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Wie werden Beiträge zwischen Arbeitnehmer und -geber verteilt, wenn man privat versichert ist?

gefragt von promed am 08.01.2008 um 17:08 Uhr

Es geht um die Beiträge zur Krankenversicherung. Wenn man gesetzlich versichert ist, werden die Beiträge ja hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Was passiert wenn der Arbeitnehmer bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist? Wird das gleiche Prinzip angewandt?


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Reply


HerrBst
beantwortet von HerrBst am 8. Januar 2008 17:10
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Ja, in der Regel fährt somit auch der Arbeitgeber günstiger.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 8. Januar 2008 17:12
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Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungsfrei sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag, d. h. auch bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung zahlt der Arbeitgeber gemäß § 257 SGB V steuerfrei 50 v. H. der Beiträge bis zur Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen. Hier gibt es mehr: http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000185.htm


amiria71
beantwortet von amiria71 am 8. Januar 2008 17:13
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im Prinzip ja. Es läuft nur anders ab: Der Arbeitnehmer bezahlt den gesamten Beitrag an die Versicherung und erhält die Hälfte vom Arbeitgeber zurück.




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