Ich habe eine Privatinsolvenz, bin verheiratet und habe 2 Kinder. Meine Frau hat ein eigenes Einkommen von 1800,--€ netto. Sind es grundlätzlich erst mal 3 Unterhaltsberechtigte? Und muß der Gläubiger erst einen Antrag stellen, damit meine Frau anhand ihres Einkommens nicht mehr berücksichtigt wird? Oder kann der Treuhänder aufgrund dieser Tatsachen sofort bestimmen, dass nur 2 Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen sind?

Alles Fragen, die Dir Dein Insolvenzberater gut und richtig beantworten kann.

Erst einmal werden 3 Unterhaltsberechtigte angenommen. Aber selbst wenn es bei dir dann nur noch 2 wären, würde es doch plus dem Einkommen deiner Frau noch sehr gut reichen?
Du darfst nämlich mit 2 Unterhaltsberechtigten knapp 1600 Euro netto verdienen.
hier steht übrigens was dazu:
http://www.brennecke-partner.de/2607/Unterhaltsberechtigung-hinzuverdienender-Eh...
Wenn du verheiratet bist und zwei Kinder da sind, sind es 3 Unterhaltsberechtigte. Das Einkommen deiner Frau wird nicht berücksichtigt, denn für deine Schulden kannst nur du verantwortlich gemacht werden. Dein Gehalt wird gegebenenfalls berechnet, sofern du über dem Pfändungsfreibetrag liegst. Kannst einfach mal nach Pfändungstabelle googlen.