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Wie war das noch mit der Abgabe der EKST-Erklärung?

gefragt von IgelaugeIgelauge am 21.04.2008 um 12:57 Uhr

Bis zum 31.Mai 2008 ? Und wie erreiche ich eine Verlängerung der Abgabefrist? Anders gefragt, bis wann muß sie dann das FA erreicht haben?


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 21. April 2008 13:36
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Falls der Steuerzahler zur Abgabe einer EkSt-Erklärung verpflichtet ist, muss auf jeden Fall eine EkSt-Erklärung abgegeben werden. Die Einkommensteuererklärung soll bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. Falls dies nicht möglich ist, kann beim Finanzamt mit einem einfachen Brief eine Fristverlängerung beantragt werden. Verlängerungen bis zum 30.9. werden problemlos gewährt. Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann eine Fristverlängerung bis zum 31.12. beantragen. Nach dieser Frist können Zuschläge fällig werden und das Finanzamt kann eine Steuerschätzung androhen bzw. vornehmen.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 21. April 2008 14:39

Hab Dank verehrter Vincent!


Moltobene
beantwortet von Moltobene am 21. April 2008 13:58
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Die gesetzlich Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet mit dem 31. Mai des Folgejahres. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist mit entsprechender Begründung (zum Beispiel das Fehlen von Belegen, längere Krankheit) möglich. Es empfielt sich, einen schriftlichen Fristverlängerungsantrag an das Finanzamt zu stellen. Meist problemlos wird dann bis zum 30. September des Folgejahres eine Fristverlängerung gewährt. Ohne Antrag wird eine Fristverlängerung bis zum 30. September des Folgejahres gewährt, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater angefertigt wird. In begründeten Fällen kann die Frist auch bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres und in Ausnahmefällen bis zum 30. April des übernächsten Jahres verlängert werden. steuerlexikon-online


Baiana
beantwortet von Baiana am 21. April 2008 12:58
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31.Mai 08 gilt aber für die von 2006, oder nicht?

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 21. April 2008 13:01

nöö.

für die von 2007 ;-)

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 21. April 2008 13:03

Ich dachte 4 Jahre hat man Zeit.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 21. April 2008 13:07

4 Jahre wäre für mich immer noch zu kurz. Lieber würde ich 52 x im Jahr den Parplatz bei Aldi fegen, als 1 x diese Shit-Erklärung zu machen. ;-))

Kommentar von benutzer27 am 21. April 2008 13:18

ok, gern. Du fegst 52x im Jahr meine Wohnung und ich mache dir die EKSt-Erklärung.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 21. April 2008 14:39

aber ohne Fenster putzen ;-)


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 21. April 2008 13:00
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Wenn man zur Abgabe der EKST-Erklärung verpflichtet ist, einen kurzen Brief ans FA schreiben, dann ist Zeit bis September.

Wenn man nicht verpflichtet ist, hat man 4 jahre Zeit.

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 21. April 2008 13:02

Ok. Danke!

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 21. April 2008 14:07

Was heißt denn "wenn man zur Abgabe nicht verpflichtet ist"?, warum soll ich dann überhaupt ein EStErkl abgeben? Für was hab ich dann 4 Jahre Zeit?
Oder meinst du damit den Lohnsteuer-Jahresausgleich, wo man was wiederbekommen kann?

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 21. April 2008 15:29

In welchen Fällen man eine Einkommensteuererklärung abgeben muss steht hier: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#muss

Beiallen anderen Fällen ist die Abgabe freiwillig. Die Leute, die freiwillig abgeben haben dazu 4 Jahre Zeit. So lange zu warten ist aber nicht sinnvoll.

>warum soll ich dann überhaupt ein Einkommensteuererklärung abgeben?

Weil man in der Regel Geld wiederbekommt.

>Lohnsteuer-Jahresausgleich Das Ding heißt Einkommensteuererklärung


anonym
beantwortet von benutzer27 am 21. April 2008 13:00
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Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, dann muss bis 31.5. die Erklärung oder der Antrag zur Verlängerung vorliegen. Ansonsten (wenn du nicht verpflichtet bist), dann kannst du dir (ohne Begründung/Antrag) mit der Abgabe bis zum 31.12. 2009 Zeit lassen (für das Jahr 2007). Bei einer Antragsverlängerung gilt oft der Termin 30.09.




Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 21. April 2008 13:01

Bei freiwilliger Abgabe sind es inzwischen 4 Jahre

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 21. April 2008 13:02

schönen Dank! mit den Infos kann man arbeiten.


carlotte
beantwortet von carlotte am 21. April 2008 14:25
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Du weisst aber schon, dass die Steuerklärung nicht einfacher wird, je länger sie rumliegt? Ich habe es probiert und festgestellt, es verhält sich umgekehrt: Je zeitnaher desto einfacher und schneller.
Der Schweinehund erzählt mir auch immer, wie geduldig Papier doch ist: "Schau nur, wie geduldig und ruhig es auf dem Schreibtisch liegt, freut sich an der zahlreichen Gesellschaft, je mehr desto besser, die haben richtig Spass miteinander...."
Dann denke ich irgendwann an meinen Spass und dass der erst wieder unbefangen ist, wenn das Papier weg ist und fange zumindest an, meinem Schweinehund zu widersprechen. "Aber ich bin doch deine Erfindung!" jammert er dann. Aber das hilft ihm dann auch nicht mehr weiter! Ich bin die Erfinderin, ich bin stärker, also husch, husch, ins Körbchen, wenn ich fertig bin, darfst du wieder rauskommen!

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 21. April 2008 14:41

danke für die vielen Tipps Charlottchen!..;-))




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