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Wie wird das Haltbarkeitsdatum von Lebensmitteln berechnet?

gefragt von LeikoplastLeikoplast am 25.01.2009 um 12:15 Uhr
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Ernährung x 15.024 Lebensmittel x 3.048 Verfallsdatum x 70

anonym
beantwortet von Rabbicook am 25. Januar 2009 13:48
2x
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Das MHD wird vom Lebensmittelhersteller festgelegt, da er dafür garantieren muß dass das LM bis zu diesem Datum bei sachgerechter Lagerung einwandfrei ist.
Im allgemeinen lagern die Hersteller eine kleine Charge an LM bis sie vedorben sind und ziehen von dieser Lagerdauer eine gewisse Sicherheitsmarge ab.
Das bedeutet, dass man Lebensmittel mit abgelaufenem MHD durchaus nicht sofort wegwerfen muß. (ich glaube bei SternTV haben sie Joghurt 30 Tage nach MHD noch als essbar eingestuft)

Kommentar von joschkaiser am 27. Januar 2009 13:04

Richtige Antwort. DH

Kommentar von Aa44ed847d4e31dfe9d745e99591778asmallLeikoplast am 27. Januar 2009 14:27

danke...DH


anonym
beantwortet von ManfredP am 25. Januar 2009 12:23
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Es sind bestimmte gesetzliche Vorgaben wie lange das MHD bei den einzelnen Lebensmitteln sein darf.

Kommentar von joschkaiser am 27. Januar 2009 13:03

Das ist falsch. Gesetzliche Vorgaben gibt es hier höchstens ganz selten. Hier fällt mir nur das Hackfleischgesetz ein, welches auch nicht mehr existiert

Kommentar von ManfredP am 28. Januar 2009 01:38

@ joschkaiser nur weil Du es glaubst?

Berichtigung:

Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV)

§ 7 Mindesthaltbarkeitsdatum

7 Gesetze verweisen aus 8 Artikeln auf § 7

(1) Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.

(2) Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist unverschlüsselt mit den Worten "mindestens haltbar bis ..." unter Angabe von Tag, Monat und Jahr in dieser Reihenfolge anzugeben. Die Angabe von Tag, Monat und Jahr kann auch an anderer Stelle erfolgen, wenn in Verbindung mit der Angabe nach Satz 1 auf diese Stelle hingewiesen wird.

(3) Abweichend von Absatz 2 kann bei Lebensmitteln,

  1. deren Mindesthaltbarkeit nicht mehr als drei Monate beträgt, die Angabe des Jahres entfallen,

  2. a) deren Mindesthaltbarkeit mehr als drei Monate beträgt, der Tag,

b) deren Mindesthaltbarkeit mehr als achtzehn Monate beträgt, der Tag und der Monat

entfallen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum unverschlüsselt mit den Worten "mindestens haltbar bis Ende ..." angegeben wird.

(4) (weggefallen)

(5) Ist die angegebene Mindesthaltbarkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen gewährleistet, so ist ein entsprechender Hinweis in Verbindung mit der Angabe nach den Absätzen 2 und 3 anzubringen.

(6) Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nicht erforderlich bei

  1. frischem Obst, frischem Gemüse und Kartoffeln, nicht geschält, geschnitten oder ähnlich behandelt, ausgenommen Keime von Samen und ähnlichen Erzeugnissen, wie Sprossen von Hülsenfrüchten,

  2. Getränken mit einem Alkoholgehalt von zehn oder mehr Volumenprozent,

  3. alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Fruchtsäften, Fruchtnektaren und alkoholhaltigen Getränken in Behältnissen von mehr als fünf Litern, die zur Abgabe an Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bestimmt sind,

  4. Speiseeis in Portionspackungen,

  5. Backwaren, die ihrer Art nach normalerweise innerhalb 24 Stunden nach ihrer Herstellung verzehrt werden,

  6. Speisesalz, ausgenommen jodiertes Speisesalz,

  7. Zucker in fester Form,

  8. Zuckerwaren, die fast nur aus Zuckerarten mit Aromastoffen oder Farbstoffen oder Aromastoffen und Farbstoffen bestehen,

  9. Kaugummi und ähnlichen Erzeugnissen zum Kauen,

  10. weinähnlichen und schaumweinähnlichen Getränken und hieraus weiterverarbeiteten alkoholhaltigen Getränken.

Das Institut-Fresenius überwacht die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben:

Verkehrsfähigkeitsuntersuchungen:

>Sensorische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen

> Beurteilung der Deklaration

> Gutachten zu Nahrungsergänzungsmitteln,

> Functional Food und Abgrenzung Lebensmittel /Arzneimittel

Produktions- und Routinekontrollen:

> Chemische Untersuchungen, Nährwerte, Freigabeanalytik

> Mikrobiologische Untersuchungen auf Verderbniserreger, pathogene bzw. produkt- spezifische Mikroorganismen

Spezielle Analytik:

> Molekularbiologische Untersuchungen (Allergene, Tierarten, Antibiotika, ZNS und BSE mittels Gensonden-, ELISA- & PCR-Techniken)

> Vitaminanalytik mittels HPLC und mikrobiologischen Wachstumstests

> Pestizidanalytik (über 200 Pestizide nach DFG S19; weitere Pestizide mittels GC-MS und LC-MS/MS)

> Mykotoxinanalytik (Bestimmung von Aflatoxinen, Ochratoxin A, DON, Patulin, Zearalenon)

> Weitere Kontaminanten wie Dioxine, Schwermetalle, PAK, Lösungsmittel, Nitrosamine etc.


cialiana
beantwortet von cialiana am 25. Januar 2009 12:23
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Vermutlich wird im Labor getestet, wie schnell sich Bakterien bilden und vermehren.


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