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Wie weit darf Lehrerin gehen ?

gefragt von MissFaultierMissFaultier am 24.11.2007 um 18:43 Uhr

Meine Tochter ( 11 Jahre )war 8 Schultage krank , ich habe sie in der Schule entschuldigt. Die Lehrerin hatte nichts besseres zu tun als den Schularzt zu informieren , der mir jetzt einen Termin zu geschickt hat . Ich habe die Lehrerin angerufen und sie daran erinnert das ich schon vor ca.8 Monaten mit ihr darüber gesprochen habe das meine Tochter leider anfällig für Erkältungen ist und das ich sie nur von meiner Kinderärztin untersuchen lasse . Sie sagte zu mir wörtlich : Das liegt nicht in meiner Hand - das Kind muß zu diesem Arzt . Das kann doch nicht sein , das man als Elternteil einfach übergangen wird ? Hat Jemand von euch Erfahrungen mit solche


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Reply


RaiDam
beantwortet von RaiDam am 24. November 2007 18:56
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ich dneke, dass gerade in der heutigen zeit, wo viele kinder misshandelt und vernachlässigt werden, es gerade zu hervorragend ist, wenn ein lehrer auch mal die möglichkeit des schularztes in erwägung zieht. wenn ihr als eltern kein schlechtes gewissen habt, seid doch froh, dass es endlich durchgedrungen ist, dass es zumindest einigen kinder in deutschland sehr schlecht geht und gerade auch die lehrer anfangen, sich um die kinder zu kümmern. also: machen lassen und vielleicht einfach mal vom eigenen hihen ross runterkommen... ich finde die lehrerin klasse und würde sie als elternteil unterstützen...

Kommentar von Bruno am 24. November 2007 19:46

Richtig,man muss nicht immer alles gleich negativ sehen. Wegschauen ist schlimmer wie hinschauen. Also, Tochter zum Schularzt begleiten. Ist in 5 Minuten erledigt mit kurzem Gespraech.

Kommentar von 0743948d82bc3c5f6b8e52c7fcc3be6esmallMissFaultier am 25. November 2007 14:17

mal ganz davon abgesehen das ich nicht auf einem Hohen Ross sitze - wie kann man jemanden klasse finden den man nicht kennt ?!?

Kommentar von Bruno am 25. November 2007 15:47

@MissFaultier , da gebe ich Dir Recht


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 24. November 2007 20:26
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In solchen Fällen ist es immer ratsam zum Facharzt zu gehen, denn eine Bescheinigung von einem Facharzt ist in der Regel nicht anfechtbar, und eine Untersuchung durch den Amtsarzt erledigt sich vonselbst ! Das Testat eines Allgemein-Medizieners hat diese Aussagekraft nicht !

Sei mir nicht böse, aber da muss sonst noch irgentetwas sein sonst würde die Schule nicht so reagieren !

Eddy21


handtasche
beantwortet von handtasche am 24. November 2007 18:51
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Das wird auch kein Lehrer normal machen Doch wenn es verlangt wird hat es auf jeden Fall einen wichtigen Grund! Vielleicht sollte ich keine Schlüsse aus deinem Nickname ziehen..

Kommentar von 0743948d82bc3c5f6b8e52c7fcc3be6esmallMissFaultier am 25. November 2007 14:21

ich ziehe keine Schlüsse aus deinen Nicknamen oder sollte ich ?


Highlight
beantwortet von Highlight am 24. November 2007 18:52
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Die Untersuchung darf nur mit Erlaubnis der Eltern bzw. Schüler erfolgen. Siehe auch hier: http://www.tierheim-lahr.de/html/letzte_ruhe.html

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 24. November 2007 18:53

Falscher Link!

Kommentar von 0b90582f4589d84be89f5b847d4d1ed1smallHighlight am 24. November 2007 18:54

Upps, ja, danke. Der richtige Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Schularzt

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 24. November 2007 18:53

Super Link ????


anonym
beantwortet von lopaschke am 24. November 2007 18:55
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Du hast doch die Möglichkeit, dich mit dem Schularzt zu kontaktieren um nach eurem Gespräch deiner Kinderärtzin die Erlaubnis zu erteilen, Kontakt mit dem Schularzt aufzunehmen.

Ich glaube die Lehrerin meint es nicht so -- Nach garade vorgefallenen Ereignissen sind wohl alle ein wenig sensibilisiert und andere schießen über das Ziel hinaus.

Ärgere dich nicht. Solche Lehrer und Lehrerinnen gibt es an jeder Schule

Deiner Tochter wünsche ich schnelle Genesung und alles Gute bis dann Lutz





Sammys
beantwortet von Sammys am 25. November 2007 01:57
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Also die 1. Antwort vom 24.11. 18:56 finde ich so generell völlig unpassend. Und bin verwundert über die hohe Punktzahl der GF Leser über DH. Einen Zusammenhang mit Mißbrauch hierher reinziehen, was hat das mit Erkältungskrankheiten zu tun. So pauschal möchte ich meine Kinder nicht ans Lehrpersonal abgeben. Und da existiert doch überhaupt kein Vertrauen vom Lehrpersonal gegenüber den Eltern. Da fühle ich mich ja schlicht gesagt über den Mund gefahren.


anonym
beantwortet von oldpaed am 25. November 2007 11:35
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Hier liegt meiner Ansicht nach eine Überreaktion der Schule vor. Aus dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen Schule und Elternhaus folgt, dass die Schule zunächst kein ärztliches Attest benötigt, auch nach 10 oder 14 Tagen nicht. Wenn sich die Krankheitstage allerdings häufen und ein begründeter Verdacht besteht, dass die Erziehungsberechtigten Fehltage ihrer Kinder "decken", dann kann und wird die Schule Attestauflage verlangen (schriftliche Aufforderung an die Eltern). Die Verpflichtung, einen Facharzt oder den Kinderarzt/Schularzt aufzusuchen, kann die Schule ebenfalls nicht so ohne Weiteres aussprechen. "Die Aufgaben der Schulgesundheitspflege nehmen die unteren Gesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern wahr." (§ 54, Abs. 1, Satz 2 SchulG NRW) Die Verpflichtung dazu bestünde, wenn der Sportlehrer/die Sportlehrerin im Unterricht am Körper eines Kindes Hämatome feststellen würde, die auf Kindesmisshandlung schließen lassen. Dieser Fall liegt aber hier nicht vor, und jede(r) weiß, dass eine Grippe ohne ärztliche Behandlung 14 Tage, mit ärztlicher Behandlung (aber nur) 2 Wochen dauert...


anonym
beantwortet von zolou am 24. November 2007 22:57
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Eine schriftliche Entschuldigung muss innerhalb von 3 Tagen der Schule vorliegen. Das hast du wahrscheinlich versäumt und eine Entschuldigung erst später nachgereicht. Ab dem 10. Fehltag oder in begründeten Fällen kann zusätzlich die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Auch das liegt der Schule offensichtlich nicht vor. Die Schule hat also richtig gehandelt.


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 25. November 2007 12:05
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das kind muss gar nichts. aber diese lehrerin sollte mal ihre kompetenzen überdenken!




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