Eine Bekannte hat einen sozialversicherungspflichtigen Job. Eine 3/4 Stelle. Nun hat sie sich noch einen 400 Euro-Job gesucht. Werden die 400 Euro nicht zu dem ersten Verdienst gerechnet und dann kommen die Abzüge? Zu DM-Zeiten habe ich es noch ähnlich in Erinnerung. Oder kann sie die 400 Euro komplett kassieren, ohne weitere Abzüge?
am jahresende bei der einkommenssteuererklärung muss der verdienst dann aber angegeben werden und wird mit berücksichtigt bei der steuerbelastung.

Hallo, jeder darf EINEN 400 Euro Job ausüben,wenn er noch eine sozialversicherungspflichtige (Haupt)-beschäftigung hat.Von der Hauptbeschäftigung (sozialversicherungspflichtige Stelle)gehen ja Steuern ab, der 400 Euro Job wird komplett ausbezahlt, OHNE Abzüge. Man bekommt also 400 Euro ganz raus! Wer 2 400 Euro Jobs ausüben will(geht auch),der hat halt beim 2. 400 Euro Job dnan Abzüge.
Ein Minijob wird nicht zu einer abhängigen Beschäftigung hinzugerechnet.
Das war vor Jahren so, wurde aber geändert.
dann Arbeitnehmer
dann Hauptberuf und Minijob