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Wie wird ein Scheidungsurteil ganz schnell wirksam?

gefragt von klaus123 am 10.08.2007 um 14:10 Uhr

Meine Kollegin war bzw. ist noch mit ihrem Mann verheiratet, der hat sie allerdings vor 1 Jahr verlassen. Jetzt ist sie schwanger von ihrem neuen Freund, das Baby war geplant, die beiden kannten sich noch aus der Schulzeit, eine echte Bilderbuchromanze. Jetzt soll ganz schnell das Scheidungsverfahren von ihrem Noch-Mann in die Wege geleitet werden, sonst ist das Baby nämlich sozusagen aus dieser Ehe entstanden. Wie kann sie denn jetzt ganz schnell -das Baby soll in 4 Monaten kommen- geschieden werden.

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Recht x 35.157 Scheidung ganz schnell x 1

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 10. August 2007 14:15
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Das sind ja zwei Fragen:

  • Für eine schnelle Scheidung muss sie umgehend zum Anwalt und das Verfahren einleiten - wie schnell es dann zum Verfahren kommt, hängt von der Belastung des Gerichts ab, aber einige Monate sollte sie schon kalkulieren.

  • "Wirksam" und das heisst hier wohl rechtskräftig wird das Urteil am schnellsten, wenn jeder der Partner sich einen eigenen Anwalt nimmt - dann klappt das sofort mit dem Ausspruch des Urteils.

Vermutlich wird das hier bis zum Geburtstermin wohl nicht mehr klappen, aber die Frage der "Ehelichkeit" des Kindes lässt sich auch hinterher noch korrigieren, wenn es auch etwas mühsam ist und Geld kostet.


anonym
beantwortet von mika1 am 10. August 2007 14:14
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Sie sollte jetzt als erstes ganz schnell zum Anwalt gehen, denn ohne Anwalt gibt es auch keine Scheidung wegen Anwaltszwang bei Scheidungen. Der wird dann einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen und darauf hinweisen, schnell einen Termin anzuberaumen eben wegen der Schwangerschaft. Dann muss im Termin ein 2. Anwalt für den Nochmann dabei sein, damit sie und der Nochmann in er Verhandlung auf Rechtsmittel verzichten können, dies geht nur, wenn jeder anwaltlich vertreten ist. Durch diesen Rechtsmittelverzicht wird das Scheidungsurteil sofort wirksam und die beiden sind noch im Augenblick der Beendigung der Verhandlung sofort geschieden. Dies kann alles klappen, wenn in dieser Ehe keine Kinder vorhanden sind und auch sonst rechtlich nicht rumgestritten wird wegen z.B. Unterhalt, dann spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung, die schnell abgewickelt werden kann.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 10. August 2007 14:16

Wie wäre es denn in dem Falle, dass der Nochmann nicht geschieden werden will?

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 10. August 2007 14:21

Wenn das Trennungsjahr in allen Punkten eingehalten wurde, nützt auch kein Sträuben mehr. Dann wird geschieden, auch gegen den Willen eines Partners, es sei denn, es sprechen gravierende Gründe dagegen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 10. August 2007 14:21

So sollte es sein. Etwas anderes, als hier beschrieben kann man nicht tun. Leider dauert es bei manchen Gerichten dann doch etwas länger. (Urlaub, Krankheit, keine Lust)

Das Kind gilt übrigens ohnehin als aus der noch bestehenden Ehe hervorgegangen, da offensichtlich in der fraglichen Zeit gezeugt. Vaterschaft anfechten und vom neuen Mann anerkennen lassen.


charlotte
beantwortet von charlotte am 10. August 2007 14:23
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zum anwalt, der sagt einem, was man alles zum scheidungsantrag braucht. wenn beide expartner einverstanden sind: ein trennungsjahr (zerrüttungsvermutung), familienbuch, geld für die gerichtskosten etc... dann dauert es nicht sehr lange. wenn dann beide noch auf rechtsmiitel vor gericht verzichten ist das urteil sofort wirksam. das kann durchaus in vier monaten über die bühne gehen. außerdem kann das kind vom vater anerkannt werden. das gibt kein problem.


Volume
beantwortet von Volume am 10. August 2007 14:11
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Da sie ja schon 1 Jahr getrennt leben, ist das gesetzliche Trennungsjahr von Tisch und Bett ja schon geschehen, müsste also recht schnell gehen.


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