Hallo, bin seid 25 Jahren bei der selben Bank als Kunde. habe zwischenzeitlich die Filiale gewechselt. Jetzt hab probleme mit dem Finanzamt gekriegt, weil ich einen falschen Verwendungszweck in einer Überweisung geschrieben habe. Darauf wurde eine Kontopfändung veranlasst, ich habe sofort beim Finanzamt angerufen und alles klargestellt. Die Pfändung wird aufgehoben, glücklich ging ich zur Bank um dieses zu verkünden. Jetzt kommst, die Fillial Leitung verlangt von mir, das ich ein Detailiertes Schreiben aufsetze, in dem steht mit wem ich gesprochen habe, wann, was wurde gesagt usw.! Ich komm mir vor, wie ein kleiner Schuljunge, der nun einen Strafaufsatz schreiben muss. Was meint Ihr?

Das Problem mit dem Finanzamt hatte ich mal vor drei Jahren, meine Bank hatte die Kontopfändung gar nicht erst durch geführt (war ein Freitag). Montag früh konnte ich alles beim FA klären, die hatten umgehend meine Bank informiert.
Ich würde an Deiner Stelle die Bank wechseln, vorher natürlich das FA bitten, die Bank zu informieren, das die Kontopfändung aufgehoben ist (normalerweise müssten die das von alleine machen). LG
hast du denn nichts schriftliches vom finanzamt bekommen, dass die pfändung aufgehoben ist?
das sollte dem filialleiter genügen.
wenn du kein schriftstück hast, braucht er natürlich schon detaillierte angaben zu deiner aussage.
Raimund1 am 19. März 2008 18:25 das FA hebt die Pfändung umgehend bei der Bank auf
Hab das doch heut erst mitgekriegt und beim FA angerufen, alles mit denen geklärt und dann kommt! Betrag wird umgebucht, pfändung wird aufgehoben, nur der mist mit Banker nervt!

Ich würde die Bank wechseln.
pippi60 am 19. März 2008 18:21 DH

Also der Sachverhalt kommt mir vom dritten Satz bis zum Ende etwas komisch bzw. unvollständig vor. Wegen einem falschen Verwendungszwecke (wo ja immer eine entsprechende Rechnung zum Nachweis der Buchhaltung beiliegt) pfändet wohl niemand ein Konto. Gepfändet wird, wenn nichts bzw. fast nichts da ist.... ???
K v C am 19. März 2008 18:22 ... und zur Pfändung braucht es entsprechende gerichtliche Anordnungen.
koira1975 am 19. März 2008 18:23 Stimmt nicht. Das Finanzamt darf sofort pfänden, wenn kein Zahlungseingang da ist.
Raimund1 am 19. März 2008 18:25 und wenn der Verwendungszweck falsch angegeben ist, sucht das Finanzamt u.U. nicht gleich sondern bucht erst mal auf Zwischenkonto und fängt dann das Suchen an..
K v C am 19. März 2008 18:26 Stimmt koira1975, aber nur, weil das Finanzamt eine eigene Vollstreckungsabteilung mit entsprechenden Befugnissen hat. Die hat aber eine Bank nicht, und diese würde im Pfändungsfall wie auch bei der Freigabe durch das FA und nicht durch den Kunden benachrichtigt.
HelmutRn am 19. März 2008 18:24 Seh ich auch so, kann mir das ganze nicht so vorstellen. Da fehlen sicher noch ein paar Zusatzinfos.
Luise am 19. März 2008 18:26 Genau. Sehe ich auch so.
schurke am 19. März 2008 18:26 wenn Du bei der Überweisung zum FA eine falschen Verfendungszweck einträgst (Du bezeichnest ihnn nicht genauso wie das FA) sehen die die Zahlung als nicht eingegangen und pfänden, ganz schnell
Das war ja das, habe mir ein bischen zu viel Zeit gelassen, bis zur letzten Mahnung, dann habe ich Überwiesen, nur den falschen Verwendungszweck eingetragen! Ist ja auch nicht das Problem mit dem Finanzamt, sehe ich ein, war mein Fehler. Aber das meine Bank so komisches schreiben von mir verlangt, das finde ich doof!
K v C am 19. März 2008 18:42 Dennoch Schlafmütze - von der letzten Mahnung bis zur Pfändung muss ja noch ein wenig was passieren, und den Empfänger kannst Du ja letztlich nachweisen. Verwendungszweck hin oder her.
Die Pfändung wird automatisch durch das FA aufgehoben. Das dauert wahrscheinlich wieder 1-2 Tage. Wenn Du vorher schon über das Konto verfügen willst, möchte die Bank (alleine zur eigenen Absicherung) etwas schriftliches in der Hand haben. Ich kann es verstehen, aber ärgern würde ich mich auch.
vergiss es würde ich niemals machen! das beste um keinen stress zubekommen ist die bank zu wechseln!

Normalerweise bekommst du eine Bestätigung vom Finanzamt, dass die Pfändung erledigt ist. Den Hergang kannst du mündlich der Bank erzählen.
Und wenn die Bank sowas von dir verlang, dann sollte sie wenigstens einen Grund nennen. Vermutlich haben sie Angst, dass du plötzlich ein schlechter Kunde bist.
Schreib an den Vorstand und beschwer dich.
Raimund1 am 19. März 2008 18:27 hab gerade deinen Nick so richtig wahrgenommen...
nomen est Omen?

Normalerweise muss dies das Finanzamt für die Bank schreiben. Das ist üblich, jede Bank verlangt ein Schreiben vom Gläubiger, um das Konto frei zu geben.

Kann mich Wolfgang nur anschliessen. Das Verhalten Deiner Bankleitung ist unmöglich.Evtl würde ich mich auch noch einmal schriftlich beim Vorgesetztem der Filialleitung beschweren.

Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache, was das Finazamt mit einem falschen Vewendungszeck zu tun hat?
Was ich weiterhin nicht verstehe, ist, was der Bankangestellte will...wenn das Finanzamt eine Kontopfändung aufhebt ist der fall damit erledigtund ich brauche keinerlei Rechtfertigungen zu schreiben oder Stellungsnahmen...
Im Notfall die Bank ändern...das ist der einfachste Weg

du hast einen falschen verwendungszweck angegeben...also hast du ja geld überwiesen !?!? das mit der kontopfändung verstehe ich in dem zusammenhang überhaupt nicht !?!? bei einer kontopfändung muß die bank dein konto sperren...und nur der gläubiger kann es wieder freigeben (nach geldeingang)...alles andere hat die bank nicht zu interessieren und geht sie auch nichts an...

Lass dich nicht als "Schuelbuob" behandeln, wechsle die Bank!

Offensichtlich bist Du in ein großes Fettnäpfchen getreten. Die Bank hat auch Verpflichtungen, darf manches nicht machen. Bestimmt hast du dort was ausgelöst, wo sie sich selber rechtfertigen müssen (Geldwäschegesetz, Zinsabschlagsteuer...). Frag doch einfach die Bank, die geben dir Auskunft.
Luise am 19. März 2008 18:24 Verfügung über ein Konto eines Verstorbenen mit Verwendungszweck "Begräbniskosten"... Viele Möglichkeiten, was gar nicht geht.
das geht aber! Man kann ohne Probleme die Begräbniskosten unter Vorlage der Rechnung des Bestatters der Bank des Verstorbenen vorlegen, Diese überweist dann ohne, daß man Inhaber eines Erbscheins sein muß die Rechnung
Luise am 20. März 2008 01:46 Ja, aber oben stand "falscher Betreff". Dann geht es zwar, ist aber illegal.

So ist das mit den Banken. Aber es gibt schlimmeres. schau dir das mal an http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/bankberater-packen-aus-ich-habe-sie-betro...