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Wie viele Unterhaltsberechtigte werden bei Pfändung (Privatinsolvenz) berücksichtigt?

gefragt von jotitaro am 12.06.2009 um 12:56 Uhr

Ich habe eine Privatinsolvenz, bin verheiratet und habe 2 Kinder. Meine Frau hat ein eigenes Einkommen von 1800,--€ netto. Sind es grundlätzlich erst mal 3 Unterhaltsberechtigte? Und muß der Gläubiger erst einen Antrag stellen, damit meine Frau anhand ihres Einkommens nicht mehr berücksichtigt wird? Oder kann der Treuhänder aufgrund dieser Tatsachen sofort bestimmen, dass nur 2 Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen sind?

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Privatinsolvenz x 627 Pfändung x 308

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 12. Juni 2009 12:56
7x
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moon73
beantwortet von moon73 am 12. Juni 2009 13:02
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Erst einmal werden 3 Unterhaltsberechtigte angenommen. Aber selbst wenn es bei dir dann nur noch 2 wären, würde es doch plus dem Einkommen deiner Frau noch sehr gut reichen?

Du darfst nämlich mit 2 Unterhaltsberechtigten knapp 1600 Euro netto verdienen.

hier steht übrigens was dazu:

http://www.brennecke-partner.de/2607/Unterhaltsberechtigung-hinzuverdienender-Eh...


anonym
beantwortet von Vagant am 15. Juni 2009 19:06
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Wenn du verheiratet bist und zwei Kinder da sind, sind es 3 Unterhaltsberechtigte. Das Einkommen deiner Frau wird nicht berücksichtigt, denn für deine Schulden kannst nur du verantwortlich gemacht werden. Dein Gehalt wird gegebenenfalls berechnet, sofern du über dem Pfändungsfreibetrag liegst. Kannst einfach mal nach Pfändungstabelle googlen.


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