Frage von matcho 18.01.2011

wie weit geht die meinungsfreiheit

  • Hilfreichste Antwort von Kayman 18.01.2011
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn das Deine Meinung ist, kannst Du das sagen. Als Redakteur einer Zeitung musst Du aufgrund der Öffentlichkeitswirkung lediglich darauf achten, nichts verleumderisches, beleidigendes oder Volksverhetztendes oder anderweitig verfassungs- oder gesetzeswidriges zu sagen.

    Du darfst also sagen "Atheismus ist toll", aber sobald Du z.B. sagst "Alle Anhänger des Jedi-Kults sind bescheuert und gehören eingesperrt" wäre das nicht mehr ok.

  • Antwort von Reling 18.01.2011
    8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nicht gegen die Verfassung, aber gegen die Realität und gegen die Logik, denn Atheismus ist keine Religion.

  • Antwort von BlackDracula 18.01.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    darf man nur keine anderen menschen abwerten oder beleidigen - alles aber nur theoretisch. wahrscheinlich würde es in unserem dollem kirchenstaat haufenweise proteste und schließlich eine entlassung/mahnung/geldstrafe oderähnliches geben

  • Antwort von Reisswolf53 18.01.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Zu sagen (Zitat) "atheismus ist die einzig wahre religion" wäre kein "Verstoß" gegen die Verfassung respektive Grundgesetz, sondern ein Ausdruck totalen Unwissens darüber, was "Atheismus" ist, und ein Ausdruck völligen Ungeeignetseins für den Job eines Redakteurs!

  • Antwort von coeleste 21.01.2011

    gegen bestimmte meinungen haben bestimmte menschen was gegen

  • Antwort von nowka2 19.01.2011

    deine meinung kannst du laut sagen, wenn sie nicht:

    • beleidigend ist

    • wenn sie keine volksverhetzung ist.

  • Antwort von evangelista 19.01.2011

    Ein Redakteur würde sich Lächerlich machen, wenn er das schrieb, weil seine Aussage nicht mehr objektiv ist, sondern nur seine persönliche Meinung ist.

    Privat kann er das schreiben oder sagen, aber nicht in einer unabhängigen Zeitung.

  • Antwort von matcho 18.01.2011

    nun steh ich hier ich alter thor....

  • Antwort von Matti2 18.01.2011

    SO WEIT , wie du jemandem -- unter Verletzung von Recht und Gesetz -- schwer auf die Füße getreten hast und er sich verletzt fühlt .

  • Antwort von matcho 18.01.2011

    wenn es der chefredakteuer nicht druckt, wäre es aber zensur und das ist auch verboten! schwierig...

  • Antwort von t124terra 18.01.2011

    Man kann davon ausgehen das eine Zeitung diese Aussage mit einem Fragezeichen beenden würde.

  • Antwort von Tristanian 18.01.2011

    Als Deine persönliche Meinung kannst Du das natürlich schreiben, vorausgesetzt Dein Herausgeber ist damit einverstanden. Davon abgesehen finde ich die Aussage ziemlich blöd, platt und unreif.Das ist jetzt meine freie Meinungsäusserung.

  • Antwort von nniikkaa 18.01.2011

    interessante frage sagen oder schreiben darfst du soweit ich weiß alles aber ob das dann jemand druckt is fraglich und wenn du durch deine aussage jemanden beleidigst kannst du eventuell verklagt werden also das is so ne sache mit der meinngsfreiheit

  • Antwort von LiveLoveSkate 18.01.2011

    Diese Aussage verstösst nicht gegen die Verfassung, aber gegen die Medienethik die jeder Redakteur beherrschen und wahren sollte. Sonst kommt was raus wie BILD.

  • Antwort von Raphi74731 18.01.2011

    Ist doch so!!!

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