der a will den b als geschäftskonkurrenten ausschalten. er beschließt, die werkstatt des b in brand zu setzen,welche anliegend zum wohnhaus des b´s ist. bei einem brand könnte dieser leicht umkommen, was a jedoch billigend in kauf nimmt. um nicht in verdacht zu geraten, bittet er x und y um deren mithilfe.
er gibt ihnen detaillierte anweisungen zum vorgehen, verschafft ihnen kenntnis über die räumlichkeiten des geländes, stellt das werkzeug und einen wagen zur verfügung.
zum verabredeten tag brechen x uny y das schloss des tors zur werkstatt des b auf und verschütten auf dem gelände öl und benzin. als sie das gemisch entzünden wollen, eilt a herbei.
a will den enventuellen tod des b nicht auf dem gewissen haben und bringt x und y dazu, keinen brand zu legen. die 3 verlassen das gelände.
ist hier nun von einer anstiftung zur versuchten brandstiftung auszugehen? oder ist es schon mittäterschaft, da a ja die materialien selbst stellt, bzw. ist er mittelbarer täter? wie würde man die bodenverunreinigung prüfen? ich werd schon ganz kirre deswegen, ich seh den wald vor lauter bäumen nicht mehr... Beitrag bearbeiten/löschen
Wenn sie erwischt werden, dann sind alle drei gleich dran, da a ja der Auslöser war. Falls b stirbt, werden alle 3 wegen Mordes verurteilt.

stell da deine Frage. Das ist mein Rat: http://www.juraforum.de
habe ich bereits....ich bekomme leider keine antwort, darum mein versuch hier....