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Wie weit mus ein Bordell von Schule und Kindergarten entfernt sein? laut Verfassungsgerichtshof

gefragt von manuela0303 am 08.09.2008 um 18:13 Uhr

Wir haben seit Monatn ein Bordell,150 Meter neben Schule und Kindergarten.Seit Schulbeginn is dort Auch Tagesbetrieb.Die Nuten stehen schon mittags heraussen und schaffen auf der Strasse an .Darf das sein??


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moon73
beantwortet von moon73 am 8. September 2008 18:18
4x
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Es ist verboten:

§ 184e StGB Jugendgefährdende Prostitution Dreizehnter Abschnitt (Besonderer Teil)

Wer die Prostitution 1.

in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder 2.

in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen, in einer Weise nachgeht, die diese Personen sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 8. September 2008 18:20
Kommentar von manuela0303 am 10. September 2008 21:32

Vielen Dank


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 8. September 2008 18:25
3x
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Der Verfassungsgerichtshof eines Bundeslandes hat sich meines Wissens noch nie mit der Entfernung Schule zu Bordell beschäftigt. (Auf Bundesebene wäre das übrigens das Bundesverfassungsgericht.)

Grenzen gibt es da allerdings schon, aber ich bin jetzt zu faul, nachzuschlagen.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 8. September 2008 18:52

für die Ehrlichkeit einen Daumen :-)

Kommentar von Rolfe am 8. September 2008 21:31

Für die Richtigkeit noch einen Daumen!


anonym
beantwortet von zwergenmama am 8. September 2008 18:14
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Gibt´s da wirklich ein Urteil?? Um die Kinder zu schützen, wäre dieses sicher von Vorteil...


CeliOE
beantwortet von CeliOE am 8. September 2008 18:15
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Kannst auf jeden Fall mal ne Aktion dagegen starten. Unterschriften etc.

MfG


anonym
beantwortet von TimRobot am 8. September 2008 18:15
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Du solltest Sohnemann nicht zuviel Taschengeld mitnehmen! Und Vati sollte ihn nicht abholen gehen! lach


anonym
beantwortet von AALFI am 8. September 2008 18:15
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Auf der Strasse dürfen die sicher nicht arbeiten.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 8. September 2008 18:24

arbeiten mit Sicherheit nicht :-))


maiki01
beantwortet von maiki01 am 9. September 2008 04:21
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Wäre es eine Berufsschule oder Gymnasium ,wäre es nicht so tragisch. Dann würde ich das Taschengeld erhöhen. Aber so? Ordungsamt einschalten.


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