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Wie werden Kinderziehungsjahre auf die Rentenversicherung angerechnet? Muß man da was veranlassen?

gefragt von honeybabe am 22.08.2007 um 12:54 Uhr

Ich bin momentan im Erziehungsurlaub. Diese Zeit wird meines Wissens doch auf die Beitragszahlungsjahre angerechnet, oder? Weiß jemand mehr darüber? Muß ich was veranlassen?

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gri1su
beantwortet von gri1su am 22. August 2007 12:58
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Setze Deinen Rentenversicherungsträger darüber in Kenntnis, alles Weitere wird dann von Denen veranlasst.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 22. August 2007 13:03
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Das geht automatisch. Deine Steuerkarte wird ja verändert, die bekommen das scheinbar darüber mit. Wenn du die Rentenberechnung bekommst, werden diese Zeiten auf deiner Rentenbescheinigung drauf stehen. Es könnte auch sein, je nachdem, ob du verh. bist oder alleinerziehend, dürft ihr auch dem Vater die Jahre zukommen lassen. Nach meiner Kenntnis, rechtlich nicht abgesichert! LG Lotusblume


anonym
beantwortet von silvie34 am 25. August 2007 07:01
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das geht automatisch,wir vom arbeitgeber ab dem mutterschutz bei der rentenkasse angegeben


anonym
beantwortet von Braendleclan am 23. August 2007 08:44
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Bin seit mehr als 21 Jahren Mutter von mittlerweile 7 Kindern:

Keine Sorge, die Rentenversicherung meldet sich, vermutlich öfter als einem selbst lieb ... bei uns füllen Formulare u. Bescheide mittlerweile 1 DinA4-Ordner (Gesetzesänderungen / "Verlust" v. Kindern infolge zu kleinem Formular ...), dabei muss ich auf meine Rente, sofern sie bis dahin nicht doch wieder gestrichen wird, noch ca. 20 Jahre warten!


anonym
beantwortet von derbaufinanztipp am 22. August 2007 18:54
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Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden 3 Jahre Erziehungszeit angerechnet. Man muß aber mindestend fünf Jahre versichert sein. (Dazu zählen auch Kindererziehungszeiten)


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