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Wie wird ein freier Mitarbeiter auf Provisionsbasis steuerlich behandelt?

gefragt von conzuconzu am 09.01.2007 um 13:01 Uhr

Bin selbst. und möchte, um Lohnnebenkosten zu sparen, einen freien Mitarbeiter auf Provisionsbasis einstellen. Weiß aber leider nicht, wie ich die zu zahlende Provision steuerlich geltend machen muss und was weiter zu beachten ist. Ich habe mal gehört, dass solche Mitarbeiter eine Steuernummer vorlegen müssen, mit der verdiente Provisionen richtig versteuert werden können.


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anonym
beantwortet von ramir49 am 9. Januar 2007 13:24
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Der aus meiner Sicht vernünftigste Weg ist, daß sich Dein Mitarbeiter auch selbstständig macht und Dir seine Leistungen in Rechnung stellt.

Auf der Rechnung muß dann natürlich auch seine Steuernummer angegeben sein.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 9. Januar 2007 16:21
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Wenn Du einen Mitarbeiter auf freiwilliger Basis eingestellt hast, muss dieser Dir eine Rechnung incl. MWSt. schreiben. Nur diesen Betrag musst Du ihm bezahlen. Keine Lohnnebenkosten etc.! Für seine Rentenversicherung, Krankenversicherung etc. muss der Mitarbeiter dann selbst aufkommen. Genau wie Du es selbst auch machen musst.


anonym
beantwortet von einem Gast am 9. Januar 2007 13:27
1x
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da sie selbst ja auch selbständig sind ergibt sich im prinzip bei ihrem freien ma nichts anderes. provisionszahlungen sind aus ihrer sicht betriebsausgaben und beim freien mitarbeiter einnahmen, die er selbst versteuern muss. auf die problematik der scheinselbständigkeit sollten sie achten, d.h. der freie mitarbeiter sollte im zweifel darlegen können, dass er noch andere auftraggeber neben ihnen hat bzw. sich bemüht, solche zu bekommen. wenn dieser beweis nicht schlüssig geführt werden kann, haben sie ein echtes problem, dann werden - rückwirkend -sozialabgaben fällig, falls die geringverdienergrenze überschritten wurde.

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 9. Januar 2007 16:25

Lieber Gast! Die Antwort ist nicht richtig. Wenn ich einen freiberuflichen Mitarbeiter einstelle, muss er für seine Kosten für Krankenversicherung etc. selbst aufkommen und sein Einkommen versteuern.

Die andere Geschichte, diese Person soll für mich zu 100 % arbeiten und nicht noch für andere.

Also irgendwie hast Du da etwas durcheinander gebracht.


anonym
beantwortet von einem Gast am 9. Januar 2007 17:13
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@hirniclaudia, du liest nicht richtig. erstens habe ich gesagt, dass ein freier ma selbst für seine abgaben zuständig ist. zweitens habe ich auf das problem hingewiesen, dass die sozialversicherungsträger (i. a. bereits die kk) oft davon ausgehen, dass tatsächlich keine echte sondern eine fingierte selbständigkeit vorliegt, weil sozialabgaben zaheln wollen, obwohl eigentlich ein arbeitsverhältnis vorliegt. diesen sachverhalt nennt das arbeitsrecht "scheinselbständigkeit". das risiko des conzu liegt nicht im fiskalischen bereich sondern im sozialversicherungsbereich, denn wenn ein arbeitsverhältnis nachgewiesen werden kann (bitte dazu mal die kriterien scheinselbständigkeit checken) wird eine nachzahlung fällig, die sich gewaschen hat und was aus sicht des conzu verheerend sein dürfte, ein ordentliches arbeitsverhältnis angenommen.

hirnicl. mehr sorgfalt bitte, erst glotzen, dann motzen!

Kommentar von Simple_avatar3smallHirnClaudia am 10. Januar 2007 21:09

Lieber Gast! Selbst wenn der Mitarbeiter conzu eine Steuer-Nr. auf den Rechnungen dazu schreibt - conzu wird keine Möglichkeit haben, die Steuer-Nr. auf Richtigkeit zu überprüfen. Die Finanzämter geben hierzu keine Auskünfte. conzu kann also nur von der Richtigkeit einer Selbständigkeit ausgehen und somit hat sie keine Nachteile.

N.S.: Bitte nicht so mit mir schimpfen. Ich bin sensibel. Wenn ich eine nicht korrekte Anwort gegeben habe, bitte ich um Korrektur.


anonym
beantwortet von einem Gast am 9. Januar 2007 17:19
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nachtrag: der zweite satz ist verstümmelt rüber gekommen, es muss dort richtig lauten "... fingierte selbständigkeit vorliegt, weil arbeitgeber keine sozialabgaben zahlen wollen ..."



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