Wenn man in einer Zeitungsanzeige die Wohnfläche bzw die WOhnungsfläche angeben muss, wie wird sie dann berechnet? Welche Räume zählen dazu?

Quadratmeter-Rechner http://www.quadratmeter-rechner.de/#rechner

In der Regel wird das so genannte lichte Mass angegeben, Länge mal Breite plus eventuelle Erker, Schlafnischen o.ä. abzüglich in den Raum ragende Wände von Kaminzügen ( aber da wirds oft schon nachlässig.
Es zählen alle Räume dazu, ausser Keller, Balkone und Terrassen je nach Grösse zur Hälfte oder zu einem Drittel.
Raimund1 am 27. März 2008 14:16 Ergänzung : das lichte Mass hat nichts mit der DIN-Wohnfläche zu tun, da gibt es exakte Vorschriften und man unterscheidet nach Wohnfläche und Nutzfläche.
Im übrigen gibt es genug Gerichtsurteile, die bei so einer Anzeige Toleranzen von bis zu 10 % !!!! akzeptieren.
das kommt auf die Art der Berechnung an. Es gibt 3 verschiedene. Grundsätzlich zählen alle Räume innerhalb einer Wohnung dazu. Balkone und terassen je nach Berechnung 25% oder 50%. Zimmerteile mit weniger als 2 m Höhe zählen zur Hälfte. Ob Schornsteine oder Türöffnungen mitgezählt werden hängt auch von der Art der berechnung ab. Keller und Speicher zählen ebensowenig wie Garten oder Allgemeinräume