Ich bin Hauptmieter in einer WG und habe 2 Mitbewohner. Beide sind gute Freunde und sozusagen ein "Team". Nun ist es so, dass beide eine Bewährungsstrafe haben und trotz ihrer Vorgeschichte weiterhin fleissig diverse Sachen konsumieren die gegen das BTMG verstoßen. Da ich keine Lust darauf habe, irgendwann mit Vater Staat aneinander zu geraten, bat ich darum dies zu unterlassen und habe die Kündigung zum 30.06.08 bereits ausgesprochen (Begründung: Unzumutbarkeit, da auch laute Musik nicht abgestellt wird, man die Wohnräume nicht sauber hält und noch viel mehr aber ich habe nur 700 Zeichen). Ich wurde auch bereits beleidigt und möchte die gern

Du verhälst Dich völlig richtig. Unter Umständen wird Dir sonst noch die Wohnung gekündigt. Aber wenn die Beiden am 01.07. nicht verschwunden sind, dann hast Du ein Problem. Denn eine Zwangsräumung ist sehr teuer. Und die Kosten mußt Du erst mal vorstrecken. Ich drücke für Dich die Daumen, dass sie wirklich gehen!

Deine Kündigung sollte unter diesen Umständen eigentlich gerichtsfest sein.

wenn es hart auf hart kommt, kündige einfach die wohnung.
Sehr gute, weil lebenspraktisch zuendegedachte Antwort.
Wenn er sich mit dem Vermieter bespricht, mietet er dieselbe Wohnung wieder.

Mob sie wg das klapp bei Kollegen auch immer gut !!!
Du hast doch sicher einen Vermieter der über Dir ist und an den würde ich mich wenden, wenn das nichts nützt würde ich auch den Mieterbund einschalten. Ich habe leider hier auch so ein paar Spezien im Mietshaus, die meinen ihnen gehöre die ganze Welt und so. Aber das sind immer meine ersten Ansprechpartner wenn was ist. Allerdings mussst Du für den Mieterbund Jahresbeitrag bezahlen, aber die helfen Dir dann sicher auch gerne schnell weiter, da dort richtige Anwälte sitzen, so jedenfalls ist es in unserer Stadt.
Wenn es gute Freunde sind, warum gehen sie dann nicht? Wer sich nicht an Regeln hält, fliegt eben- ich würde das ganze vll noch schriftlich verfassen. Und rede nochmal mit ihnen....z.B. dass du keine Drogen im Haus willst und dass das der Hauptgrund ist.
Die beiden sind befreundet, nicht wir 3. Dazu kommt dass ich bereits mehrere Gespräche zu dem Thema mit ihnen hatte, wo natürlich Stein und Bein geschworen wurde dass es nicht mehr vorkommt. Es ist so dass ich ohnehin zum 30.09. ausziehe, bis dahin aber nicht täglich ungern nach Haus kommen mag. Ich habe gehofft dass Gespräche helfen und ich die restlichen 4 Monate rumbekomme, aber unter den Umständen ist das nicht zumutbar. Nachmieter zum 01.07. hab ich bereits, ist das dann möglich ihre Sachen grad in die Garage zu stellen und neue Schlösser anzubringen? Räumungsklage notwendig? Ich hab ne Hockeymannschaft an der Hand die das Zeug auch runter trägt :D
Sind Hockeyspieler nicht groß und breitschultrig, und würden den zwei Herrschaften auch so mal ans Herz legen, ihre Sachen zu packen und sie selber runterzutragen?! Aber falls alles nichts hilft, ruf doch mal die Freunde in Grün an, Du hättest begründeten Verdacht, dass Deine Mitbewohner illegale Substanzen beherbergen, die kümmern sich glaub ganz gerne um sowas!
Ja sind sie..die Hockeyspieler. Aber sobald die Leute weg sind, gehts hier sicher rund. Sich in seiner eigenen Wohnung unwohl zu fühlen, ist nen ziemlich besch@*+ Gefühl. Die Freunde in Grün rufen war auch schon eine Idee, hab den Jungs sogar damit gedroht. Vll sollte ich das wirklich tun, denke mal die meinen ich "bring das nicht".
Ein Untermietverhältnis unterliegt nicht dem gleichen Schutz wie ein Mietverhältnis. Leider ist meine Rechtsberaterzeit eine Weile her und ich habe kein Nachschlagewerk zur Hand. Aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen für Untermietverhältnisse dürfte geblieben sein. Du hast dich also absolut korrekt verhalten.
Danke dafür :) Hab im Netz leider mehrfach die Auskunft bekommen, dass ich eine "ganz normale" Kündigungsfrist von 3 Monaten als Vermieter habe und an die hab ich mich nun auch gehalten. Vll wäre es wirklich sinnvoll mal einen Anwalt zu Rate zu ziehen.