machen wo alles genau notiert ist, das nachher keiner sagen kann " so war das nicht abgemacht".

Also bloß nicht abzocken lassen, im schlimmsten Fall sollte es zu einem Gericht gehen wird es eingestellt da es mangel an Beweise hat.

lg lily9393