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Wie wehrt man sich gegen eine falsche Telefonrechnung?

gefragt von hansguenther am 26.11.2007 um 9:23 Uhr

Die Telekom hat definitiv 40 Euro zuviel abgerechnet. Wie geht man am besten vor?


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anonym
beantwortet von brettpit am 26. November 2007 09:41
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Nicht gut definiert die Frage. Fehler in den Anschlussgebühren? In der von Telekom telefonierten Gebühren? oder Fremdgebühren wie 0800 oder andere Netze?

Sollte 1 oder 2 zutreffen Brief schreiben, aufschlusseln wo falsch Die Differenz ausrechnen und an das Fax schicken wo oben rechts an der Telef., Rechnung angeben. oder im Rechnungsfeld angegen schicken.

Kommentar von hansguenther am 26. November 2007 09:59

Es sind Gespräche von der Telekom berechnet worden, die nie sattgefunden haben.

Kommentar von brettpit am 26. November 2007 10:30

Dann aufstellen auf Blatt Papier begründen und einschicken. Diese Arbeit musst du dir machen, und sei dir sicher> begründete Reklamationen werden fast immer zurückgezahlt..


Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. November 2007 09:50
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Du müßtest erklären, was an der Rechnung strittig sei. Sonst kann man dir nix Gescheites raten!


vampire
beantwortet von vampire am 26. November 2007 10:24
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Die Telekom selbst oder ein Drittanbieter? Laß dir einen Einzelverbindungsnachweis schicken oder ruf an und frage nach.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 26. November 2007 10:51
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40 Euro für Gespräche? Das waren entweder sehr lange Gespäche. Das sollte sich nachverfolgen lassen oder sehr teure Gespräche.

Gegenüber der Freundin würde ich auch lieber sagen, das ist ein Fehler der Telekom anstatt zuzugeben das ich eine 0190-Nummer gewählt habe ;)

In jedem Fall sollte ein Einzelverbindungsnachweis Klarheit schaffen. Aber der wird wohl vorliegen, wenn Du genau weißt das dort Gespräche aufgeführt sind, die nie stattgefunden haben.

Evtl kann man ja mithilfe des Angerufenen feststellen wer angerufen hat in der fraglichen Zeit. Vielleicht ist auch Eure Telefonleitung von unberechtigten angezapft worden.


anonym
beantwortet von Rolfe am 26. November 2007 22:16
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Ich würde die strittigen Gespräche reklamieren, aber den Rest zahlen. Eine Sperre kann die Telekom wegen der Nichtzahlung der strittigen Gebühren nicht erheben, weil erstens die Rechtmäßigkeit der Gebühren erst geklärt werden muss und zweitens eine Sperre selbst bei unstrittigen Zahlungsrückständen erst ab 75 EUR gem. § 45 k Telekommunikationsgesetz zulässig ist.



anonym
beantwortet von MetaProduction am 25. Februar 2008 18:04
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Sehr geehrter Herr Hans Quenther,

gerne würden wir mehr zu ihrem Fall erfahren,da wir über falsche Telefonabrechnungen berichten möchten. Bitte rufen Sie uns doch telefonisch an, damit wir darüber telefonieren können.

Telefon: 030/61681-313 E-Mail: redaktionakte@metaprod.net

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Herrenbrück Meta Production


Hasipop
beantwortet von Hasipop am 8. April 2009 09:57
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Ich würde sagen, lassen Sie sich einen Einzelverbindungsnachweis anfertigen und prüfen diesen dann noch einmal ganz genau. Haben Sie bedacht, dass neben den eigenen Verbindungen und Grundgebühren auch für verschiedene Call-by-Call, Internet-by-Call- und Mehrwertdienste-Anbieter abgerechnet wird? Hilfreiche Antworten auf versch. Fragen bei "falschen" Rechnungen habe ich hier gefunden: http://www.teltarif.de/i/faq-falsche-rechnung.html


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