speedy72 am 28.03.2008 um 19:47 Uhr
Wir wohnen seit 1. April vorigen Jahres in der Wohnung, haben aber noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten.Werden die von Januar bis Dezember gerechnet, anteilig vom Tag des Einzugs an, oder vom Tag des Einzugs bis zum nächsten Jahr? Ich bin mir da nicht mehr so sicher, wer weiß das genau? Freue mich über jede Antwort!
der abrechnungszeitraum umfasst immer 12 monate.
er muss nicht auch gleichzeitig das kalenderjahr sein.
steht im mietvertrag.

Normal immer bis Ende des jeweiligen Jahres,so kenn ich es und so war es bisher auch immer.
speedy72 am 28. März 2008 19:50 Und bis wann muss ich die Abrechnung erhalten?
miccy am 28. März 2008 19:51 Das kann dauern,ich weiß jetzt nicht genau wielange die Vermieter dazu Zeit haben.
der vermieter muss innerhalb von 12monaten abrechnen, ansonsten verfallen nachzahlungen.
rückzahlungen bleiben aber bestehen.
eine ausnahme besteht, wenn der vermieter eine verspätung der abrechnung nicht zu vertreten hat, kann er auch später abrechnen.
Sollte es eine gemietete Eigentumswohnung sein, muss der Eigentümer erst die Eigentümerversammlung für das abgelaufene Jahr abwarten. Dort werden die aufgelaufenen Kosten und deren Umlage auf die einzelnen Wohnungen erläutert und ggf. genehmigt. Dann kann die Jahresabrechnung den Mietern zugestellt werden. Wenn eine Whg. weniger als 12 Monate im Abrechnungsjahr vermietet war, werden die Heiz- und Warmwasserbereitungskosten mittels der "Gradtagtabelle" berechnet.
speedy72 am 28. März 2008 22:10 Vielen Dank, das leuchtet mir jetzt besser ein, stimmt, es ist eine Eigentumswohnung! Danke!

Wasser u. Müllgebüren werden dem Vermieter im Jan. zugeschickt.Die meisten Vermieter warten aber noch die Heizungsablesung ab(diese kann in jedem beliebigen Monat sein,aber jedes Jahr im selben Monat)und rechnen es dann zusammen ab.
Hab ich bisher noch nicht erlebt,bei uns war es immer bis Jahresende.
@miccy: bIst Du vielleicht im Januar eingezogen? Ich kenne es auch so wie xy.
Hm,dann war es bei uns eben so :-)
dann wird euer abrechnungszeitraum 1.1.-31.12. sein.
ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, er kann auch z.bsp. 1.3.-28.2. lauten.
stimme miccy zu,kenne ich auch nur so
den abrechnungszeitrsaum von wann bis wann kann jeder vermieter selber festlegen. die meisten werden das kalenderjahr nehmen, weil es auch am einfachsten ist.
Naja,ist ja nun auch egal,dann macht es mein Vermieter anders als normal :-)