vlaardingen am 27.08.2007 um 22:07 Uhr
Rechte und Pflichten
Diesen schlechten Service dokumentieren und öffentlich machen - z.B. als "freies Meinungsäußerungsplakat" direkt vor der ArGe.

Ich denke mit einer Beschwerde dagegen, dass Du Angebote für Zeitarbeitsfirmen bekommst, kommst Du nicht weit. Als ALG II Empfänger bist Du leider nicht bei "Wünsch Dir was". Ehrlich gesagt, frage ich mich, warum Du das nicht annimmst. Scheinst ein junger Mann zu sein der arbeiten gehen kann und dadurch kann sie wirklich ein Arbeitsvertrag der unbefristet ist ergeben.
vlaardingen am 27. August 2007 22:33 ich habe genug schlechte efahrung mit zeitarbeitsfirmen gemacht.SKLAVEREI die kündigen nach lust und laune..egal wie fleißig man ist.hatt auch mal ein unbefristet vertrag gehabt..trotzdem wurde ich gekündigt und der kündigungsgrund war voll lächlich..
bitmap am 27. August 2007 22:53 Was hast du denn für Ausbildungen und Qualifikationen?
Beschwer dich doch bei deinem Sachbearbeiter. Dann aber bitte dabei sachlich bleiben. Meistens hat so eine Beschwerde Erfolg.
vlaardingen am 27. August 2007 22:13 folgendes ich bekomme ständig vermittlungsvorschläge von zeitarbeitsfirmen.obwohl ich keine intresse an zeitarbeits firmen habe..was ich auch ausdrücklich zum 3mal mein sachbearbeiter gesagt hatte
Wenn man arbeitslos ist hat man keine große Wahl. Dann muß man auch in den sauren Apfel beißen und bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten. Zudem sind Zeitarbeitsfirmen oft ein Sprungbrett, für eine unbefristete Arbeit. Also nimm ruhig mal so ein Angebot an.
Albert am 27. August 2007 22:24 @elkera, ist nicht Böse gemeint aber diese Zeitarbeitsfirmen sind Sklavenhändler.
Meine Meinung.
@albert, aber nicht alle. Bei uns gibt es sogar eine, die vom Arbeitsamt gefördert wird. Wer dort eingestellt wird, kann sich relativ sicher sein, das er, wenn er gute Arbeit leistet, vom Unternehmen später angestellt wird.
Oft wählen Unternehmen bewußt diese Zeitarbeitsfirma aus, weil sie so die Leute besser testen können, ohne den lästigen Papierkram zu haben. Wie gesagt, viele haben später einen Arbeitsvertrag in der Tasche.
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Aber leider sind die meisten wirklich Sklavenhändler, aber Ausnahmen, wie hier bei uns, gibt es immer wieder.
Albert am 27. August 2007 22:47 @elkera, diese Ausnahmen gibt es, da gebe ich Dir recht, sind aber leider in der Minderheit und schwer zu finden. LG

Ich habe einen Auszug von der seite mein-parteibuch.com gemacht und stell ihn dir mal hier rein:
Ein junger Mann, 20 Jahre alt, wurde am Sonntagabend (15. April) tot in seiner Wohnung aufgefunden, in der er mit seiner 48jährigen Mutter lebte. Er war verhungert, seine Mutter konnte gerettet und in ein Krankenhaus gebracht werden. Von ihr stammen die einzigen Aussagen, die Licht in das Dunkel dieser Tragödie bringen können. Demnach waren beide arbeitslos und Bezieher von Arbeitslosengeld II. “Aber”, so höre ich die feisten Politiker in ihren Dienstwagen murmeln, während sie sich durch die Innenstadt zu einem Luxusbordell chaufieren lassen, in dem sie sich mit dem Erfinder dieser ALG-Gesetze treffen und ein wenig vergnügen wollen, “Niemand stirbt in Deutschland den Hungertod. Wir leben in einem Sozialstaat. Und wenn jemand stirbt, dann ist er mindestens selber schuld. Fördern und Fordern heißt die Devise. Aber verhungern muss niemand.” Dann lehnen sie sich zurück und genießen die Aussicht, oder ärgern sich darüber, dass sich die Arbeitslosen nicht waschen und kämmen oder keine Designerklamotten tragen. Trotzdem ist die Wahrheit anders, als sie es behaupten und wissen wollen. Die von Peter Hartz initiierte Gesetzgebung hat es in Deutschland zum erstenmal seit 1949 möglich gemacht, dass Menschen auf gesetzlicher Grundlage ohne jede Zuwendung auskommen müssen. Damit wird der Hungertod von Arbeitslosen wissentlich und willentlich in kauf genommen.
Nun sag mir mal wie du das siehst. Meines erachtens sind die Gesetze hier in Deutschland überholungsbedürftig, aber schnell.
vlaardingen am 27. August 2007 22:35 dürfen zeitarbeitsfirmen im kündigungschreiben ..etwas kleingedrucktes schreiben z.b auf mein kündigungsschutz verzichte ich??
bitmap am 27. August 2007 22:51 Steht das wirklich wortwörtlich so drin?
vlaardingen am 28. August 2007 13:29 so änlich..wieso?ist das erlaubt?
vlaardingen am 28. August 2007 13:33 hab leider die kündigung unterschrieben..hab das kleingedruckte erst nach dem unterschreiben bemerkt.
bitmap am 28. August 2007 21:35 "so ähnlich" ist zu ungenau. Man müsste schon wissen, was genau da steht. Kannst ja ne neue Frage dazu aufmachen.
vlaardingen am 29. August 2007 13:14 mach ich.
bitmap am 31. August 2007 23:50 Nö, haste nicht gemacht. Und die Frage nach Ausbildung und Qualifikation in diesem thread haste auch nicht beantwortet.
Du kannst dich natürlich gerne - wie hier z.T. empfohlen - beschweren, aber ganz sicher nicht, weil du deiner Sachbearbeiterin gemeint hast sagen zu müssen, wo sie dich nicht hinvermitteln soll. Denn das brauchste der nicht zu sagen. Mit ner Beschwerde nach dem Motto "Ich hab der schon 3 mal gesagt, sie soll mich nicht an Zeitarbeitsfirmen vermitteln und die tuts immer wieder." wirste keinen Erfolg haben.

Am besten beim Dienststellenleiter der Arge beschweren, eine Verwandte hatte damit Erfolg u. wird seither mit Respekt behandelt.Viel Glück!