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Wie wird der Nebenverdienst ausgezahlt?

gefragt von Agnes10Agnes10 am 25.08.2007 um 18:13 Uhr

Eine Bekannte hat einen sozialversicherungspflichtigen Job. Eine 3/4 Stelle. Nun hat sie sich noch einen 400 Euro-Job gesucht. Werden die 400 Euro nicht zu dem ersten Verdienst gerechnet und dann kommen die Abzüge? Zu DM-Zeiten habe ich es noch ähnlich in Erinnerung. Oder kann sie die 400 Euro komplett kassieren, ohne weitere Abzüge?

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Nebenjob x 861 Abzüge x 37

xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 25. August 2007 18:28
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am jahresende bei der einkommenssteuererklärung muss der verdienst dann aber angegeben werden und wird mit berücksichtigt bei der steuerbelastung.


mtla1980
beantwortet von mtla1980 am 25. August 2007 18:18
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Hallo, jeder darf EINEN 400 Euro Job ausüben,wenn er noch eine sozialversicherungspflichtige (Haupt)-beschäftigung hat.Von der Hauptbeschäftigung (sozialversicherungspflichtige Stelle)gehen ja Steuern ab, der 400 Euro Job wird komplett ausbezahlt, OHNE Abzüge. Man bekommt also 400 Euro ganz raus! Wer 2 400 Euro Jobs ausüben will(geht auch),der hat halt beim 2. 400 Euro Job dnan Abzüge.


anonym
beantwortet von Lissa am 25. August 2007 18:16
2x
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Ein Minijob wird nicht zu einer abhängigen Beschäftigung hinzugerechnet.

Das war vor Jahren so, wurde aber geändert.

www.minijob-zentrale.de

dann Arbeitnehmer

dann Hauptberuf und Minijob


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