Wie werden Krankheitstage berechnet?

4 Antworten

Wenn Du in der Woche der Erkrankung einen neuen Dienstplan hattest, bzw. die Tage Deiner Erkrankung in Deinen regelmässig auszuübenden Schichtplan fielen, so muss Dir Dein AG diese Tage dementsprechend trotz AU auch vergüten.

Gundlegend kommt es hier allerdings auf die Vereinbarungen zu Lage und Dauer der regulären Arbeitszeiten in Deinem Arbeitsvertrag an, bzw. auch dem schriftlichen Dienstplan für die beiden entsprechenden Wochen.

Bei einer mündlichen Vereinbarung mit dem Chef ( z.B. statt Mo-Fr laut Vertrag ) erfolgte eine unentgeltliche Freistellung z.B. für Freitag, dafür sollte in der Folgewoche freiwillig Samstag nachgearbeitet werden, so käme es auf die Lage der AU-Tage an.

Wenn die AU dann z.B. Freitag und den ( freiwilligen ) Samstag betraf, so KÖNNTE hier der freiwillige Samstag ( Nacharbeit ) durchaus ein strittiges Thema werden, wenn er nicht in der regelmässig ausgeübten / auszuübenden Arbeitszeit laut Vertrag lag. Dann KÖNNTEST Du für den zuvor unentgeltlich freigestellten Freitag nun tatsächlich ins Minus geraten, wenn Du am Samstag ( der ausserhalb Deiner regulären AZ liegt ) tatsächlich in der Entgeltfortzahlung leer ausgehen ohne schriftliche Schichteinteilung für diese Woche.

Durch Krankheit können keine Minusstunden entstehen.

Wenn Du an Tagen krank bist für die Arbeit geplant war, musst Du auch so bezahlt werden als hättest Du gearbeitet. Die Krankheit ist ursächlich dass die Arbeit ausgefallen ist.

Das nennt sich Entgelt- oder Lohnausfallprinzip, lässt sich im Entgeltfortzahlungsgesetz nachlesen und sollte jedem Personaler bekannt sein (gehört zum Job).

in diesem Fall sind die Minusstunden nicht durch Krankheit entstanden, sondern nicht abgebaut worden. Ich glaube zwar auch das hier der Abzug unrechtmässig ist, aber diese Argumentation ist m.E nach falsch.

@Halbammi

Die Argumentation ist nicht falsch.

Selbstverständlich sind keine Minusstunden durch die Krankheit entstanden, weil das nicht sein kann.

Es war Arbeit geplant und durch die Krankheit ist sie ausgefallen. Die geplanten Stunden wurden nicht bezahlt und es wurde gesagt dass 8 Minusstunden entstanden sind.

Da aber das Entgeltausfallprinzip greift und ein AN bei Krankheit so bezahlt werden muss als hätte er gearbeitet, kann es keine Minusstunden gegeben haben.

Wenn es regelmässig so ist das du 4 und 6 Tage arbeitest ist das nicht korrekt. wenn es nur unregelmässig so ist , dann schon.

Vielen Dank!

nein, minusstunden sind da nicht entstanden.