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Wie weit geht die Schweigepflicht von Psychiatern?

gefragt von sequella am 17.07.2009 um 0:05 Uhr

Hallo

gleich mal vorweg: Die Frage ist rein hypothetisch und ich habe mich das einfach schon oft gefragt, obwohl ich weder in Behandlung noch eine Psychopathin bin;-)!! Wenn jetzt jemand seinem Psychiater oder Psychologen gegenüber Mordabsichten in bezug auf eine andere Person äußern würde, würde das den Psychiater verpflichten, es an die Polizei weiterzusagen? Oder müsste er den Mund halten? Das gleiche würde mich im Falle eines Priesters/Pfarrers bei der Beichte interessieren. Vielleicht weiss es ja zufällig jemand. Danke:-)


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Mezzoforte
beantwortet von Mezzoforte am 17. Juli 2009 00:06
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100 %

Wie bei jedem anderen Mediziner auch.

Kommentar von sequella am 17. Juli 2009 00:07

boah unglaublich, damit könnte ich nicht leben. stell dir vor. ein patient sagt "morgen werde ich xy abmetzeln" und der psychiater darf es nicht weitersagen

Kommentar von 45e7a9d0f6029754d447d844e3a9eac8smallMezzoforte am 17. Juli 2009 00:13

Dann - so eine TAT bevorsteht, darf er die Pol in Kenntnis setzen und es gibt den § für Eigen und Fremdgefährdung mit Unterbringung in einer Fachklinik.

Kommentar von E64ed807ff240201b6db6fa0223a3dabsmallkrabbe22 am 17. Juli 2009 00:14

Das darf er weiter sagen. Man darf die Schweigepflicht brechen, wenn man damit eine schwere Straftat verhindern kann. Wenn man aber gesagt bekommt: Ich habe xy umgebracht, kann man nichts mehr verhindern und somit darf man nichts sagen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2009 00:19

''100 %

Wie bei jedem anderen Mediziner auch.''

Die Antwort ist - so pauschal - nicht richtig.

Kommt auf den Einzelfall an. Siehe http://kurl.de/ivikox -> Schutz höherwertiger Rechtsgüter


ClockworkPink
beantwortet von ClockworkPink am 17. Juli 2009 00:09
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Gute Frage^^


bitmap
beantwortet von bitmap am 17. Juli 2009 00:11
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blomp
beantwortet von blomp am 17. Juli 2009 00:06
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Priester muss zu 100% schweigen. Bei dem weiß ichs noch genau.

Kommentar von sequella am 17. Juli 2009 00:07

echt????????? krass

Kommentar von Bcce50057213396913d8a1b18fed56b9smallPopeija am 17. Juli 2009 00:10

glaub ich dir nicht. der tot muss verhindert werden, wäre mir äusserst suspekt sonst (wobei religionen eh suspekt sind)


mandelhoernchen
beantwortet von mandelhoernchen am 17. Juli 2009 00:07
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Der Arzt und auch der pfarrer/priester haben Schweigepflicht


Kommentar von Bcce50057213396913d8a1b18fed56b9smallPopeija am 17. Juli 2009 00:10

nope

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Juli 2009 00:27

Bezüglich Arzt:

Kommt auf den Einzelfall an. Siehe http://kurl.de/ivikox -> Schutz höherwertiger Rechtsgüter


CWarrior
beantwortet von CWarrior am 17. Juli 2009 00:07
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Das würde mich auch noch interessieren. Wenn er aber den Mund halten müsste, wäre das ziemlich krass und er würde mit dem Gesetz in Konflikt geraten wegen beihilfe zum mord oder so weil er es einfach so zulässt.

Kommentar von sequella am 17. Juli 2009 00:08

ich fände das auch krass


valentine41
beantwortet von valentine41 am 17. Juli 2009 00:08
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Die Schweigepflicht gilt immer. Sie können nur auf den Patienten einwirken, um ein Verbrechen zu verhindern oder den Patienten dazu zu bringen, sich nach einem Verbrechen bei der Polizei zu stellen.

Kommentar von E64ed807ff240201b6db6fa0223a3dabsmallkrabbe22 am 17. Juli 2009 00:18

Das stimmt so nicht ganz. Wenn der begründete Verdacht besteht das man eine schwere Straftat mit einer Anzeige verhindern kann, dann darf man die Schweigepflicht brechen. Anders sieht es aus wenn die Straftat schon begangen ist, dann darf man nichts mehr sagen.

Kommentar von 2ef1e1aa28bde6e14be279ddd9864ac1smallvalentine41 am 17. Juli 2009 01:00

Ja, bist du sicher?

Kommentar von E64ed807ff240201b6db6fa0223a3dabsmallkrabbe22 am 21. Juli 2009 20:38

Ja, bin ich. Sieh dir den Link an, den Bitmap geposted hat.


anonym
beantwortet von judofrosch am 17. Juli 2009 00:08
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soweit ich das weiss, müssen sie schweigepflicht bewaren, wie das bei psychatern ist , weiss ich nciht genau, pfarrer dürfen nix sagen!... bei psychatern gilt das ganze aber erst bei volljährigkeit, vorher dürfen sie mit deinen eltern reden...


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