Wie waren im alten Griechenland die Verhältnisse zwischen Männern und Frauen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Frauen waren insgesamt gesehen nicht gleichberechtigt. Sie waren aber auch nicht in jedem Bereich streng untergeordnet, wie aufgrund einer patriarchalischen Gesellschaft vielleicht vermutet werden könnte.

Im religiösen Kult befanden sich in den griechischen Stadtstaaten Frauen und Männer weitgehend in getrennten Gruppen (z. B. Männer im Herakleskult, Frauen im Demeterkult). Alte und angesehene Frauen konnten in hohem Ansehen stehen (Homer, Odyssee η, 7. Gesang, Vers 71 über Arete, Frau des Phaiakenherrschers Alkinooss; Pausanias 5, 16, 5 – 6 über eine Frau aus Elis) und Schutzflehende aufnehmen (Plutarch, Solon 12).

Verbreitet war die Übernahme von Priesterinnenämtern mit Verwaltung des Tempelschatzes und Leitung von Kulthandlungen. Diese Frauen erhielten Ehrensitze bei Festspielen und Anteile am Opferfeier (für Olympia vgl. Pausanias 6, 20, 9).

Frauen fehlten politische Bürgerrechte, wie sie Vollbürger hatten.

In kleinasiatischen Städten, in denen sich die Macht bei wenigen Familien konzentrierte, konnten in der Zeit des Hellenismus und des Prinzipals Frauen wie etwas Planca Magna als Mitglieder auch politische Ämter ausüben, als Wohltäterinnen (Euergetismus) verehrt und wurden bei Getreidespenden und Bautätigkeit wie männliche Familienmitglieder mit Ehrenstauen bedacht werden.

Sie konnten weithin keine größeren Rechtsgeschäfte ohne männlichen Rechtsbeistand abschließen. Vor Gericht bedurften Frauen der Vertretung durch einen Mann, bei verheirateten Frauen der Ehemann, sonst üblicherweise ein männlicher Verwandter (vor allem der Vater, sonst z. B. der Onkel, Bruder, Sohn bzw. Schwiegersohn). Frauen hatten einen rechtlichen Vormund, einen Herrn (κύριος).

Innerhalb des Haushalts (οἶκος) hatten Frauen vielfältige Funktionen, durchaus verantwortlich.

Griechische Ehefrauen nahmen nicht an Trinkgelagen (Symposien) ihrer Männer teil.

Besonnenheit (σωφροσύνη) und Einfachheit (ἀφέλεια) galten als gängige Tugenden der griechischen Frau (Semonides Fragment 7, 108 DIEHL; Xenophon, Oikonomikos 7, 14 – 15, Plutarch, Phokion 19).

Dichter und Philosophen kultivierten das Ideal der verschwiegenen Frau (Sophokles, Aias 293; Aristoteles, Politika 2,1, 1260 a; vgl. Euripides, Herakliden 476 – 477; Thukydides 2, 45, 2).

Frauen hatten innerhalb ihres Verantwortungsbereichs durchaus Weisungsbefugnisse und Autorität. Sie schickten Bedienstete zur Arbeit und beaufsichtigten sie bei Arbeiten innerhalb des Hauses. Im Verhältnis zu ihren Bediensteten werden Frauen als Herrin/Hausherrin (δέσποινα, ἀνάσσα, ποτνία) bezeichnet.

Frauen hatten ihren eigenen Bereich, auf den der Mann nicht ohne weiteres Zugriff hatte, eine Herrschaft über das Innere des Hauses. Der Mann war dort gewöhnlich den Großteil der Zeit abwesend.

Frauen übernahmen Einlagerung, Verwaltung und Verarbeitung des durch Männer außerhalb des Hauses Erworbenen. Die Arbeitsteilung wurde als auf der spezifischen Natur der Geschlechter beruhend verstanden. Sorge für Textilien und Sorge für die Versorgung mit Nahrungsmitteln waren besonders wichtige weibliche Aufgaben. Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für Frauen und Männer damit verbunden weitgehend getrennte Räume.

Eine Ehefrau hatte Anrecht darauf, versorgt zu werden. Ihre oft bereitgestellte Mitgift sollte dazu beitragen. Bei einer Trennung der Ehe konnte sie an sie gehen. Einzelheiten konnten davon abhängig sein, was zwischen Familien ausgehandelt war.

Genaue Rechte waren auch von der gesellschaftlichen Stellung abhängig. Sklavinnen, arme Freie und Adlige hatten nicht völlig gleiche Rechte. Außerdem sind Ort und Zeit zu beachtende Umstände (das Privatrecht war nicht immer und überall gleich, es gab viele griechische Städte/Stadtstaaten [Poleis]). Die lakedaimonischen Frauen hatten verhältnismäßig viel Eigenständigkeit Freiheiten und Spielraum Sie konnten erben und Vermögen besitzen.

ein einführender kurzer Überblick:

Beate Wagner-Hasel, Frau II. Griechenland und Rom. In: Der neue Pauly (DNP) : Enzyklopädie der Antike ; Altertum. Herausgegeben von Hubert Cancik und Helmuth Schneider. Band 4: Epo – Gro. Stuttgart ; Weimar, Metzler, 1998, Spalte 634 – 638

zum Thema interessante Untersuchung:

Rosa Reuthner, Wer webte Athenes Gewänder? : die Arbeit von Frauen im antiken Griechenland. Frankfurt am Main ; New York : Campus-Verlag, 2006 (Campus-Forschung ; Band 897), S. 128 – 141, S. 164 – 166 und S. 324 – 334

S. 166: „Anders als die Topoi eines streng hierarchisch gegliederten Hauses tradieren, gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Ehefrau und Ehemann vorwiegend auf der Basis einer funktionalen Trennung von Verantwortungsbereichen, Anweisungs- und Entscheidungsbefugnissen. Solche stark unterscheidenden Aufgabenstellungen für Frauen und Männer und damit verbunden weitgehend getrennte Räume lassen eine «Allmacht» des antiken Hausherrn als anachronistisch erscheinen.“

„Im Begriff der δέσποινα, Herrin, der für die Frau des Hauses Anwendung findet, ist deren Weisungsbefugnis gebündelt.“

Nachdem Frauen einen erwachsenen kampffähigen Sohn hatten, wurden sie wie eine Königin behandelt. Dies lag daran, weil man sich bei ihr bedanken wollte, dass sie ihren Sohn der Gesellschaft zur Verfügung gestellt hat. Zur Schulbildung gehörte es, dass Söhne sehr früh den Eltern weggenommen wurden und lernen mussten zu Überleben zu kämpfen und jede Position im Staat übernehmen zu können. Daher der Dank an die Mütter.

Das ist nicht so einfach zu sagen. Die Frau war im Allgemeinen schon auf's Haus und die üblichen weiblichen Tätigkeiten beschränkt. Auf der anderen Seite, war sie es, die die Hand auf der Kasse hatte, also die Finanzen verwaltete und in der Abwesenheit des Mannes die Geschäfte führte. Für ganz doof und unmündig können die Griechen ihre Frauen also nicht gehalten haben.

die frau war von sehr niedriger stellung und nur hausfrau. sie durften noch nicht mal im theater schauspielern, weswegen männer dann weibliche rollen spielen mussten.

Nur reiche und freie Männer konnten politisch mitbestimmen.

Der Mann war der Familienvater und der alleinige "Herr im Haus" (Er konnte sich jeder Zeit von seiner Frau trennen, die dann unterversorgt war). Die rechtlose Frau führte den Haushalt.