Ich habe seit 8 Jarhen eine Rechtsschutz versicherung und bis jetzt hab ich sie noch nie gebraucht bzw ich weiß gar nicht genau wann ich sie einsetzten kann? Es ist Miet- und Arbeitsrecht dabei
Auch ich habe eine Rechtsschutzversicherung und ungefähr seit Mitte der 80iger Jahre. Bisher benötigte ich sie dreimal, war aber ganz froh sie zu haben. Behalte sie, auch wenn du bisher nur bezahlt hast. Kommt einmal die Situation in der du einen Anwalt brauchst, bist du froh sie zu haben.
desweiteren drücken sich diese Versicherungen meist, indem sie sich auf die Klausel "Vorsatzdelikt" berufen. Beispiel: Irgendein prämiengeiler Hausdedektiv will dir einen Ladendiebstahl anhängen, schon kommt die Versichererantwort:" Tut uns leid, aber bestimmungsgemäß zahlen wir bei Vorsatzdelikten nicht." Ähnlich sieht es beim Verkehrsrechtschutz aus. Der Vorwurf: Trunkenheitsfahrten oder Fahrerflucht sind auch Vorsatzdelikte. Und dann diese Klausel "Erfolgsaussichten", auch eine gerngenommene Ausrede, nicht zu zahlen. Mir hat mal ein Anwalt gesagt, nehmen sie besser das Geld, welches sie für den Rechtsschutz ausgeben, und gehen sie mit ihrer Frau schick essen.
Mathias Schulz am 7. Juni 2008 15:12 Der Vorwurf von Vorsatzdelikten ist mittlerweile versicherbar. Zumindest bei meiner Gesellschaft. TIP: Keine Angst haben wenn sich der Betreuer anmeldet um die aktuellen Leistungen im Vergleich zum alten Vertrag vorstellen will.
Wer sich neuer Information sperrt schadet sich selber. Und zum Abschluß zwingen kann mich ja niemand. Bin doch ein mündiger Bürger.

In der ersten Instanz vorm Arbeitsgericht tragen beide Seiten die Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang (also auch bei einem gewonnenen Prozess). Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung bzw. die Gewerkschaft bei Mitgliedschaft.
Die Versicherer kündigen auffallend zunehmend nach einer Inanspruchnahme.

Meist ist es so wie nach dem Ausmisten des Kellers. Du schmeißt Dinge weg, die du noch nie oder schon jahrelang nicht mehr gebraucht hast. Kaum ist der Sperrmüll abgeholt, brauchst du das Teil garantiert....
Ich bin kein Versicherungsfreak. Aber ich bin Haftpflicht- und Rechtschutzversichert.

Eine Rechtschutzversicherung ist eigentlich wie eine Bank, die einen Kredit gibt um sein Recht durchzusetzen, nur das man den Kredit nicht zurückzahlen braucht. Sie tritt aber auch nur ein wenn ausreichend Erfolg geboten ist. Für den Normalbürger der nicht mit dem großen Geld umsich werfen kann ist es sinnvoll, denn Streitigkeiten im Straßenverkehr und im privaten Leben hängen nicht nur von Dir ab. Also wenn der Beitrag nicht all zu Weh tut - bleib dabei. Mieterrechtschutz könnte man herausnehmen wenn ein netter Vermieter schon seit Jahren korrekt Vermietet und es keine Schwierigkeiten mit den der Nebenkostenrechnung auftraten.
Mathias Schulz am 7. Juni 2008 15:08 In fast allen Rechtsschutzversicherungen ist in den Bedingungen verankert das DEIN ANWALT bestimmt ob aussicht auf Erfolg besteht. Dies ist auch dann der Fall wenn ein Bussgeld vermindert wird.

Nachdem ich das 2. Mal innerhalb von ca. 15 Jahren einen Anwalt zur Beratung (1x f.Arbeitsrecht, 1x f.Mietrecht) herangezogen hatte, ohne je ein Gericht in Anspruch genommen zu haben, hat mir die Haftpflichtversicherung die Kündigung des Vertrags angedroht - außer, ich zahle einen illusorisch hohen neuen Beitrag. Habe dann selbst gekündigt und habe seitdem auch keine neue Versicherung mehr. Du bist nur ein gern gesehener Kunde, wenn Du die Versicherungen nicht in Anspruch nimmst.
Mathias Schulz am 7. Juni 2008 15:06 Was hat deine inanspruchgenommene Rechtsschutzversicherung mit der Haftpflichtversicherung zu tun? Das habe ich nicht verstanden.