ich muss bis morgen eine bewerbung abgeben. das hat sich sehr kurzfristig übers wochenende ergeben und ich muss ein foto nehmen, das ich habe oder aber ein schnelles passfoto machen lassen. reicht das denn überhaupt? welchen stellenwert hat so ein foto? soll ich es lieber unter den tisch fallen lassen, wenn ich kein gutes bild habe?

Ich komme selbst in Kontakt mit Bewerbungen und muss diese beurteilen, und bin erstens schon positiv beeindruckt, wenn diese überhaupt vollständig ist. Heutzutage ist selbst das wohl schon zuviel des guten. Ist ein Foto vorhanden, dann sollte es schon von vernünftiger 'Qualität sein. So werte ich jedenfalls dann im Endeffekt auch die Bewerbung. Ist für mich dann quasi ein Indikator wie ernst man es mit der vorliegenden Bewerbung meint. Und somit muss ich sagen, dass eine Bewerbung mit Foto besser ankommt als ohne. Man kann sich quasi schon mal einen Eindruck machen und einschätzen, auf was jeder so äußerlich Wert legt.
Hallo, also das Foto ist bei fast allen Unternehmen von absolut entscheidender Bedeutung !

Als Frau entscheidend.. als Mann unbedeutend!
Indy72 am 6. August 2007 00:24 Auch an männer werden gewisse esthetischen Ansprüche gestellt.
Lotusblume12 am 6. August 2007 00:26 Was ist das bitte für ein Schnack? Es gibt inzwischen ein Gesetz, nennt sich Allgemeines GleichstellungsGesetz. kannste ja mal googlen. LG Lotusblume
schurke am 6. August 2007 00:36 Was hilft das AGG, wenn die Entscheider Bewerbungen ohne Foto gleich aussortieren? Beweeise das mal. Ist doch alles nur Makelatur
Discoopa am 6. August 2007 00:52 @schurke super Antwort!!!
@lotusblume vergiss das AGG reine Theorie genau wie schurke es gesagt hat.
Heeeschen am 6. August 2007 10:32 Allgemeines-Gleichbehandlungsgesetz heisst es korrekt - und ist eher schädlich, als förderlich. Beispiel: Ein unternehmen sucht eine weibliche Aushilfskraft mit guten Deutschkenntnissen, die - damit sie gut ins Team passt - möglichst zwischen 30 und 40 jahren alt sein sollte.
Chancen haben also NUR die o. g. personen. Was muss das Unternehmen also machen: An ALLE ausschreiben - den afroamerikanischen Mittfünfziger ohne Deutschkenntnisse muss sie genauso ansprechen - und zur Abgabe einer Bewerbung auffordern - OBWOHL er nur Kosten und null Chance hat.
Da schiet doch drauf, ob ein Bild vorgesehen ist oder nicht - ich darf nichtmal mehr nach dem Geburtsdatum/Alter des Bewerbers fragen.....
carlokonfetti am 6. August 2007 07:24 Ach, Rebecca...

Ich war in der Vergangenheit hin und wieder in der Entscheidung bei der Personalfindung eingebunden.
Neben allen Vorschriften: Wir haben - bevor auch nur ein Gespräch geführt wurde - einfach nach Gefühl und das heißt, nach dem Äußeren, dem Foto, vorsortiert. Wichtig war die "Meta"-Botschaft die das Bild von dem Bewerber transportiert hatte (nachdenklich, kreativ, solide etc.). Bewerber mit 08/15-Fotos hatten es da schwer. Denke also bitte daran: Das Foto hat manchmal (vor-)entscheidende Bedeutung!
Wenn danach die Qualifikationen auch noch gepasst haben, war ja alles in Ordnung.
Rebecca am 6. August 2007 08:28 Sage ich was anderes?

Wenn Foto, denn ein Gutes. Leider ist im AGG noch nicht belegt, dass keine Fotos zu den Bewerbungen mehr zugefügt werden sollen. Aber der Arbeitgeber darf sie auch nicht mehr fordern. Wenn du die Bewerbung persönlich abgibst, würde ich es ansprechen! LG Lotusblume

Wie schon erwähnt, das Bild ist wichtig. Evt gibst du die Bewerbung persönlich ab und reichst das Bild schnellsten persönlich nach
Teddylein am 6. August 2007 22:07 Wenn Du schon mal dort bist, sehen die Dich ja selbst.
Und wenn sie dennoch unbedingt ein Bild brauchen, sollen sie gefälligst gleich selbst eins von Dir machen! ;-)

Für viele Entscheider ist das Folto nicht minder wichtig als die sonstigen Papiere. Für mache Berufe ist sogar das Äußere entscheidend!
Rebecca am 6. August 2007 00:20 Bist schnell und gut und treffend!

Mein Sohn hat zweihundert Bewerbungen mit professionellem Foto abgeschickt bis er eine Stelle hatte.
Bei meiner Tochter reichten zwei.
Denn sieh mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html ich wundere mich schon sehr, dass jemand der im Personalwesen arbeitet und ein Gesetz welches fast ein Jahr Gültigkeit hat scheinbar nicht kennt. grübel, was ist da denn falsch gelaufen? LG Lotusblume
nichts.Nur das Gesetz ist nicht das Papier wert auf dem es steht!!