Es geht um die Beiträge zur Krankenversicherung. Wenn man gesetzlich versichert ist, werden die Beiträge ja hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Was passiert wenn der Arbeitnehmer bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist? Wird das gleiche Prinzip angewandt?
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Ja, in der Regel fährt somit auch der Arbeitgeber günstiger.

Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungsfrei sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag, d. h. auch bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung zahlt der Arbeitgeber gemäß § 257 SGB V steuerfrei 50 v. H. der Beiträge bis zur Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen. Hier gibt es mehr: http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000185.htm
im Prinzip ja. Es läuft nur anders ab: Der Arbeitnehmer bezahlt den gesamten Beitrag an die Versicherung und erhält die Hälfte vom Arbeitgeber zurück.