tradaix am 06.10.2007 um 12:41 Uhr
In den Medien wird öfters berichtet, dass die Höhe des Bussgeldes nicht tabellarisch festgelegt, sondern abhängig vom Einkommen ist. Wieviel Prozent(?) vom Monats- oder Jahreseinkommen(?) sind das? Wie gelangt die Behörde an Informationen über das Einkommen (Bank-/Steuergeheimnis)?
In der Schweiz gibt es festgelegte Bussen ;-)
guckst du hier: http://www.linker.ch/eigenlink/verkehrsbussen.htm

Ich wieß es zwar nicht sicher, aber ich könnte mir vorstellen dass auch in der Schweiz für Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) da etwas andere Vorschriften gelten.
Ich glaube nicht dass da irgendwo wer sitzt und die Sache auswürfelt ;-)
tradaix am 6. Oktober 2007 13:04 @Wenne: Natürlich ist das geregelt. Aber welche Behörde gelangt an die Information über das Einkommen?

@Lissa: Jain. Siehe unter Punkt 3 im Kasten Überschreitung. Mir geht es um die Vorzeigung was wohl bei uns der Anzeige entspricht. Und dann wird die Höhe in Abhängigkeit vom Einkommen festgelegt.
Na das wirst du dann wohl wahrheitsgemäß angeben müssen.
EINKOMMENSVERHÄLTNISSE?
In der Schweiz gibt jeder eine Steuererklärung für Einkommenssteuer und Vermögenssteuer ab. Danach wird taxiert.
Wie es bei Ausländern ist, entzieht sich meinen Kenntnissen. Bei massiven Überschreitungen wird der Führerschein auf der Stelle entzogen und Du musst mit dem Zug nach hause.