Wenn ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern unterschiedliche Konten und Depots (nicht gemeinsam) hat, wie ist das Erbe dann im Sterbensfall eines Partners aufzuteilen. Erst die Kinder oder je nachdem auf wen das Depot lautete?

50% Witwe/-r, 2 Kinder je 25%. Es werden nur die Güter und Konten des Verstorbenen vererbt sowie Schenkungen ohne Anlass zeitanteilig bis zu 10 Jahre zurück.

Ehepartner und Kinder gleichermaßen denke ich!
Indy72 am 27. Februar 2008 16:58 Leider nein.

Grundsetzlich 50% der Partner wobei das Gesamtvermögen sowieso schon zu 50% den Partner gehört. Somit verbleiben 50% von Gesamtvermögen. Die zu 50%dem Partner (25%) sowie jeweils die hälte auf die kinder (12,5%) aufgeteilt wird.
Nee, nee - nicht grundsätzlich gehört 50% sowieso schon dem Partner. Nur das, wo beide Namen draufstehen, gehört erst mal beiden. Wenn die Konto oder auch Immobilien nur auf einen laufen, gehören sie auch nur demjenigen.
Die zwei Konten müssen dahingehend geprüft werden,was im Zugewinn angespart wurde,d.h.sollte das vollere Konto dem überlebenden gehören aber der Aufbau fand in der EHE statt,wird das geteit und vererbt Es gibt noch einen Vorrausabzug für den Ehepartner,ansonsten die Verteilung wie oben beschrieben
ich würde sagen kommt drauf an wié alt die kinder sind naja und jeder kriegt aber sein pflicht anteil und dann eben je nachdem ob es ein testament gibt aber den pflichtteil kriegt jeder
Vom Alter der Kinder hängt das überhaupt nicht ab...
genau so DH!