Ich habe ein Tagesgeldkonto bei der Amsterdam Trade Bank. Wie werden meine Zinseinnahmen im Ausland künftig besteuert? Muss ich meine Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung angeben?

Fließt das Geld auf das Konto eines ausländischen Instituts, muss der Anleger die Einnahmen wie bisher in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt holt sich die Abgeltungsteuer dann nachträglich. Wenn der Anleger die Zinsen von einer inländischen Bank ausgezahlt bekommt, zieht diese die Abgeltungsteuer automatisch ab.
Alternativ zu den bereits beschriebenen Möglichkeiten (nachträgliche Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuererklärung und Direktabzug) käme noch die Quellensteuer in Betracht, bei welcher die Zinserträge direkt an der Quelle (bei der Bank) besteuert werden. Spätestens ab 1. Juli 2011 ist dies aber nachteilig gegenüber einer Besteuerung im Rahmen der Abgeltungssteuer (siehe dazu http://www.geldanlage-im-ausland.de/steueroptimierung.html).