hallo zusammen, ich habe mal eine frage : ich habe vor ein paar wochen unüberlegt meinen (jetzt ex) freund bei mir einziehen lassen. er hat sich zwar umgemeldet aber steht nicht im mietvertrag. da er mich was seine finanzen angeht ziemlich böse angelogen hat und weder sich noch seinen teil der miete finanzieren kann, bekomme ich jetzt probleme. ein guter freund von mir meinte aber, ich kann ihn nicht rauswerfen, stimmt das ?
laut meinem wissen ist es doch so, das er so lange er nicht mit im vertrag steht quasi nur besuch ist und ich entscheiden kann wann mein besuch zu gehen hat.. oder vertu ich mich da ?
ich würde mich sehr freuen wenn ich schnell eine antwort kriege von jemandem der sich da auskennt.
liebe grüße Heike

Rausschmeissen ist hier rechtlich einwandfrei und moralisch mehr als vertretbar!!!
cyberoma am 18. Oktober 2008 19:54 Genau. DH! Und dass er sich umgemeldet hat, ist für dich egal. Sobald er eine neue Wohnung hat, muss er sich halt wieder ummelden.
Wenn er nicht in deinem Mietvertrag steht kannst du ihn jederzeit vor die Tür setzen. Viel Erfolg!

Rausschmeissen und sofort das Schloss an der Eingangstür wechseln.....ich mag auch keine Mitesser...LG

Er steht nicht mit im Mietvwetrag und wenn du mit ihm auch keinen Untermieter-Vertrag abgeschlossen hast-boing-raus mit ihm und SOFORT Schloss wechseln. Kann dir keiner was

Jeder kann sich heutzutage beim Bürgeramt ohne Vorlage eines Mietvertrages sonst wohin ummelden. Mit der polz. Anmeldung allein und als nicht eingetragener Mitmieter hat er keinerlei Anrechte auf die Wohnung. Also kannst Du ihn "rauswerfen". Neues Schloß lässt besser schlafen!
Klar und deutlich sagen, dass er sich eine andere Bleibe suchen soll. Wenn er dann nicht geht, warten bis er einmal draussen ist, und ruck zuck Schlosszylinder auswechseln. Fertig ist das Thema. Er hat selbstverstaendlich kein Recht zu bleiben. Er muesste dann ja auch die Genehmigung des Vermieters haben, bzw. Ihr braucht die Genehmigung. Also wie schon vorher einige sagten. "Naegel mit Koepfen machen"
Wie die anderen schon gesagt haben: Zeig ihm einfach wo der Maurer das Loch in der Wand gelassen hat.

Setz ihn vor die Tür; aber Schloss auswechseln ist nicht zulässig;
wuff* genau DAS!
DH, kurze, klare Antwort!