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Wie wird ein formoser schrftl. Antrag um die Notwendigkeit eines Bauvorhabens begründet?

gefragt von Nine25 am 24.06.2009 um 10:57 Uhr

Hallo an alle,

Wie formuliert man einen formlosen schriftlichen Antrag und begründet vor allem die Notwendigkeit eines Bauvorhabens??? Gibt es da irgendwo einen Link?

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Hausbau x 485 Notwendigkeit x 10 schrftl. Antrag x 1

anonym
beantwortet von FreeEagle am 24. Juni 2009 11:11
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Die Begründung sollte all das enthalten, was die Zulässigkeit des Vorhabens im Naturschutzgebiet unterstützt. Außenbereich (§ 35 BauGB)? Geht es vielleicht um die Notwendigkeit, dass das Bauvorhaben im Außenbereich durchgeführt werden soll, weil es im Innenbereich nicht möglich wäre?


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 24. Juni 2009 11:02
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Hm, ich arbeite in einem Bauamt und habe nahezu täglich damit zu tun. Einen normalen Bauantrag braucht man nicht zwangsläufig schriftlich zu begründen. Brauchst du das für eine Freistellung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder so etwas?

Kommentar von Nine25 am 24. Juni 2009 11:04

nein, wir müssen ihn der unteren Naturschutzbehörde zuarbeiten, da unser Vorhaben im NschG liegt. mir fallen keine wirklichen Gründe ein dummguck...

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 24. Juni 2009 11:13

Ach so. Ja, dann. Gehört dir das Grundstück? Dann könntest du das einmal als Grund nehmen. Alles andere ist wirklich nicht so einfach. Da muss ich erst mal hier kurz in Unterlagen schnüffeln, wo das mal einer durchgekriegt hat. Ich werde mir deine Frage merken und spätestens heute Abend noch einmal posten. Sry, aber eher krieg ichs nicht hin.


mondlicht82
beantwortet von mondlicht82 am 24. Juni 2009 10:59
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formlos heißt ja, es gibt keine Form ;) Schreib einfach so wie du es für richtig hälst. Bezüglich der Notwendigkeit einfach kurz schreiben, wieso du bauen möchtest. (z.B. dringend mehr Platz)

Kommentar von Nine25 am 24. Juni 2009 11:00

mir fallen keine richtigen Begründunen ein, die der LK akzeptieren will, wird....

Kommentar von Simple_avatar2smallmondlicht82 am 24. Juni 2009 11:05

Worum geht es denn genau?


Patron
beantwortet von Patron am 24. Juni 2009 11:28
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ruf das bauamt an, die sind nett und hilfsbereit. aber die sagen dir gleich, dass ein bauantrag mit einer bauzeichnung eingereicht werden muss, mehr als eine ausfertigung, und da wird man um einen architekten wohl kaum herumkommen. aber - wie gesagt - frag erstmal telefonisch die netten leute vom bauamt.


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