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Wie weit darf meine Nachbarin gehen?

gefragt von Dini1Dini1 am 18.06.2008 um 12:32 Uhr

Mein Kater ist ein freigänger der leider keine Sozialiesierung hat, da er viel zu früh von seiner Mutter weggenommen wurde(2-3 Tage nach der geburt), das war der Fehler mener Freundin von dem ich ihn habe. Mein Problem ist das meine Nachbarin (82Jahrealt) ein Problem mit ihm hat und ihn wegschubst und wegtritt! Jetzt darf ich meinen Kater nicht mehrdraussen rumlaufen lassen, mein Kater schreit sich natürlich die Seele aus dem Leib und Protestiert, eigentlci muss ich ihn an die Leine nehmen und mit ihr rausgehen damit er seinen auslauf hat. Was kann ich tun und wie weit darf sie gehen? Meine Nachbarin ist die Mutter meiner vermieter!


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Reply


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 18. Juni 2008 12:34
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Ui...dann lass ihn lieber drin oder gehe mit der Leine raus. Wenn es die Mutter der Vermieterin ist und sich belästigt fühlt, musst du entscheiden was dir wichtiger ist...einen sicheren Wohnraum mit netten Vermietern oder der Freigang deiner Katze?!


Kati80
beantwortet von Kati80 am 18. Juni 2008 12:34
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wäre hier etwas vorsichtig - denn selbst wenn Du im Recht bist und es durchfechtest, irgendwann hat Dein Kater auf seinem Freigang eine vergiftete Maus gefunden und wer weiß woher die kam... bleibe also lieber in der Defensive. So hart es klingen mag, vielleicht ist Deinem Kater mehr geholfen, wenn sich jemand in Deiner Bekanntschaft / Verwandschaft seiner annimmt.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 18. Juni 2008 12:41

Der Meinung bin ich auch. Bei so Leuten wäre ich vorsichtig. Aber ich würde ihr auch klar die Meinung sagen, dass sie es unterlassen soll, mein Tier zu treten. Allerdings würde ich erst einmal in Ruhe mit ihr und/oder den Vermietern sprechen. Wenn die Katze laut Mietvertrag erlaubt ist, würde ich versuchen, ihnen klar zu machen, dass eine Freigänger, der nicht mehr raus darf, durch das Gejammer eher stört als wenn er raus kann. Vielleicht hat sie einfach Angst oder unangenehme Erlebnisse mit Katzen? Trotzdem hat sie sie nicht zu treten, aber hast du aml mit ihr gesprochen, warum sie das macht?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 18. Juni 2008 12:45

Oh je, stimmt, daran habe ich noch gar nicht gedacht - es gibt ja wirklich niederträchtige Menschen - vergiften - furchtbar :-(


Kayleigh
beantwortet von Kayleigh am 18. Juni 2008 12:34
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Ich würde sagen dass ist Tierquälerei, in dem Fall KÖNNTEST du sie verklagen?? oder liege ich da falsch?

Kommentar von 39d9640351769470231ada0df66b04ebsmallDini1 am 18. Juni 2008 12:36

Ich weiss es nicht, der Vorfall das ich ihn nicht mehr rauslassen soll hat sich vor ca 1Std ergeben, mein Kater hat seit dem 3x den Mülleimerumgeworfen (ich hab ihn jetzt hochgestellt) und steht vor der Tür ist am schreine als würd ich ihn durch den Fleischwolf drehen, in dem Fall habich das "glück" das mein Kater motorisch auch nicht auf der Höh ist und nicht springen kann!

Kommentar von 3c841ea5a750ce5e2a8a615bfd548391smallKayleigh am 18. Juni 2008 12:43

naja, so kann es jedenfalls nicht weiter gehen, die katze leidet so, entweder du versuchst dich mit deiner nachbarin freundlich zu einigen (umgarn sie mit kuchen ;)), gibst die katze weg oder ziehst aus.

Kommentar von Simple_avatar4smalltimroger am 18. Juni 2008 12:40

ja klar, verklag doch mal die alte frau des hausherrn. kennst du spiesrutenlauf. na ja wenns spass macht... und such dir gleich ne neue wohnung. so oder so wirst du da nicht glücklich...


moon73
beantwortet von moon73 am 18. Juni 2008 12:37
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Deine Nachbarin darf den Freigang deiner Katze nicht verbieten. Deine Nachbarin würde ich wegen Tierquälerei anzeigen!! Katzen dürfen draußen frei rumlaufen! Ist bei dir Tierhaltung erlaubt? Wenn ja , kann auch der Vermieter nichts sagen, falls die Tierhaltung nicht erlaubt worden ist, mußt du dir eine neue Wohnung suchen oder die katze abgeben. In jedem Fall: Nachbarin anzeigen - fall sie wieder nach deiner Katze tritt!

Kommentar von 39d9640351769470231ada0df66b04ebsmallDini1 am 18. Juni 2008 12:49

Ja ist erlaubt...und die wussten von anfang an das er neurologisch und motorsch nicht in ordung ist! Sie wussten auch das er ein freigänger wird, laut tierärtztin kann es sein das er dann lernt mit seiner grobmotorikeit umzugehen...

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 18. Juni 2008 12:51

Gut , dann bist du da erst mal auf der sicheren Seite. Dann nimm deine Nachbarin noch mal ins Gebet und sage ihr ausdrücklich, dass du sie anzeigen wirst, wenn sie es nicht unterläßt , deine Katze zu mißhandeln.


critter
beantwortet von critter am 18. Juni 2008 12:50
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Dini1: Habe erst mal alle Antworten und Deine Erläuterungen gelesen. Puuh, da ist es schwierig, einen Rat zu geben. Nein, eigentlich nicht schwierig, die alte Frau ist schwierig. Was macht man gegen so einen Drachen?! Was sagt Dein Vermieter, hast Du schon das Problem mit ihm besprochen? Sollte es überhaupt keine Übereinkunft geben, bleibt Dir wirklich nur der Auszug in eine andere Wohnung. So, wie Du schreibst, tust Du ja wirklich alles, um die Nachbarin nicht zu ärgern. Aber es gibt leider immer wieder Menschen, die wollen sich einfach ärgern. Und gegen die ist man machtlos.




Kommentar von 39d9640351769470231ada0df66b04ebsmallDini1 am 18. Juni 2008 12:54

Ja ich hatte gestern abnd mit meinen vermietern gesprochen, das mein kater nicht mehr in die blumen geht wollen sie jetzt so eine "verpiss-dich-blume" oder wieds ding heisst holen. mmeine vermieter sagen auch das es in ordung ist wenn der kater draussen ist, aber der drache von unten macht schwierigkeiten, wei mein kater(phöni) nur vorm haus lungert und nicht gegenüber in den Wald oder so.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 18. Juni 2008 13:03

Die alte Frau ist doch die Mutter vom Vermieter oder von der Vermieterin. Trauen die sich wohl nicht, mit der Oma zu reden? Haben die Angst vor dem alten Drachen? Also, wenn Deine Vermieterin den Schwanz vor der Oma einzieht, hast Du schlechte Karten, obwohl Deine Katze die Erlaubnis zum Freigang hat. Und abwarten, bis die alte Frau ... das kann lange dauern! (Schlechte Menschen erreichen ein gefühlt höheres Alter, war doch letztens eine Frage hier.) Und Du gehst nervlich in der Zeit vor die Hunde. Entweder macht die Vermieterin ihrer Mutter klar, was Sache ist, oder Du kannst nur noch ausziehen.

Kommentar von 39d9640351769470231ada0df66b04ebsmallDini1 am 18. Juni 2008 13:10

Mal gucken was mein freund zu dem vorfall sagt! zum glück hat sich jetzt mein kater beruhigt und liegt auf meinem schoß und schläft!


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 18. Juni 2008 12:38
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Mein Gott,jetzt schüttelt es mich richtig,wie kann man so grausam sein!Gesetzlich gilt,2 Katzen müssen geduldet werden,aber du bist natürlich in einer Zwickmühle,lässt die Oma denn gar nicht mit sich reden,frag sie doch mal woran sie sich stört!

Kommentar von 39d9640351769470231ada0df66b04ebsmallDini1 am 18. Juni 2008 12:42

Sie lässt nicht mit sich reden, da die gute Faru auchnoch schwerhörig ist muss ich schreien! und das klingt dann leider bei mir agressiv! Ich hab auch schon nach gefrat ob wir eine zweite KAtze haben könnten in der Hoffnung das mein Kater von ihr lernt, DÜRFEN WIR NOCHT! sie stört das mein KAter sich in Ihr e Büsch elegt und auch mal dort sein Geschäft macht, ich mach es ja dann auch sauber, so ist es nicht! Aber jetzt hat meine Vermieterin gesagt, wenn mein Kater solange draussen ist, das ich wasser hin stellen soll, hab ich getanist der Hausdrache von unten aber nicht einverstanden... ich habe auch schon die äusserung mitbekommen, das sie meinen KAter lieber Tot sehen will, ich bin fertig! Meine Vermiter haben auch einenKAter der Freigänger ist!

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 18. Juni 2008 12:48

Dann müssten die doch Verständnis haben,ausserdem Wenn sie selber einen freigänger hat,kann sie Dir gar nichts,aber ehrlich:Ich hätte auch Angst,das die Oma Gift oder so ausstreut!

Kommentar von 39d9640351769470231ada0df66b04ebsmallDini1 am 18. Juni 2008 12:51

nö das macht sie nicht sie lockt ja die ratten an weil sie die kruste vom brot nicht essen kann und das wird gegenüber in die büsche geschmissen...


xlisax
beantwortet von xlisax am 18. Juni 2008 13:31
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Hab mir alle Fragen durchgelesen und stimme CRITTER und KATI80 zu.
Das Recht ist ja theoretisch auf deiner Seite, denn die Vermieter haben es dir ja erlaubt.
Aber man weiß ja wozu alte verbitterte und gelangweilte Leute in der Lage sind :(
Du kennst die "Dame" ja und wenn sie nach deiner Meinung dazu in der Lage ist, würde ich lieber zum Wohl des Katers ausziehen.
Glücklich würde er ja nicht werden, wenn er den ganzen Tag drinnen bleiben muss oder du haben mußt, das sie ihm was antut!
Aber was genau haben denn deine Vermieter zu ihrer eigenen Mutter genau gesagt? Finden sie selber das Verhalten ok. Wollen sie mit ihr reden?
Wenn sie es selber nicht ok finden und mit ihr reden wollen, gibt es einen klitzekleinen Hoffnungsschimmer, wenn sie es wirklich einsieht. Was ich aber nicht glaube. Wie gesagt alte verbitterte Menschen.

Kommentar von 39d9640351769470231ada0df66b04ebsmallDini1 am 18. Juni 2008 23:47

Ich weiss nicht ob sie mit den reden will!


mauseengel
beantwortet von mauseengel am 18. Juni 2008 12:54
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Zieh lieber aus.Die Oma lebt sicher nochmal 10 Jahre, denn Unkraut vergeht leider nicht.Na da wundern sich verschiedene alte Menschen warum die junge Generation nix mit ihnen zu tun haben will.


Abendschein
beantwortet von Abendschein am 19. Juni 2008 08:47
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Aufjedenfall die Katze weiter raus lassen.

Die Polizei wird in dem fall nichts machen, erst dann wenn die Oma der katze etwas antut... dann zeig sie an. Ich würde mal mit der alten reden.

Kommentar von 39d9640351769470231ada0df66b04ebsmallDini1 am 19. Juni 2008 12:08

Ich glaub 5x hab ich das schon versucht! Im Guten mit Herzenszunge und irgendwann hab ich auch leider die Äusserung raus gelassen das sie in eine Tages einrichtung gehen soll wenn ihr langweilig ist, aber das sie aufhören soll meinen KAter zu beobachten genaus wie uns!


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