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Wie werden die Verzugszinsen nach dem gesetzlichen Zinssatz / Basiszinssatz berechnet?

gefragt von gutefrageadpepper am 05.11.2009 um 15:43 Uhr

Folgende Ausgangssituation. Schuldner zahlt seit 01. Mai nicht. nun sollen Verzugszinsen berechnet werden (bis zum jetzigen Zeitpunkt). Der Zinssatz wurde NICHT Vertraglich festgelegt. Wurde ein Zinssatz nicht vertraglich vereinbart, so gilt der gesetzliche Zinssatz nach § 288 BGB für den Zahlungsverzug im Vertrag. § 288 BGB regelt, dass im Verzug: - fünf Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz bei Verträgen mit Verbrauchern, - acht Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz bei Verträgen zwischen Unternehmern zu zahlen sind. Soweit so gut. nun kommt die Frage: Wie berechne ich nun die Verzugszinsen, denn der Basiseinsatz ändert sich im Januar und Juli. Basiszinssatz Januar 2009 = 1,62 % und an Juli 2009 0,12 %. Berechne ich den Verzug ab vom Mai bis Juli mit 1,62 % und danach mit 0,12% natürlich + der reguläre Zinssatz. Oder wie geht das?

Danke euch!


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Sascher
beantwortet von Sascher am 5. November 2009 15:45
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Hilfreichste Antwort

Da kannst Du rechnen lassen...

http://basiszinssatz.de/

Kommentar von gutefrageadpepper am 5. November 2009 15:52

Vielen Dank!! und anhand der Seite, habe ich auch raus gefunden, dass es tatsächlich so berechnet wird, ich oben geschrieben habe. Beispiel:

14.05.2009 - 30.06.2009 sind 48 Tage und 9.62%; 01.07.2009 - 05.11.2009 sind 128 Tage und 8.12%


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cheezy
beantwortet von cheezy am 5. November 2009 15:47
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bis zum 30.06. mit 6,62%, aber dem 01.07. mit 5,12%

Kommentar von gutefrageadpepper am 5. November 2009 15:55

danke



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