Zunächst einmal: Bitte nicht stänkern, sondern nur Antworten mit den entsprechenden Antworten auf meine Frage.. BItte
Ich habe heute Nacht gegen halb 2 ganz in der Nähe wo ich wohne zusammen mit 2 Schulkameraden 3 Wahlplakate der Deutschen Liste Mannheim, einer mit der NPD ähnlichen Partei heruntergerissen. Eine ältere Anwohnerin rief die Polizei. Diese kreutzte auf, machte den Alkoholtest, ich hatte 1,0 meine beiden Kameraden 0,7 und 0,3. Ich selbst bin 17 die beiden volljährig. Der Polizist erklärte dass er uns zwar verstehe, er aber trotzdem Personalien aufnehmen müsse. Wir hatten die Plakate von den Holzbrettern gelöst, weil untendrunter ältere Wahlplakate der DVP waren mit Sprüchen wie: Kriminelle Ausländer raus oder ähnlichen, in Unterstützung der NPD. Jaaa und nun würde ich gerne von euch wissen was nun so auf mich zukommen wird oder könnte ?! Vielen Dank im Voraus
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ich weiß es nicht, wird aber vor allem für dich so schlimm nicht werden - wollt auch nur sagen, weiter so, aber nicht mehr erwischen lassen!!

Vielleicht eine kleine Sachbeschädigung oder sowas, 3 Tage den Tennisplatz fegen oder sowas, das wars.

Feine Sache,..nicht erwischen lassen beim nächsten Mal! Wird nicht wild werden...
ich glaube nicht, dass du so hart bestraft wirst, vlt 100 euro geldbusse. ansonsten könntest du dich noch mit dem promillewert rausreden. dass du die rechten plakate runtergerissen hast, finde ich gut, ganz ehrlich, wir sollten sie alle runterreissen, diese rechten hohlköpfe
Sieslack am 3. Juni 2009 10:53 Halt Halt - Wir sind eine Demokratie ! Liberal bleiben Bitte !!
clauzito am 3. Juni 2009 10:57 das sag mal lieber den Schlägertrupps aus der cke oder der polizei, die deren demos schützt und sich an gegendemonstranten abreagiert.
find ich nicht, sorry, gegen die sollte man vorgehen, auch mit unkonventionellen mitteln, wehret den anfängen !!!
ich meinte die rechten, gegen die sollte man vorgehen
Ich gebe Dir den guten Rat und gehe zu einem Rechtsanwalt.Aus Unkenntnis macht man oft Fehler. Viel Glück.
Der Polizist wird wahrscheinlich die Sache ein wenig zu euren Gunsten auslegen. Evtl. neue Plakate bezahlen oder so.

Mehr als eine muendliche Verwarnung waere unangemessen.
Sieslack am 3. Juni 2009 10:55 Fuer wen unangemessen !!

Wenn die Partei Anzeige erstattet dann eine Anzeige wegen der Beschädigung...im Extremfall könnte noch eine Anzeige wegen dem zu befürchtenden Wählerausfall hinzukommen also so ne Art Schadensersatzklage...
Bluehead am 3. Juni 2009 10:55 Schadensersatzklage wegen Wählerausfall? Ist ein Wähler ein Sachgut? Wie beziffert sich der Wert einer Wählerstimme? Fragen über Fragen ..
DarkHighlander am 4. Juni 2009 08:20 Das verhält sich wie die angenommenen Verluste eines Versandhauses wenn durch falsche oder gar keine Zustellung von Katalogen durch den Zusteller auch Schadensersatzforderungen gelten gemacht werden können
Nicht viel. Evtl. Schadensersatz der geschädigten Parteien (allerdings ist es nicht sehr populär, sich auf halbe Kinder einzuschießen). Ein Verfahren wegen Sachbeschädigung wird wohl eingeleitet und dann fallen gelassen.
Was evtl. noch für Unannehmlichkeiten sorgen kann ist der Alkoholpegel - mit 17 sind 1,0 Promille schon viel.
Aufforderung zu einer Straftat ! Kann belangt werden !
aua
mensch sieslack, jetzt mach mal halblang, die einstellung die hinter so einer tat steckt, ist doch ok. sachbeschädigung? naja, nüchtern gesehen schon, aber sollen wir uns diese rechte kac.ke gefallen lassen?