Der Streitwert ist ja bei der kleinsten Verhandlung schon bei 50 000 Euro oder höher. Aber wie wird ein solcher Streitwert eigentlich berechnet? Und wozu ist er gut?
Das kommt darauf an, um was es geht. Denke mal, Du meinst ein Zivilverfahren - dafür gibts Tabellen in der ZPO (Zivilprozessordnung). Der Streitwert ist "gut" für die Berechnung der Gerichtskosten, die ja auch bezahlt werden müssen. Übrigens: niemand muss das Gehalt des Richters im konkreten Verfahren bezahlen, auch nicht die Gehaltsausfallkosten von Zeugen pp. Dafür zahlen wir unsere Steuern pp.

Der Streitwert dient als Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten, die sich aus den Kosten für das Gericht und aus den Kosten für die Rechtsanwälte zusammensetzt. Je nach Höhe des Streitwerts sind auch die Kosten für die Rechtsanwälte, wie auch die Kosten des Gerichts. Das sind jeweils Gebühren und damit nicht frei verhandelbar. Letztendlich gibt Dir der Streitwert auch Aufschluss, mit was für einem finanziellen Einsatz Du rechnen mußt, wenn Du im Prozeß unterliegst.
Einfach ist die Berechnung des Streitwerts, wenn man eine Geldsumme einklagt. Schwieriger wird die Berechnung des Streitwerts, wenn es z.B. um eine Handlung geht, die man vom Prozeßgegner möchte, oder eine wiederkehrende Leistung, wie z.B. Kindesunterhalt. Wenn es um "unlauteren Wettbewerb" geht, dann wird eine Summe vom Gericht festgelegt, meist so um die 50.000. Wenn Dich die Details interessieren, dann schau mal ins GKG (Gerichtskostengesetz), ab §§ 37 ff.
Der Streitwert ist wichtig für die Berechnung der Gerichts-und Rechtsanwaltskosten. Die Gerichtskosten bestimmen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und die Rechtsanwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), jedes Gesetz sagt, wonach sich der Streitwert berechnet und anhand einer Tabelle kannst du dann nachschauen, wie hoch die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sind. Es ist nicht richtig, dass der Streitwert schon bei der kleinsten Verhandlung bei 50.000,- € liegt. Der Streitwert orientiert sich in der Regel nach der Höhe der Klageforderung (Ausnahme z.B. Unterlassungsklagen) Wenn du z.B. 280 € bei Gericht einklagst, weil der Käufer deines Fahrrades nicht bezahlt hat, dann beträgt der Streitwert genau 280 €. Die Anwaltskosten betragen in diesem Fall ca. 86 € für einen Anwalt und die Gerichtskosten betragen ca. 75 €. Klagst du z.B. 5300 € aus dem Verkauf eines PKW ein, dann liegt der Streitwert auch genau bei 5300 €. Die Anwaltskosten für einen Anwalt betragen dann ca. 1.000 € und die Gerichtskosten liegen bei 408 €.
Hallo Rolfe, die Tabellen findet man nicht in der ZPO, sondern im GKG (Gerichtskostengesetz) und seinen Anhängen