Zeitarbeit. Mein Kollege hat heute gebeichtet, das er geblitzt worden ist. Nätürlich bin ich voll dafür verantwortlich. Mein Kollege hat jetzt verbot, den Firmenwagen zu fahren. Und da meine Cefin Montag das Team trennen wollte, soll ich nächste Woche Nacht und Frühschicht machen, ich habe nein gesagt, sie droht mir jetzt mit Kündigung. Was tun? L.G.

Ein Tipp noch: Im Bereich der "Arbeitssicherheit" (Basis ASiG) wird in deinem Fall die Fahrzeit (siehe z. B. auch LKW-Fahrer) als Arbeitszeit mit angesetzt. Wenn also dein Arbeitgeber verlangt, dass deine Arbeitszeit inkl. Fahrzeiten über 10 Stunden hinausgeht, verhält er sich gesetzeswidrig (er müsste zumindest eine Sonder-Erlaubnis haben). Jedes Unternehmen muss eine arbeitssicherheitstechnische und -medizinische Betreuung haben. Und die muss dann eingreifen. Ein kleiner Tipp an die Berufsgenossenschaft und an deinen zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten hilt dann. Zumindest kannst du beim "Pokern" mit deinem Arbeitgeber damit drohen. Was ist denn das für ein Laden? Da werden ja die Grundlagen der Arbeitssicherheit und Sozial-Gesetzgebung mit Füssen getreten. Übrigens, die Bussgelder muss in dem Fall dein Arbeitgeber persönlich (nicht aus der Unternehmens-Kasse) zahlen; der entsprechende Bussgeld-Bescheid ginge an seine Privat-Adresse. Noch ein Verweis: Die Qualifikation und Gesundheit der Mitarbeiter ist bei einem Zeitarbeits-Unternehmen das (einzige) Kapital der Gesellschaft; deine Chefin schmeisst ihr eigenes Geld zum Fenster hinaus (da müsste ich mal ein Audit nach EN ISO 9001 machen; da käme was heraus).

§ 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) - Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§ 4 ArbZG - Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
§ 5 Abs. 1 ArbZG - Ruhezeit
Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Wie soll die ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen Nacht- und Frühschicht eingehalten werden? Ein Verstoss gegen § 5 Abs. 1 ArbZG wird bei Anzeige als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld geahndet.
Danke, bei meiner Firma wird die Fahrtzeit, die gelegendlich erheblich ist, nicht als Arbeitszeit gerechnet. So kann es sein, das ich 8 Std. Fahrtzeit habe aber nur 2 Std. Arbeit. L.G.
tradaix am 12. Januar 2008 07:33 Dein Arbeitgeber scheint ein nicht geringes Mass an krimineller Energie freizusetzen (Überschreitung der maximal zulässigen täglichen Arbeitszeit, sowie Einhaltung der ununterbrochenen Ruhezeit) und zu den schwarzen Schafen in der Zeitarbeitsbranche zu zählen. Suche einen Anwalt für Arbeitsrecht auf. Eventuell wäre ein Kontakt zu den Medien angebracht (Bsp. WDR Redaktion Monitor).
strick4a am 12. Januar 2008 07:46 Diese s.g. "schwarzen Schafe" werden zum grossen Teil auch noch vom Gesetzgeber sanktioniert.Da ist ein Prämiensystem entstanden, von dem nur sehr wenige wissen.Natürlich auf Kosten der Arbeitnehmer.....
tradaix am 12. Januar 2008 07:49 Sanktioniert ist wohl das falsche Wort. Sicher meinst Du stillschweigend geduldet oder subventioniert.
strick4a am 12. Januar 2008 08:06 tatsächlich, ich habe sanktioniert getippt....ist wohl noch etwas früh für Latein.Natürlich subventioniert.Wie peinlich....Danke für die Berichtigung. LG strick
Ihr habt Recht, die Arge zahlt meinen Lohn, hab ich hintenrum erfahren. L.G.

Guten Morgen. Wenn die Chefin dieser, laut Deinen Schilderungen,Ausbeuterfirma, das mit der Küdigung ernst meinen sollte, mit gleicher Münze zurück zahlen..... Der Weg zum nächsten Arzt ist bestimmt nicht weit. ( vor der Kündigung ). Es wiederstrebt mir, hier so etwas vorzuschlagen, aber wenn der Mensch als solcher nicht mehr betrachtet wird, ist das wohl OK. LG strick
Hallo Strick, danke ich kann nicht 20Std. arbeiten.Und fahren ist auch echt arbeit. Ich komme an den Punkt, mich mochmal selbstständig zu machen, weniger Arbeit, mehr Geld, und viel weniger Ärger. L.G.
Ich bin die einzige, die in dem ganzen Unternehmen noch das "große" Auto fahren darf dank Klasse 3. Ich poker jetzt. L.G.
strick4a am 12. Januar 2008 07:23 wünsche Dir viel Erfolg dabei.... LG. strick
Was ist in dem Fall Erfolg? Die Kündigung oder die Weiterbeschäftigung? L.G.
strick4a am 12. Januar 2008 07:41 Ich denke mir mal, das Du das für Dich selber entscheiden mußt.So ganz ohne Kompromisse wird's wohl nicht gehen......
tradaix am 12. Januar 2008 08:10 @kraudischen: Die Redaktion Monitor gewährleistet Anonymität http://www.wdr.de/tv/monitor > Kontakt. Bedenke, dass bei einer Übermüdung es zu einem (nicht nur für Dich) Arbeitsunfall kommen kann und Dir dann garantiert eine Kündigung ausgesprochen wird.
Ich Danke Euch allen für die Antworten. Ich habe mein Team zu sehr angestachelt. Sie haben alle Nein gesagt. Ab Mittwoch sind wir auch alle arbeitslos. Ich bin nicht unglücklich darüber. L.G.
Das ist ja GOLD wert!!!!! DANKE!!! L.G.