Wenn man nach einem Arbeitsunfall 6 Wochen Lohnfortzahlung vom AG bekommt geht die Zahlung über die BG weiter. Diese hat sich rausgewunden und die Zahlung an die KK abgewälzt. Ab welchen Zeitpunkt zählen jetzt die max. 78 Wochen für die Zahlung?
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Na, nachdem die Lohnfortzahlung der 6 Wochen beendet ist, dann beginnen die 78 Wochen

Es geht ja nicht um Krankengeld, sondern um Verletztengeld. Die Krankenkasse übernimmt lediglich die Zahlung.
@ bitmap: "Diese hat sich rausgewunden und die Zahlung an die KK abgewälzt" ist mehrdeutig. PeteC müsste uns darlegen, ob die BG das Vorliegen eines Arbeitsunfalls verneint hat.
bitmap am 7. November 2009 20:12 ''PeteC müsste uns darlegen, ob die BG das Vorliegen eines Arbeitsunfalls verneint hat. ''
Hast recht. Das sollte er.
Du solltest vor Ablauf der 6 Wochen, mit der Krankenkasse den Antrag ausfüllen. Dann mußt du alle 14 Tage vom Hausarzt eine Krankenmeldung ausfüllen lassen. Darauhin bekommst du 77% deines Nettogehaltes alle 14 Tage ausgezahlt

78 Wochen nach der Zahlung vom Arbeitgeber (6 Wochen im Jahr) zahlt die Krankenkasse in einem Zeitraum von 3 Jahren. Danach erhälst du Geld vom Arbeitsamt. Ging mir auch so. Ich war über 1,5 Jahre krank und wurde auch von der Krankenkasse ausgesteuert. Das Arbeitsamt zahlt 12 Monate und dann kommt HartzIV, wenn du in HartzIV fallen solltest. Hängt dann vom Verdienst deine Partners ab und einiges mehr. Wenn du jedoch so lange erkrankt sein solltest, hast du die Möglichkeit Rente zu beantragen, so dass du statt Hartz IV Rente beziehen kannst (übergangsweise für 2 Jahre, dann wird neu geprüft). Bei einem Dienstunfall zahlt allerdings die Unfallkasse, nicht der Arbeitgeber oder die Krankenkasse. Wenn die sich weigern - klagen!
@ peterunddoris: Das ist definitiv falsch. Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und "ruht" nur während der Entgeltfortzahlung. Nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung kann man maximal noch 72 Wochen Krankengeld erhalten.
Helpless: Stimmt!
''Nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung kann man maximal noch 72 Wochen Krankengeld erhalten. ''
''Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.''
http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35660.htm
ok, war ein Irrtum von mir, weiß, daß insgesamt 78 Wochen gezahlt werden inclusive 6 Wochen Lohnfortzahlung