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wie werde ich meinen exfreund los ?

gefragt von krasseheike am 18.10.2008 um 19:48 Uhr

hallo zusammen, ich habe mal eine frage : ich habe vor ein paar wochen unüberlegt meinen (jetzt ex) freund bei mir einziehen lassen. er hat sich zwar umgemeldet aber steht nicht im mietvertrag. da er mich was seine finanzen angeht ziemlich böse angelogen hat und weder sich noch seinen teil der miete finanzieren kann, bekomme ich jetzt probleme. ein guter freund von mir meinte aber, ich kann ihn nicht rauswerfen, stimmt das ?

laut meinem wissen ist es doch so, das er so lange er nicht mit im vertrag steht quasi nur besuch ist und ich entscheiden kann wann mein besuch zu gehen hat.. oder vertu ich mich da ?

ich würde mich sehr freuen wenn ich schnell eine antwort kriege von jemandem der sich da auskennt.

liebe grüße Heike


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wolle59
beantwortet von wolle59 am 18. Oktober 2008 19:50
17x
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Ganz klar: Tür auf Ex raus Tür zu.

Kommentar von 20a9e919b30035df88948c56b23de874smallGoldenSilence am 18. Oktober 2008 19:54

wuff* genau DAS!

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 18. Oktober 2008 19:59

DH, kurze, klare Antwort!


hajottka
beantwortet von hajottka am 18. Oktober 2008 19:52
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Rausschmeissen ist hier rechtlich einwandfrei und moralisch mehr als vertretbar!!!

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 18. Oktober 2008 19:54

Genau. DH! Und dass er sich umgemeldet hat, ist für dich egal. Sobald er eine neue Wohnung hat, muss er sich halt wieder ummelden.


SunSeeker2001
beantwortet von SunSeeker2001 am 18. Oktober 2008 19:50
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Wenn er nicht in deinem Mietvertrag steht kannst du ihn jederzeit vor die Tür setzen. Viel Erfolg!


auchmama
beantwortet von auchmama am 18. Oktober 2008 19:54
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Rausschmeissen und sofort das Schloss an der Eingangstür wechseln.....ich mag auch keine Mitesser...LG


Melina79
beantwortet von Melina79 am 18. Oktober 2008 19:57
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Er steht nicht mit im Mietvwetrag und wenn du mit ihm auch keinen Untermieter-Vertrag abgeschlossen hast-boing-raus mit ihm und SOFORT Schloss wechseln. Kann dir keiner was



gamasche
beantwortet von gamasche am 18. Oktober 2008 20:01
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Jeder kann sich heutzutage beim Bürgeramt ohne Vorlage eines Mietvertrages sonst wohin ummelden. Mit der polz. Anmeldung allein und als nicht eingetragener Mitmieter hat er keinerlei Anrechte auf die Wohnung. Also kannst Du ihn "rauswerfen". Neues Schloß lässt besser schlafen!


evelote
beantwortet von evelote am 18. Oktober 2008 20:07
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Klar und deutlich sagen, dass er sich eine andere Bleibe suchen soll. Wenn er dann nicht geht, warten bis er einmal draussen ist, und ruck zuck Schlosszylinder auswechseln. Fertig ist das Thema. Er hat selbstverstaendlich kein Recht zu bleiben. Er muesste dann ja auch die Genehmigung des Vermieters haben, bzw. Ihr braucht die Genehmigung. Also wie schon vorher einige sagten. "Naegel mit Koepfen machen"


anonym
beantwortet von Eagle508 am 18. Oktober 2008 21:18
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Wie die anderen schon gesagt haben: Zeig ihm einfach wo der Maurer das Loch in der Wand gelassen hat.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 18. Oktober 2008 22:47
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Setz ihn vor die Tür; aber Schloss auswechseln ist nicht zulässig;


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