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Wie wird der Hausrat nach einer Scheidung zwischen den Ehegatten aufgeteilt?

gefragt von Edurrez am 29.09.2009 um 9:11 Uhr

Mein bester Freund lässt sich scheiden und streitet sich bereits jetzt schon mit seiner Frau über die Eigentumsverhältnisse des Hausrats. Könnt ihr mir sagen, wie der Hausrat nach einer Scheidung zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird? Gibt es eine gerechte Aufteilung oder gibt es diesbezüglich gesetzliche Vorschriften?

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Finanzen x 23.768 Scheidung x 1.279 Ehe x 1.170 Familienrecht x 271 Hausrat x 101 Ehegatten x 7 Eigentumsverhältnisse x 5 Hausrat aufteilen x 1 Aufteilung des Hausrats x 1

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anonym
beantwortet von TanteBertha am 30. September 2009 08:30
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Hilfreichste Antwort

Ja, wenn kein Ehevertrag existiert, gilt die Zugewinngemeinschaft. Hier läuft es so, dass jeder das, was er mit in die Ehe gebracht hat auch wieder mitnehmen darf. Gemeinsam Angeschafftes wird geteilt, ebenso Schenkungen, Erbschaften usw., welche die Eheleute gemeinsam erhalten haben. Hat nur einer der Ehepartner etwas geerbt oder per Schenkung überlassen bekommen, ist dies auch nach der Scheidung sein persönliches Eigentum und fällt nicht mit in die "Scheidungs-Masse". Das wären so die groben Umrisse. Genaues erfährt man bei einem Anwalt.


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turalo
beantwortet von turalo am 29. September 2009 09:12
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Personenbezogene Geschenke bleiben dem jeweiligen Eigentümer erhalten. Der Rest wird ordentlich geteilt. Du hast den Kühlschrank geschenkt kriegt, es ist also Deiner. Ihr hbat den Küchenschrank gekauft oder bekommen, also wird er geteilt, bzw. der Erlös aus dem Verkauf.

Kommentar von Badff687438f5c60fd8b8d4603439104smallKlaus4972 am 29. September 2009 09:14

oder man zahlt den anderen aus (Zeitwert)

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 29. September 2009 09:14

oder das.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 29. September 2009 09:12
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Wenn keine Kinder da sind, gibt es normalerweise keine Vorschriften. Wenn sich beide streiten, dann gibt es vielleicht einen neutralen Freund/in der Vorschläge zur Aufteilung machen könnte.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 29. September 2009 14:52
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Bei Streit am besten mit Kettensäge und den letzten unteilbaren Cent wegschmeissen oder großzügig dem anderen überlassen.


cruzi
beantwortet von cruzi am 29. September 2009 09:32
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Ich kann Deinem Freund nur raten, sich GÜTLICH zu einigen. Verletzter Stolz hilft nicht weiter. Sie sollen sich unter 4 Augen zusammensetzen und ihren Hausstand gerecht aufteilen. Sie sollten auch lernen DANKE zu sagen für die schöne Zeit, die sie auch hatten, bis hier hin. Und jetzt hat jeder nach der Trennung die Chance mit dem/der RICHTIGEN glücklich zu werden. Diese Einstellung ist erst mal Grundvorraussetzung um ins Gespräch zu kommen. Wenn Kinder da sind, sollte das Mobilar dort bleiben, wo das Kind ist. Wennn ein Anwalt oder das Gericht die Sachen aufteilt, dann WIRD ES RICHTIG TEUER!!!, also, den Akt entschärfen und mit VERNUNFT rangehen!!!


mum45kids
beantwortet von mum45kids am 29. September 2009 09:15
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Wenn Kinder da sind wird alles was die Frau oder der Mann je nach dem zu wem die Kids dann kommen zum versorgen der Kinder benötigt wie Küche usw dem jenigen mit den Kids zugesprochen. Da ist dann auch wumpe wer es bezahlt hat. Das was jeder mit in die Ehe gebracht hat behält er im Regelfall auch und gemeinsamm angeschafftes wird geteilt


moon73
beantwortet von moon73 am 29. September 2009 09:15
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Hallo, genau für solche Streitigkeiten und Unstimmigkeiten nimmt sich ganz cool nen Scheidungsanwalt und klärt mit dem Anwalt die Aufteilung des Hausrats, Vermögens etc... Dann hat alles seine Richtigkeit und es gibt keinen Anlass zum zicken und streiten.

Würde mich nie ohne Anwalt scheiden lassen.

Pauschal kann man sagen: jeder behält das, was er selbst mit in die Wohnung (Ehe) gebracht hat, aufgeteilt wird das , was gemeinsam angeschafft worden ist und behalten darf jeder das, was er sich vom eigenen Geld gekauft hat.

Aber genau das ist ja dann meist das Problem, wer behält das Sofa, wer die die Schrankwand,wer den Fernseher ,wer die Hifi-Anlage? Von daher lieber alles gleich über den Anwalt regeln lassen.


Praline
beantwortet von Praline am 29. September 2009 09:14
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Im Prinzip ja. Das können beide Seiten vereinbaren...


anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 29. September 2009 09:13
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Hallo, jeder bekommt das, was er in die Ehe mitgebracht hat, über alle anderen Sachen muss individuell entschieden werden. Am besten noch vor dem Gerichtsverfahren.


anonym
beantwortet von sataan1337 am 29. September 2009 09:13
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im normalfall sollte man das im ehevertrag festlegen - rosa brille sei dank wird des häufig nicht gemacht

afaik werden dinge die nachweislich vor der eheschliessung von einem der beiden erworben wurden nicht mit betrachtet (bleiben also in dessen besitz) - der rest muss halt aufgeteilt werden


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