Lavendula am 06.05.2009 um 16:12 Uhr
Hallo Community! Mein kleiner Sohn entdeckt gerade die Welt außerhalb seiner 4 Wände. Ich erlaube es ihm, dass er sich alleine auf dem Garagenhof aufhalten darf und auch mal die Einfahrt runterlaufen darf bis zum Bürgersteig (wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Seitenstraße). Natürlich habe ich dabei immer ein Ohr und ein Auge auf ihn. Letzte Woche wollte er "Polizist" spielen und "auf Streife gehen". Er entfernte sich von unserer Straße und ging in die Nebenstraße, um falschparkenden Autos "Knöllchen" dranzumachen :-). Da er mir von seinem Vorhaben nichts erzählte und ich ihn für einige Minuten nicht mehr auf dem Hof sah, war ich natürlich in Sorge und hab mit ihm geschimpft, als er wiederkam. In diesem Punkt bin ich einwenig verunsichert, deshalb meine Frage an Euch: Was soll und kann ich ihm erlauben? Wie weit darf ein Vierjähriger sich alleine vom elterlichen Haus entfernen? Wie handhabt Ihr das mit Euren kleinen "Entdeckern"? Vielen Dank für Eure Antworten.

So kleie Kinder sollten jetzt noch nicht unbeaufsichtigt sein
Bei mir müsste er im Sichtbereich bleiben, schon wegen Aufsichtspflicht usw.
Er ist 4 Jahre!!! Lass ihn nicht vom Grundstück. Er kann nicht mal die Gefahren des Straßenverkehrs einschätzen.

Wie weit sich die Kinder entfernen dürfen weiß ich nicht (ist das überhaupt festgelegt?)
Aber eins ist sicher, ich würde mein kleines Kind nie unbeaufsichtig an der Strasse spielen lassen. Auch nicht in einer Seitenstraße)
ich würde sagen das er wohl auf n grundstück allein rumlaufen darf aber sonnst auch net also damit meine ich er soll nicht allein vom hofrunter gehen

Du solltest Kinder nicht weiter weg lassen, als du sie sehen kannst. Am idealsten wäre es, wenn du ihnen einbläust, nur bis zum Straßen ende bzw. anfang. dann kannst du jederzeit zur Straße gehen und sie sehen.
Ich selber habe Juleica gemacht. Da habe ich gelernt: Pro Jahr hundert Meter aus den Augen lassen. Mehr ist nicht gut, also: 1 Jahr=100 Meter entfernung 2 Jahre=200 Meter Entfernung usw. das ist am idealsten. Für dich und deine Kinder.
Lavendula am 7. Mai 2009 12:53 Das klingt interessant! Was ist denn Juleica?
drogendealer9 am 7. Mai 2009 15:47 JUgend gruppen LEIter CArd
Lavendula am 8. Mai 2009 07:35 Ok, danke Dir.
drogendealer9 am 8. Mai 2009 12:33 kein Problem:D
Meine kleinen dürfen alleine nur auf unserem großen Grundstück spielen! vom Haus sollen sie sich nicht entfernen!

Das ist definitiv zu früh, um allein durch die Gegend zu strolchen. Er sollte in Sichtnähe sein.
Wenn ihm was passiert, kann es sehr schnell passieren, dass du ein Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht am Hals hast.
Früher sind die Kleinen zwar auch ziemlich zeitig losgezogen - aber meist im Tross und mit den älteren Geschwistern. Da sieht das nochmal anders aus.
im Garten immer, doch sonst immer nur unter aufsicht

Sichtweite sollte meines Erachtens bei eínem Vierjährigen oberste Priorität haben....
ich sass bei meinen kindern bis zum 6. lj immer in sichtweite von ihnen. auch auf spielplätzen.
mit 4 jahren können sie den verkehr noch nicht einschätzen und vielleicht unbeabsichtigt auf die strasse laufen...
da nützt auch kein schimpfen, denn im spiel vergessen sie das wieder..

Also mit all den Gefahren heutzutage!
In dem alter nur auf Sichtweite!
Autos,Pädofile,Organe....usw.
Nicht schimpfen,erklären!

Ich würde auch nicht mehr erlauben, als du es ohnehin tust.
Lasse meine Tochter (4 J.) nur hinten im Garten ohne Aufsicht. Auf unserem Hof weiß sie, dass sie nichts in der Nähe vom Tor/Eingang zu suchen hat, da wir auch noch eine Haltestelle vor dem Haus haben. Nur unter meiner Aufsicht darf sie nach vorne. Habe ihr aber auch gesagt, dass sie vorne nicht alleine hindarf, weil es "böse Menschen" gibt, die Kinder einfach mitnehmen. Irgendwie muss man ja eine Erklärung liefern. Sollte unser Tor offen sein, habe ich ihr auch eingbläut, dass sie unser Grundstück unter keinen Umständen verlassen darf. Biser klappt es gut.
Lasse meine Tochter (4 J.) nur hinten im Garten ohne Aufsicht. Auf unserem Hof weiß sie, dass sie nichts in der Nähe vom Tor/Eingang zu suchen hat, da wir auch noch eine Haltestelle vor dem Haus haben. Nur unter meiner Aufsicht darf sie nach vorne. Habe ihr aber auch gesagt, dass sie vorne nicht alleine hindarf, weil es "böse Menschen" gibt, die Kinder einfach mitnehmen. Irgendwie muss man ja eine Erklärung liefern. Sollte unser Tor offen sein, habe ich ihr auch eingbläut, dass sie unser Grundstück unter keinen Umständen verlassen darf. Biser klappt es gut.

Danke für Eure Sichtweisen, Tipps und Warnungen. Im Grunde bin ich eine eher ängstliche (und besorgte)Mutter, habe mich auch bei der "Entfernaktion" meines Sohnes nicht wohl gefühlt. Habe beschlossen, ihn nur noch auf dem Grundstück spielen zu lassen, so fühl ich mich sicherer und weiß, dass ich ihn im Auge hab.
in der zeit wo es mord und totschlag gibt sowieso nicht^^
auch sonst nicht! Kinder können die Gefahren im Straßenverkehr wohl nicht einschätzen!