Hallo
gleich mal vorweg: Die Frage ist rein hypothetisch und ich habe mich das einfach schon oft gefragt, obwohl ich weder in Behandlung noch eine Psychopathin bin;-)!! Wenn jetzt jemand seinem Psychiater oder Psychologen gegenüber Mordabsichten in bezug auf eine andere Person äußern würde, würde das den Psychiater verpflichten, es an die Polizei weiterzusagen? Oder müsste er den Mund halten? Das gleiche würde mich im Falle eines Priesters/Pfarrers bei der Beichte interessieren. Vielleicht weiss es ja zufällig jemand. Danke:-)

Priester muss zu 100% schweigen. Bei dem weiß ichs noch genau.

Der Arzt und auch der pfarrer/priester haben Schweigepflicht
Popeija am 17. Juli 2009 00:10 nope
bitmap am 17. Juli 2009 00:27 Bezüglich Arzt:
Kommt auf den Einzelfall an. Siehe http://kurl.de/ivikox -> Schutz höherwertiger Rechtsgüter

Das würde mich auch noch interessieren. Wenn er aber den Mund halten müsste, wäre das ziemlich krass und er würde mit dem Gesetz in Konflikt geraten wegen beihilfe zum mord oder so weil er es einfach so zulässt.
ich fände das auch krass

Die Schweigepflicht gilt immer. Sie können nur auf den Patienten einwirken, um ein Verbrechen zu verhindern oder den Patienten dazu zu bringen, sich nach einem Verbrechen bei der Polizei zu stellen.
krabbe22 am 17. Juli 2009 00:18 Das stimmt so nicht ganz. Wenn der begründete Verdacht besteht das man eine schwere Straftat mit einer Anzeige verhindern kann, dann darf man die Schweigepflicht brechen. Anders sieht es aus wenn die Straftat schon begangen ist, dann darf man nichts mehr sagen.
valentine41 am 17. Juli 2009 01:00 Ja, bist du sicher?
krabbe22 am 21. Juli 2009 20:38 Ja, bin ich. Sieh dir den Link an, den Bitmap geposted hat.
soweit ich das weiss, müssen sie schweigepflicht bewaren, wie das bei psychatern ist , weiss ich nciht genau, pfarrer dürfen nix sagen!... bei psychatern gilt das ganze aber erst bei volljährigkeit, vorher dürfen sie mit deinen eltern reden...
boah unglaublich, damit könnte ich nicht leben. stell dir vor. ein patient sagt "morgen werde ich xy abmetzeln" und der psychiater darf es nicht weitersagen
Dann - so eine TAT bevorsteht, darf er die Pol in Kenntnis setzen und es gibt den § für Eigen und Fremdgefährdung mit Unterbringung in einer Fachklinik.
Das darf er weiter sagen. Man darf die Schweigepflicht brechen, wenn man damit eine schwere Straftat verhindern kann. Wenn man aber gesagt bekommt: Ich habe xy umgebracht, kann man nichts mehr verhindern und somit darf man nichts sagen.
''100 %
Wie bei jedem anderen Mediziner auch.''
Die Antwort ist - so pauschal - nicht richtig.
Kommt auf den Einzelfall an. Siehe http://kurl.de/ivikox -> Schutz höherwertiger Rechtsgüter