Wir haben seit Monatn ein Bordell,150 Meter neben Schule und Kindergarten.Seit Schulbeginn is dort Auch Tagesbetrieb.Die Nuten stehen schon mittags heraussen und schaffen auf der Strasse an .Darf das sein??

Es ist verboten:
§ 184e StGB Jugendgefährdende Prostitution Dreizehnter Abschnitt (Besonderer Teil)
Wer die Prostitution 1.
in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder 2.
in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen, in einer Weise nachgeht, die diese Personen sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Verfassungsgerichtshof eines Bundeslandes hat sich meines Wissens noch nie mit der Entfernung Schule zu Bordell beschäftigt. (Auf Bundesebene wäre das übrigens das Bundesverfassungsgericht.)
Grenzen gibt es da allerdings schon, aber ich bin jetzt zu faul, nachzuschlagen.
WilliWinzig am 8. September 2008 18:52 für die Ehrlichkeit einen Daumen :-)
Für die Richtigkeit noch einen Daumen!
Gibt´s da wirklich ein Urteil?? Um die Kinder zu schützen, wäre dieses sicher von Vorteil...

Kannst auf jeden Fall mal ne Aktion dagegen starten. Unterschriften etc.
MfG
Du solltest Sohnemann nicht zuviel Taschengeld mitnehmen! Und Vati sollte ihn nicht abholen gehen! lach
Auf der Strasse dürfen die sicher nicht arbeiten.
WilliWinzig am 8. September 2008 18:24 arbeiten mit Sicherheit nicht :-))

Wäre es eine Berufsschule oder Gymnasium ,wäre es nicht so tragisch. Dann würde ich das Taschengeld erhöhen. Aber so? Ordungsamt einschalten.
http://kuerzer.de/ynpl7ySL6
Vielen Dank