Eben kam Post vom Arbeitsamt. Sie haben meine Gasrechnung geprüft und nun soll ich knapp 120 Euro zurückzahlen, die sie mir zu 2 gleichen Raten November und Dezember abziehen werden. Das Warmwasser wurde natürlich herausgerechnet, das ist in der Summe mit drin. Weil ich ein sehr sparsamer Mensch bin, brauche ich sehr wenig Warmwasser. Ich dusche sehr selten, wasche mich wie in früheren Zeiten am Waschbecken und wenn ich mal für paar Teile Handwäsche Warmwasser brauche, erhitze ich das mit dem elektrischen Wasserkocher. Alleine auch deshalb, um die fast 5 Liter Wasser zu sparen, die weglaufen, bis aus der Therme endlich mal erwärmtes Wasser am Kran ankommt. Bin ich mal einige Stunden nicht daheim, schalte ich das Thermostat immer auf 15 Grad, spare somit auch Gas. Das wird mir jetzt alles zum Verhängnis. Denn aus der Gasrechnung wir einfach ein Prozentsatz für Warmwasser herausgerechnet. Weiß jemand, wie ich dagegen ankomme und wer mir helfen kann? Mich verläßt allmählich die Kraft, alleine auf die Schreiben des Arbeitsamtes zu reagieren.
ruf doch mal hier an, sind sehr kompetent und es wird vertraulich vorgegangen:
Das Sozialgericht Mannheim hat die Regelung, nach der man bei ALG II sein Warmwasser aus dem Regelsatz bestreiten muss aber gekippt!! Deshalb würde ich noch mal z.B. im Hartz-IV-Forum oder bei dieser Telefonhilfe nachhaken oder noch mal googeln.
Aber evtl. nützt dir das für´s vergangene Jahr nichts, weil du ja schon dem Bescheid hättest wiedersprechen müssen.
Trotzdem - viel Glück!
Ausserdem kannst du einen Antrag auf eine längere Ratenzahlung stellen. Dann wird der Betrag auf mehrere Monate verteilt und die Belastung ist nicht so hoch!
wim50 am 27. September 2008 19:43 Wann war das? Quellen sind bei so was sicher wichtig. Dies sagt genau das Gegenteil:
Siam1 am 9. Oktober 2008 02:55 http://tinyurl.com/4ybg23 seit 2.6 08 neues Urteil zur Warmwasserberechnung,das alte wurde gekippt
Siam1 am 9. Oktober 2008 03:02 @wim vielleicht ist es die Antwort auf Deine Frage. /immer interessiert über Deine gute Recherchen LG Siam1

Widerspruch einlegen.(Sofort,wegen der Frist,dieses Schreiben als Erhalten von Amt unterzeichnen lassen und für sich selbst nochmals für eigene Akte kopieren.)Dieser muß nicht einmal ausformuliert werden. Es ist für den Betroffenen nicht zumutbar sich noch in Paragraphen u. Gesetzestexte auszukennen. --Dann entscheidet eine höhere Stelle,und nicht jene Person, die Dir dieses Schreiben zugeschickt hat.----Warum erklärst Du es denen nicht so,wie Du es hier in "gf" beschrieben hast.---Ich hoffe, ich konnte Dir einbischen weiterhelfen.
Letzte Woche war ich wegen einer anderen Sache dort. Die Dame scheint überlastet, ist nicht mit ihr zu reden, man fühlt sich nach dem Besuch dort regelrecht entmündigt, ohnmächtig und nervlich völlig am Ende.

Ich gehe jetzt mal davon aus, das das die 10 € monatlich für WW sind, die für deinen Verbrauch angesetzt werden und der Rest ist (Gas)Heizung.
Dieser Betrag ist nicht ausßergewöhnlich, vielerorts wird sogar mehr für WW veranschlagt. Dagegen kannst du eigentlich gar nichts unternehmen, denn es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der den "allgemein üblichen" Verbrauch zugrunde legt.
moon73 am 27. September 2008 19:27 Eben,d.h. übertriebenes Wassersparen ist überhaupt nicht notwendig.
wim50 am 27. September 2008 19:37 Von diesem Pauschalbetrag wird nicht mal abgegangen, wenn der WW-Verbrauch genau nachgewiesen werden kann, also auf den "Liter genau" in der Nebenkostenmabrechnung erscheint. Im Regelsatz sind ca. 8 € dafür vorgesehen, tatsächlich liegen die Pauschalen aber oft doppelt so hoch, die selbst zu zahlen sind. Da kommt man mit 10 € noch relativ gut weg, denn es handelt sich "nur" um einen Fehlbetrag von 2 €/Monat.
wsir hatten auch einmal wohnung mit gas und haben nur über gas warmmes wasser gehabt. da das amt die gasrechnung nicht übernommen hat durften sie auch keine 18% für warmwasser abziehen. bei guthaben steht dem amt gar kein geld zu, da man gas vom selbstbehalt zahlt.oder wird gas bei euch mit übernommen vom harz 4?
Die Sache ist noch in der Schwebe. Ein Anwalt bearbeitet sie inzwischen für mich. Die Gas-Heizkosten werden in meinem Fall übernommen. Fest steht, dass ich lt. eigener Wasseruhr wesentlich weniger Wasser und somit auch entsprechend weniger Warmwasser verbraucht haben kann. Inzwischen liegt alles auf Eis, weil das Arbeitsamt seit Wochen auf Post meines Anwaltes nicht reagiert. Ich schreibe das Ergebnis der Aktion gerne hier auf. Danke vorab schon mal für jeden Tipp und grüße Euch alle!
Hallo latzikatz, vielen Dank, der Tipp liest sich sehr gut. Montag werde ich gleich anrufen. Lieben Dank und Gruß zwirrbel
gern geschehen, habe aufgrund der beratung gegen eine kürzung der arge vor dem soz.ger. geklagt und gewonnen! kann ich nur empfehlen. viel glück!
Das Problem ist nur, dass 8 € monatlich für die WW-Bereitung im Regelsatz gezahlt werden und es also genau genommen um einen Betrag von 24 €/Jahr geht. Dem wird sich kein Gericht widmen, die Aussichten stehen mehr als schlecht.