gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wie wird die Strafe aussehen ? Wie gehts nun weiter

gefragt von nchiaro am 03.06.2009 um 10:48 Uhr

Zunächst einmal: Bitte nicht stänkern, sondern nur Antworten mit den entsprechenden Antworten auf meine Frage.. BItte

Ich habe heute Nacht gegen halb 2 ganz in der Nähe wo ich wohne zusammen mit 2 Schulkameraden 3 Wahlplakate der Deutschen Liste Mannheim, einer mit der NPD ähnlichen Partei heruntergerissen. Eine ältere Anwohnerin rief die Polizei. Diese kreutzte auf, machte den Alkoholtest, ich hatte 1,0 meine beiden Kameraden 0,7 und 0,3. Ich selbst bin 17 die beiden volljährig. Der Polizist erklärte dass er uns zwar verstehe, er aber trotzdem Personalien aufnehmen müsse. Wir hatten die Plakate von den Holzbrettern gelöst, weil untendrunter ältere Wahlplakate der DVP waren mit Sprüchen wie: Kriminelle Ausländer raus oder ähnlichen, in Unterstützung der NPD. Jaaa und nun würde ich gerne von euch wissen was nun so auf mich zukommen wird oder könnte ?! Vielen Dank im Voraus


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34248)
strafe (543)
sachbeschaedigung (90)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


clauzito
beantwortet von clauzito am 3. Juni 2009 10:52
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich weiß es nicht, wird aber vor allem für dich so schlimm nicht werden - wollt auch nur sagen, weiter so, aber nicht mehr erwischen lassen!!

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 3. Juni 2009 10:57

Aufforderung zu einer Straftat ! Kann belangt werden !

Kommentar von 871283bb97b5a5e5b12baa295e8c2a22smallclauzito am 3. Juni 2009 11:00

aua

Kommentar von MartyMcFly75 am 3. Juni 2009 11:32

mensch sieslack, jetzt mach mal halblang, die einstellung die hinter so einer tat steckt, ist doch ok. sachbeschädigung? naja, nüchtern gesehen schon, aber sollen wir uns diese rechte kac.ke gefallen lassen?


Bluehead
beantwortet von Bluehead am 3. Juni 2009 10:49
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vielleicht eine kleine Sachbeschädigung oder sowas, 3 Tage den Tennisplatz fegen oder sowas, das wars.


NicolasL
beantwortet von NicolasL am 3. Juni 2009 10:50
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Danke!

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 3. Juni 2009 11:07

Schweigende Minderheit !

Kommentar von 871283bb97b5a5e5b12baa295e8c2a22smallclauzito am 5. Juni 2009 08:57

schweig!


Rocka
beantwortet von Rocka am 3. Juni 2009 10:54
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Feine Sache,..nicht erwischen lassen beim nächsten Mal! Wird nicht wild werden...

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 3. Juni 2009 11:01

Falsch - wirklich falsch !

Kommentar von 64bf9db15f9614dd8ec73e16d7132c63smallRocka am 3. Juni 2009 11:08

Demokratie hin oder her,..Die Mehrheit würde entscheiden solchen Organisationen keinen Raum zu geben!


anonym
beantwortet von MartyMcFly75 am 3. Juni 2009 10:50
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich glaube nicht, dass du so hart bestraft wirst, vlt 100 euro geldbusse. ansonsten könntest du dich noch mit dem promillewert rausreden. dass du die rechten plakate runtergerissen hast, finde ich gut, ganz ehrlich, wir sollten sie alle runterreissen, diese rechten hohlköpfe

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 3. Juni 2009 10:53

Halt Halt - Wir sind eine Demokratie ! Liberal bleiben Bitte !!

Kommentar von 871283bb97b5a5e5b12baa295e8c2a22smallclauzito am 3. Juni 2009 10:57

das sag mal lieber den Schlägertrupps aus der cke oder der polizei, die deren demos schützt und sich an gegendemonstranten abreagiert.

Kommentar von MartyMcFly75 am 3. Juni 2009 10:58

find ich nicht, sorry, gegen die sollte man vorgehen, auch mit unkonventionellen mitteln, wehret den anfängen !!!

Kommentar von MartyMcFly75 am 3. Juni 2009 11:32

ich meinte die rechten, gegen die sollte man vorgehen


anonym
beantwortet von jantini0 am 3. Juni 2009 10:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich gebe Dir den guten Rat und gehe zu einem Rechtsanwalt.Aus Unkenntnis macht man oft Fehler. Viel Glück.


anonym
beantwortet von heelman am 3. Juni 2009 10:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Polizist wird wahrscheinlich die Sache ein wenig zu euren Gunsten auslegen. Evtl. neue Plakate bezahlen oder so.


anonym
beantwortet von schnumau am 3. Juni 2009 10:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frau Merkel die Schuhe putzen!


Formatter
beantwortet von Formatter am 3. Juni 2009 10:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mehr als eine muendliche Verwarnung waere unangemessen.

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 3. Juni 2009 10:55

Fuer wen unangemessen !!


DarkHighlander
beantwortet von DarkHighlander am 3. Juni 2009 10:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Partei Anzeige erstattet dann eine Anzeige wegen der Beschädigung...im Extremfall könnte noch eine Anzeige wegen dem zu befürchtenden Wählerausfall hinzukommen also so ne Art Schadensersatzklage...

Kommentar von A8b38e823c859c53e300b1f58cf2f716smallBluehead am 3. Juni 2009 10:55

Schadensersatzklage wegen Wählerausfall? Ist ein Wähler ein Sachgut? Wie beziffert sich der Wert einer Wählerstimme? Fragen über Fragen ..

Kommentar von 442e020bca3bcd9d98c1fd5020d7474fsmallDarkHighlander am 4. Juni 2009 08:20

Das verhält sich wie die angenommenen Verluste eines Versandhauses wenn durch falsche oder gar keine Zustellung von Katalogen durch den Zusteller auch Schadensersatzforderungen gelten gemacht werden können


anonym
beantwortet von Filialleiter78 am 3. Juni 2009 10:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht viel. Evtl. Schadensersatz der geschädigten Parteien (allerdings ist es nicht sehr populär, sich auf halbe Kinder einzuschießen). Ein Verfahren wegen Sachbeschädigung wird wohl eingeleitet und dann fallen gelassen.

Was evtl. noch für Unannehmlichkeiten sorgen kann ist der Alkoholpegel - mit 17 sind 1,0 Promille schon viel.


Sieslack
beantwortet von Sieslack am 3. Juni 2009 10:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die doppelte Todesstrafe sicherlich nicht. Haengt von Richter ab. Abwarten und Tee trinken.

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 3. Juni 2009 11:04

Oder ein paar Biere.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.