Wie wird die monatliche Steuer bei variablem Gehalt berechnet?

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Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer; die Lohnsteuer stellt lediglich eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer des voraussichtlichen Jahresarbeitslohnes dar; da das Jahresergebnis natürlich im Laufe des Jahres nicht feststehen kann, variiert die Steuerzahlung in den Monaten, wenn die Gehälter unterschiedlich sind:

Vereinfachte Systematik - Berechnung voraussichtliches Jahresbrutto:

Summe aufgelaufener Arbeitslohn bis aktuellem Abrechnungsmonat + (Arbeitslohn aktueller Monat * Restmonate Jahr)

Beispiel Berechnung LSt im März

Bruttoarbeitslohn --> Jan: 2.000 - Feb: 2.500 - März: 1.500

= 2.000 + 2.500 + 1.500 = 6.000 + (1.500 * 9) = 19.500 - Steuer wird ermittelt und durch 12 geteilt = Lohnsteuer März

So wird das für jeden einzelnen Monat berechnet.

Bei Steuerklasse 1 und keinen sonstigen individuellen steuerlichen Abzugsbeträgen wäre im Dezember bereits alles korrekt abgeführt.

Die Einkommenssteuer ist grundsätzlich eine Jahressteuer. Der Arbeitgeber kann aber nur monatlich die Lohnsteuer (also eine Form der ESt) in Abzug bringen. Bei variablem Einkommen, kann die tatsächliche Steuerlast dann erst nach Abschluss des kompletten Jahres errechnet werden. Dann muss entweder nachgezahlt werden, oder der Steuerpflichtige erhält eine Erstattung.

Es gilt das jeweilige Jahr in dem das Geld tatsächlich zugeflossen ist.

Vielen Dank für die Antwort. Was ist dann aber die steuerliche Bemessungsgrundlage für den monatlichen Steuerabzug? So wie ich den untenstehenden Kommentar verstanden hab, würde man jeden Monat auf 12 hochrechnen? In meinem Beispiel also: Jan wäre die Bemessungsgrundlage 48.000, für Feb: 48.500, für Apirl bis Oktober: 60,000 usw? Die Festsetzung für das gesamte Jahr ist mir klar, aber was montalich gemacht wird, geht mir nicht ein.

@Socal19840229

Der Arbeitgeber muss jeden Monat von dem dann aktuellen Bruttolohn die Lohnsteuer nach der Lohnsteuertabelle einbehalten. Manche Firmen machen dann von sich aus im Januar eine 13. Lohnabrechnung bei der dann die fällige Lohnsteuer berichtigt wird..

Das gleiche gilt natürlich auch für die Sozialabgaben.

Wird jedesmal nach deinem aktuellem Gehalt berechnet. Hierbei wird jeweils von vollen 12 Monaten ausgegangen...

Jahressteuerausgleich ist somit Pflicht!